Für Drohnenpiloten greifen mit dem Beginn des heutigen 1. Spieltages der Fussball-EM 2024 wichtige Flugbeschränkungen rund um die Austragungsorte der Spiele. Wir fassen die Regelungen für dich zusammen. Achtung, es drohen bei Verstößen deftige Strafen!
Ein Großereignis wie die Fussball-Europameisterschaft zieht auch immer besondere Sicherheitsmaßnahmen mit sich. Das betrifft auch großflächige(!) Flugbeschränkungen von Drohnenflügen rund um die Stadien in denen gespielt wird.
Hinweis: Die folgenden Angaben sind ohne Gewähr und wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Um sicher zu gehen solltest du selbst nochmals in den unten im Beitrag genannten Quellen nachlesen.
Welche Flugbeschränkungen treten in Kraft?
Mit den Einflug Flugbeschränkungsgebieten ED-R macht man hierzulande von einer möglichen Regelung Gebrauch.
Die sogenannten ED-Rs werden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gem. § 17 Absatz 1 LuftVO festgelegt. Zum einen dienen sie zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zum anderen bezeichnen sie Gebiete, die eine Gefahr für die Luftfahrt darstellen. Beispiele hierfür sind militärische Übungsplätze, Regierungsgebäude oder kerntechnische Anlagen. Der Durchflug eines solchen ED-Rs bedarf einer Durchfluggenehmigung durch das BAF. Ein Einflug ohne Genehmigung stellt eine Straftat nach § 62 LuftVG dar.
dipul, bundesministerium für Digitales und Verkehr
Wo greifen die Flugbeschränkungen für Drohnen?
Die ED-Rs greifen an und um die Spielstätten in folgenden Städten:
- Berlin
- Dortmund
- Düsseldorf
- Frankfurt
- Gelsenkirchen
- Hamburg
- Köln
- Leipzig
- München
- Stuttgart
Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Einschränkungen sehr großflächig sind und nicht nur auf das Stadion selbst beschränkt sind. Daher sind auch Drohnenflüge in größerer Entfernung vom Stadion zum Teil nicht möglich (siehe unten)!
Wie kann ich prüfen wo und wie groß das Flugbeschränkungsgebiet in einer der betroffenen Städte ist?
Das geht am einfachsten über das Drohnen Map Tool von Dipul. Hier sind alle Flugbeschränkungsgebiete eingezeichnet, inklusive weiterführender Informationen zu den ausgewiesenen Zonen.
Wann gelten die Flugbeschränkungen für Drohnen?
Grundsätzlichen gelten die Einschränkungen vom 14.06.2024 bis zum 14.07.2024 an den Tagen an denen in den Stadien gespielt wird unzwar 3 Stunden vor bis 4 Stunden nach dem Spiel. Die Beschränkungen werden von der DFS 48 Stunden im Voraus per NOTAM bekanntgegeben und auch im oben erwähnten Map Tool dargestellt.
Was kann ich tun, wenn ich trotz Flugbeschränkung fliegen möchte?
Grundsätzlich darf jede Person und Organisation einen Antrag auf eine Durchfluggenehmigung stellen. Die Antragsstellung kann auf der Seite der BAF erfolgen. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen. Wer jetzt also noch während des Turniers fliegen will, dürfte keinen Erfolg mehr haben.
Genaue Erklärung der ED-Rs
Eingerichtetes Gebiet mit Radius | Bedingung | Ausgenommen für u. a. |
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ED-R „EM 1“ mit 3.704 m (2 NM) | In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. | Einsatzflüge der Bundespolizei und der Polizeien der LänderFlüge im Auftrag und auf Veranlassung der Polizei Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz |
ED-R „EM 2“ mit 5.556 m (3 NM) | In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. | Einsatzflüge der Bundespolizei, der Polizeien der Länder, der BundeswehrFlüge im Auftrag und auf Veranlassung der Polizei, mit Genehmigung der Polizei, von Staatsluftfahrzeugen und der Bundeswehr mit Bezug zur UEFA EURO 2024, im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, AmbulanzflügeFlüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln (Wechselverfahren –Y- und Z-Flugpläne– sind nicht erlaubt), die die ICAO-Standards nach Annex 17 (Sicherung der Internationalen Zivilluftfahrt gegen rechtswidrige Eingriffe) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 erfüllenFlüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von mehr als 2 NM um die Spiestätten unter Berücksichtigung der Regelungen des § 21h LuftVO und sofern eine Flughöhe von 120 m über Grund nicht überschritten wird |
ED-R „EM 3“ mit 55.560 m (30 NM) | In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. | Einsatzflüge- der Bundespolizei, der Polizeien der Länder, der Bundeswehr,Flüge im Auftrag und auf Veranlassung der Polizei, mit Genehmigung der Polizei, von Staatsluftfahrzeugen und der Bundeswehr mit Bezug zur UEFA EURO 2024, im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, AmbulanzflügeFlüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln (Wechselverfahren –Y- und Z-Flugpläne– sind nicht erlaubt), die die ICAO-Standards nach Annex 17 (Sicherung der Internationalen Zivilluftfahrt gegen rechtswidrige Eingriffe) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 erfüllen,Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von mehr als 2 NM um die Spielstätten unter Berücksichtigung der Regelungen des § 21h LuftVO und sofern eine Flughöhe von 120m über Grund nicht überschritten wird |
TMZ/RMZ mit 22.224 m (12 NM) | Das Mitführen und Verwenden eines Transponders mit automatischer Höhenübermittlung und Sprechfunkkontakt zur zugehörigen Bodenfunkstelle ist verpflichtend. | Flüge im Gebiet ED-R „EM 2“ Flüge der BundeswehrFlüge der Polizei und im Auftrag der PolizeiFlüge im Rettungs- und KatastrophenschutzeinsatzAmbulanzflügenFlugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Flughöhe bis zu 120m über Grund |