Wer sich mit Drohnen und den geltenden Gesetzen beschäftigt, stößt früher oder später sicher auch auf den Begriff der 1:1 Regel. Was das genau bedeutet erfahrt ihr im folgenden Artikel.
1:1 Regel beim Drohnenflug
Das Prinzip der 1:1 Regel ist schnell erklärt. Sie besagt, dass die Flughöhe auch gleich dem Mindestabstand zu einer für den Drohnenflug gesperrten Zone entsprechen muss. Das bedeutet also, dass beispielsweise bei einer angestrebten Flughöhe von 15 Meter mindestens 15 Meter Abstand zu dieser Zone, dem Objekt oder der Menschenansammlung eingehalten werden muss.
Welche Beschränkungen genau gelten hängt davon ab wo die 1:1 Regel genau angewendet wird. Laut EU-Drohnenverordnung gibt es beispielsweise für Drohnen der Klasse C2 in der Open Kategorie folgende Einschränkungen:
- Ein Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen muss eingehalten werden (Unterkategorie A2)
- Bei aktiviertem Low-Speed-Modus (max. 3 m/s) gilt jedoch die 1:1 Regel bezogen auf Höhe und Abstand zu Menschen. Was bedeutet, dass bei einer Flughöhe von 10m bis zu 10m an Personen heran geflogen werden darf. 5m dürfen jedoch nie unterschritten werden.
Wie man sieht wird in diesem Fall auf die 1:1 Regel verwiesen, wobei diese hier im Beispielfall nur bei aktiviertem Low-Speed Modus greift und ein Mindestabstand von 5m dennoch nicht unterschritten werden darf.
Wann immer ihr also etwas von der 1:1 Regel hört, wisst ihr nun, dass damit Flughöhe = Abstand gemeint ist.
Weitere Regelungen beim Drohnenflug
Wer sich mit weiteren wichtigen Regelungen vertraut machen möchte, sollte unsere umfangreiche Zusammenfassung der seit diesem Jahr geltenden EU-Drohnenverordnung durchlesen. Diese steht kurz vor der Überführung in das nationale Recht, wodurch sich noch kleinere Änderungen ergeben können.
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