FPV bezeichnet eine Variante des RC-Modellbaus. Welches das richtige FPV-Equipment ist und was du für einen erfolgreichen FPV-Flug benötigst, sowie den unterschied zwischen aktivem- und passivem FPV, erklären wir dir in diesem Artikel.
Definition von FPV
FPV (englisch: first person view) bedeutet frei ins deutsche übersetzt: die Sicht aus der Ich-Perspektive. Der Flug mit einem unbemannten Flugobjekt das mit einer Kamera ausgestattet ist, kann schon als eine Form des FPV bezeichnet werden – das passive FPV. Die Drohne wird in der Perspektive des ferngesteuerten Modells wie aus der Sicht eines Fahrers/Piloten gesteuert und erzeugt so das Gefühl, das nicht in „Third-Person“ geflogen wird, sondern in der Egoperspektive.
PFV kann bei allen Arten von RC-Modellen, aber auch bei kommerziellen und militärischen Drohnen eingesetzt werden. Am häufigsten wird FPV bei normalen Modellflugzeugen oder Multicoptern/Drohnen eingesetzt. Umgangssprachlich wird auch vom Kamera- oder Immersionsflug gesprochen.
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Mehr InformationenPassives und aktives FPV
Passives FPV
Bei dieser Variante wird an der Drohne eine Kamera installiert, die auf einem Datenspeicher einen Film aufnimmt. So kann man sich den Flug anschließend aus der Ich-Perspektive anschauen. Der technische Aufwand für passives FPV ist sehr gering und für fast jeden möglich, der ein UAV mit Kamera sein eigenen nennen kann. Wenn man ein Modell ohne integrierte Kamera besitzt wird lediglich das anschließen einer Cam vorausgesetzt, die dann die Videosequenzen speichert. Durch die Entwicklung der Überwachungstechnik ist eine große Auswahl immer kleinerer Kameras auf dem Markt verfügbar die wenig kosten, kaum Platz am/im Modell benötigen, ein geringes Gewicht haben und einen niedrigen Energieverbrauch aufweisen.
Aktives FPV
Beim aktives FPV werden durch eine eine eingebaute Kamera, die Signale der Boardkamera über einen Sender an einem Empfänger, zum Drohnenpiloten gesendet. Hier wird das Signal wieder umgewandelt und die Bilder der Kamera in Echtzeit auf einem Bildschirm (Videobrille, Handy, Tablet, etc.) dargestellt. Durch die analoge Übertragung, kann der Pilot keine Verzögerung wahrnehmen, da dieser Prozess nur wenige Millisekunden dauert. Mit diesem Effekt entsteht der Eindruck selbst als Pilot in der Drohne zu sitzen. Als besonderes Extra werden schwenkbare Kameras eingesetzt, die in machen Fällen mit der Kopfbewegung des Piloten gesteuert werden. Durch diese Faktoren wird die oben angesprochene Immersion noch realer und vollständiger.
Es werden folgende Komponenten benötigt um aktives FPV zu nutzen:
FPV-Kamera: Es ist besonders wichtig das deine FPV-Kamera mit schwachen Lichtbedingungen zurecht kommt. Ein kurzzeitiger Verlust der Sicht bei großer Geschwindigkeit und Entfernung kann schnell zum Absturz der Drohne führen. Es eignen sich vor allem CCD-Kameras (CCD: lichtempfindliche elektronische Bauelemente) aufgrund ihres schnelleren Helligkeitsausgleichs für das FPV-Hobby, aber auch Kameras mit CMOS-Sensoren (Active Pixel Sensor).
Üblicherweise werden kleine Videokameras benutzt, die einen Liveout-Ausgang haben und gleichzeitig Videos aufnehmen und ein Livebild an den gewünschten Funksender geben können. Viele Liebhaber des FPV-Hobby nehmen zum Beispiel eine GoPro-Kamera.
Videosender: Ein Videosender muss in der Drohne aber auch im Videoempfänger am Boden vorhanden sein. Vor der Auswahl von Videosender und Videoempfänger muss unbedingt auf die Reichweite der Übertragung des Videosignals geachtet werden. Nach dem heutigen Stand der Technik erfolgt die Übertragung fast ausschließlich analog.
Antenne: Um eine Leistungsbegrenzung des Senders zu optimieren, kann die Reichweite nur durch die Wahl der optimalen Antenne erweitert werden. Für Multicopter, Autos und Schiffe können linear polarisierte Antennen verwendet werden.
Bildschirm (Videobrille, Handy, Tablet, Laptop): Bei der Wahl für den geeigneten Bildschirm ist eine geringe Latenz die Grundvoraussetzung. Der Empfänger sollte außerdem eine hohe Toleranz gegen Rauschen besitzen.
Gesetz in Deutschland
„Mit der Novelle der Luftverkehrsordnung vom 30. März 2017 ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten mit Hilfe einer Videobrille oder eines anderen visuellen Ausgabegerätes erstmal explizit in § 21b geregelt worden. Danach ist ein FPV-Flug generell zulässig und wird nicht als außerhalb der Sichtweite des Steuerers gewertet. Bis zu einer Startmasse von 250 g darf eine Flughöhe von 30 m nicht überschritten werden. Bei einer Masse über 250 g muss zusätzlich eine weitere Person das Fluggerät ständig in Sichtweite haben und den Luftraum beobachten, so dass der Steuerer auf unmittelbar auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.“ Zitat: Quelle – Wikipedia
Egal ob mit oder ohne FPV, wir raten dir dringend dazu eine geeignete Haftpflichversicherung abzuschließen, um dich vor hohen Geldforderungen im Schadensfall zu schützten.
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