Es gibt zwei Arten von Drohnenführerscheinen. Erfahre im folgenden Beitrag alles zu den aktuellen Regelungen in Europa und wie du einen entsprechenden Drohnenführerschein erwerben kannst. Nur mit dem richtigen Nachweis ist es erst möglich, seine Drohne legal in der EU zu fliegen.
Die aktuelle EU-Drohnenverordnung löste die in vielen Ländern vorher gültigen nationalen Drohnenverordnungen ab. Die neue Verordnung hat sich zum Ziel gesetzt, die innerhalb der EU zum Teil sehr unterschiedlichen Regelungen und Gesetze beim Einsatz von Drohnen zu vereinheitlichen.
Teil dieser Vereinheitlichung ist auch die Einführung neuer EU-Drohnenführerscheine. Davon gibt es nun zwei:
- EU-Kompetenznachweis
(umgangssprachlich als „kleiner EU-Drohnenführerschein“ bezeichnet) - EU-Fernpiloten-Zeugnis
(umgangssprachlich als „großer EU-Drohnenführerschein“ bezeichnet)
Die Unterschiede, Inhalte und Kosten dieser beiden Nachweise werden wir in den folgenden Absätzen für die Länder Deutschland und Österreich zusammenfassen und erklären.
Bitte beachtet, dass alle Angaben ohne Gewähr sind. Änderungen können hier jederzeit von den offiziellen Stellen innerhalb der EU vorgenommen werden. Wir halten diesen Artikel entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen auf einem aktuellen Stand und liefern die offiziellen Quellen zu den Informationen aus diesem Artikel.
EU-Kompetenznachweis A1/A3
Der EU-Kompetenznachweis soll sicherstellen, dass ein Drohnenpilot die grundlegenden Fähigkeiten für den Drohnenbetrieb sowie das Wissen über die neue EU-Drohnenverordnung besitzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ein Drohnenbesitzer mit den wichtigsten Anforderungen vertraut ist.
Um den EU-Kompetenznachweis zu erwerben genügt ein einfaches Online-Training mit einem anschließenden Online-Test. Dieser Test besteht aus 40 Multiple-Choice Fragen, von denen 75% richtig beantwortet werden müssen.
In Deutschland kann der Test auf der zentralen Plattform des Luftfahrt Bundesamt (LBA) durchgeführt werden. Über diesen Link geht es direkt zur Onlineanwendung (Abschnitt Onlinetraining für Fernpiloten). Vor der eigentlichen Prüfung muss ein kostenloser Probetest mit reduziertem Umfang durchgeführt werden. Danach ist die Registrierung als Drohnenbetreiber notwendig um den eigentlichen Online-Test dudurchführen zu können. Die Registrierung kostet 20€, der Test zum EU-Kompetenznachweis 25€.
Drohnenpiloten aus Österreich können den EU-Kompetenznachweis nach einer Registrierung auf der Drohnen-Plattform der AustroControl erwerben. Der eigentliche Erwerb des Nachweis ist in Österreich dabei kostenlos. Die dafür notwendige Registrierung kostet jedoch 31,20€.
Der EU-Kompetenznachweis ist 5 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit muss er erneut erworben werden.
EU-Fernpilotenzeugnis A2
Das EU-Fernpilotenzeugnis ist deutlich umfangreicher und weniger einfach zu erwerben. Voraussetzung für das EU-Fernpilotenzeugnis ist der EU-Kompetenznachweis sowie die selbständige Durchführung eines praktischen Selbsttests. Dieser kann eigenverantwortlich durchgeführt werden und muss schriftlich bestätigt werden.
Voraussetzungen für das EU-Fernpilotenzeugnis
Deutschland
- Registrierung als Drohnenbetreiber beim LBA
- Erwerb des EU-Kompetenznachweis
- praktisches Selbststudium
- Einreichen der Erklärung zum praktischen Selbststudium
- Bestehen der Theorie-Prüfung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis bei einer anerkannten Stelle
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann man die theoretische Prüfung ablegen. Diese besteht aus 30 Fragen im Multiple-Choice-Format und muss an einer von der LBA anerkannten Stelle absolviert werden. Diese Stellen sind von der LBA geprüft und berechtigt, den Test durchzuführen. Der Test kann auch online durchgeführt werden, wenn bestimmte Maßnahmen eingehalten werden. Jede anerkannte Stelle kann die Kosten für die Schulungsunterlagen und die Prüfung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis selbst festlegen. Für die Ausstellung des EU-Fernpiloten-Zeugnis werden aber unabhängig davon nochmals 30€ beim LBA fällig.
Besteht man den Test (75% richtige Antworten), ist man berechtigt sein EU-Fernpiloten-Zeugnis beim LBA anzufordern.
Folgenden Themen werden im EU-Fernpiloten-Zeugnis abgefragt:
- Meteorologie
- Flugleistung
- Technische und Betriebliche Minderung von Risiken am Boden
Österreich
- Registrierung als Drohnenbetreiber bei der AustroControl
- Erwerb des EU-Kompetenznachweis
- praktisches Selbststudium und Einreichen der Erklärung zum praktischen Selbststudium
- Anmeldung und Bestehen der Theorie-Prüfung für das EU-Fernpilotenzeugnis bei der AustroControll
Auch in Österreich besteht die Prüfung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis aus 30 Multiple-Choice-Fragen von denen 75% richtig beantwortet werden müssen um die Prüfung zu bestehen. Anders als in Deutschland wird die Prüfung jedoch direkt von der AustroControl in einem Präsenztermin abgenommen. Eine Übersicht der nächsten Termine liefert die folgende Seite.
Die Prüfungsvorbereitung erfolgt eigenständig. Die Vorbereitung kann durch Selbststudium oder Angebote von Schulungsdienstleistern erfolgen, die auf die Prüfung vorbereiten. Man muss selbst dafür sorgen, dass man die benötigten Unterlagen hat. AustroControl stellt hierfür Lernziele zur Verfügung. Die Vorbereitung kann durch Selbststudium oder Angebote von Schulungsdienstleistern erfolgen, die auf die Prüfung vorbereiten. Für solche Kurse muss man üblicherweise Geld ausgeben.
Die Prüfung und Ausstellung des EU-Fernpiloten-Zeugnis bei der AustroControl selbst kostet 14,40€.
Gültigkeitsdauer des EU-Fernpiloten-Zeugnis
Die Gültigkeitsdauer des EU-Fernpiloten-Zeugnis liegt bei 5 Jahren. Danach muss es erneut erworben werden, was unter Umständen auch durch einen vereinfachte Vorgehensweise möglich sein wird.
Wann brauche ich einen Drohnenführerschein?
Nachdem die Unterschiede der beiden Drohnenführerscheine nun klar sein sollten, stellt sich die Frage, wann man welchen der beiden Führerscheine braucht.
Auch das ist ganz genau geregelt und richtet sich nach der Art der Drohne (CE-Klasse, C0-C4) und Einsatzgebiet. CE-Klassen als auch die Einsatzgebiete haben wir bereits im Artikel zur EU Drohnenverordnung ausführlich und einfach erklärt.
Für die EU-Drohnenführerscheine konzentrieren wir uns auf die Einsatzklategorie Open mit ihren drei Unterkategorien A1, A2 und A3. Diese werden für die Mehrheit der Drohnenpiloten die meiste Relevanz haben.
Wir teilen die Übersicht in Bestandsdrohnen, das sind Drohnen die bisher ohne die CE-Klassen Einteilung auf den Markt gekommen sind und Drohnen mit der neuen CE-Klassifizierung auf.
Bestandsdrohnen (ohne CE-Label)
Achtung: Seit dem 01.01.2024 dürfen Bestandsdrohnen über 250g nur noch in der Unterkategorie A3 betrieben werden! Informationen dazu gibt es in der Verlinkung. Es findet nur noch eine Unterscheidung von Drohnen unter 250g und unter 25kg statt.
- Drohnen unter 250g:
Betrieb in Open A1 erlaubt. Es ist kein Drohnenführerschein notwendig. Weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis. - Drohnen unter 25kg:
Seit dem 01.01.2024 nur noch der Betrieb in Open A3 möglich. Ein EU-Kompetenznachweis ist notwendig.
Drohnen mit CE-Klassifizierung (C0-C4)
- Drohnen unter 250g (Klasse C0)
Es ist kein Drohnenführerschein notwendig. Weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis. - Drohnen unter 900g (Klasse C1)
EU-Kompetenznachweis erforderlich. - Drohnen unter 4kg (Klasse C2)
Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis nötig.
Für den Betrieb in der Unterkategorie A3 reicht ein EU-Kompetenznachweis aus. - Drohnen unter 25kg (Klasse C3 und C4)
Ein EU-Kompetenznachweis ist ausreichend, da Drohnen dieser Gewichtsklasse nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden dürfen.
Wo kann ich einen Drohnenführerschein machen?
Diese Frage wurde bereits oben im Artikel beantwortet. Zusammenfassend:
- De EU-Kompetenznachweis kann man …
- in Deutschland nach Registrierung direkt beim LBA erwerben.
- in Österreich nach Registrierung direkt bei der AustroControl erwerben.
- Das EU-Fernpiloten-Zeugnis, gibt es …
- in Deutschland bei einer durch das LBA anerkannten Stelle.
- in Österreich direkt bei der AustroControl.
Mitführungspflicht beachten
Es ist zu beachten, dass sowohl der EU-Kompetenznachweis als auch das EU-Fernpilotenzeugnis immer mitgeführt werden müssen. Das LBA gibt hierzu folgende Hinweise
Der EU-Kompetenznachweis („Fernpilotenführerschein“) kann im PDF-Format heruntergeladen werden und muss entweder auf einem elektronischen Gerät (z.B. einem Handy) oder ausgedruckt im DIN-A4 Format oder im Scheckkartenformat (Fremdanbieter) beim Betrieb einer Drohne mitgeführt werden. Zusätzlich müssen Sie einen Lichtbildausweis zur Identifizierung mitführen. Wichtig ist, dass der QR-Code auf dem EU-Kompetenznachweis maschinenlesbar bleibt. Das ist insbesondere wichtig, wenn das Dokument verkleinert, oder anderweitig angepasst wird (z.B. durch Fremdanbieter). Es handelt sich bei dem QR-Code um ein Sicherheitsmerkmal.
LBA
Kann ich meinen alten Kenntnisnachweis weiter nutzen?
Laut alter deutscher Drohnenverordnung gab es einen sogenannten Kenntnisnachweis, der für Drohnen ab 2kg Startmasse notwendig war. Was passiert mit diesem Kenntnisnachweis?
Man konnte. Die neue EU-Drohnenverordnung sah auch hier eine schonende Übergangsfrist vor. Dabei wird zwischen Bestandsdrohnen, also Drohnen die vor dem 01.01.2024 in den Verkauf gebracht worden sind und noch nicht nach neue C-Klassifizierung eingestuft sind, Eigenbauten und Drohnen mit neuer C-Klasse unterschieden.
So konnte der bestehende Kenntnisnachweis bis zum 01.01.2022 weiter verwendet werden, wenn es sich um eine selbst gebaute Drohne oder eine Drohne mit C-Klassifizierung handelt. Gleiches gilt für eine Bestandsdrohne, die in der Kategorie A3 geflogen werden soll. Danach ist hier ein EU-Kompetenznachweis erforderlich.
Darüber hinaus konnte der alte Kenntnisnachweis bis zum 31.12.2022 auch für Bestandsdrohnen genutzt werden, deren Gewicht 500g ≤ x < 2kg entspricht und die mit bis zu 50m Abstand zu Menschen geflogen werden. Danach ist hier das EU-Fernpilotenzeugnis notwendig.
Quelle: LBA
Der alte Kenntnisnachweis war während der „Schonfrist“ nur in Deutschland, nicht aber in der gesamten EU gültig. Nur der einheitliche EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis sind im gesamten Geltungsbereich der EU-Drohnenverordnung gültig.
Bis zum 31.12.2021 hatte jeder Inhaber des Kenntnisnachweises zudem das Recht, diesen in einen EU-Kompetenznachweis umzuwandeln. Der dann erworbene EU-Kompetenznachweis hat jedoch nur eine Gültigkeitsdauer, die der Restlaufzeit des Kenntnisnachweises entspricht.
Weitere Artikel
- Alles zur neuen EU Drohnenverordnung
- Registrierung als Drohnenpilot
Quellen:
FAQ zum Drohnenführerschein
Ob man für das Fliegen einer Drohne innerhalb der EU einen Drohnen Führerschein benötigt, hängt von der Drohne und dem Flugort ab. Alle Details liefern wir in unserem Artikel.
Es gibt zwei unterschiedliche Nachweise. Den EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpiloten-Zeugnis.
In Deutschland gibt es den EU-Kompetenznachweis auf der Webseite des LBA. In Österreich bekommt man ihn auf der Seite der Austro Control.
Das EU-Fernpiloten-Zeugnis kann man in Deutschland bei einer offiziell zugelassenen Prüfstelle beantragen. In Österreich gibt es auch diesen Führerschein auf der Seite der Austro Control.
Ein innerhalb der EU erworbener Drohnenführerschein ist in allen Mitgliedsstaaten gültig. Er muss nicht in jedem Land erneut erworben werden.
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