Drohne mieten: Darauf musst du achten

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 8 Min. Lesen

Die Möglichkeit, eine Drohne zu mieten oder zu leihen, kann auf den ersten Blick sehr verlockend sein. In diesem Artikel erklären wir dir, wann sich das Mieten einer Drohne lohnt und was du dabei unbedingt beachten solltest.

Um es gleich vorweg zu sagen: Das Mieten einer Drohne „schützt“ dich nicht davor, dich an die Drohnengesetze und -regeln zu halten. Es macht keinen Unterschied, ob du die Drohne kaufst oder mietest: Gesetz ist Gesetz. Wenn du eine Drohne fliegen willst, musst du auch einige rechtliche Punkte beachten. Wenn du sie schon kennst, umso besser. Wenn nicht, gehen wir auf alle wichtigen Punkte am Ende des Artikels ein. Aber fangen wir von vorne an.

Im ersten Teil geht es um das Mieten von Drohnen bei gewerblichen Anbietern. Abschließend geben wir einige Hinweise, was beim Ausleihen von Drohnen von Freunden, Verwandten und Bekannten zu beachten ist.

Wann lohnt es sich eine Drohne zu mieten statt zu kaufen?

Das Ausleihen einer Drohne bietet sich besonders in zwei Fällen an:

Werbung
  • Du möchtest ein Drohnenmodell vor dem Kauf erst einmal unverbindlich testen.
  • Du benötigst die Drohne lediglich für einen fixen (eher kurzen) Zeitraum.

In beiden Fällen entscheidet dann natürlich noch der Preis darüber, ob die Leihe der Drohne wirklich attraktiv ist. Was uns gleich zum nächsten Punkt bringt.

Kosten für die Miete von Drohnen

Die Preise für das Mieten einer Drohne variieren je nach Anbieter zum Teil erheblich. Zudem ändern sich die Preise regelmäßig, weshalb wir hier auf eine Auflistung der aktuellen Preise verzichten, aber dennoch Beispiele nennen. Eine Liste bekannter Anbieter für den Verleih von Drohnen findet sich weiter unten. Bei den Kosten für die Miete einer Drohne gibt es einige wichtige Punkte, auf die du achten solltest.

Preise in Abhängigkeit vom Modell

Die Preise für Drohnen sind sehr unterschiedlich, vor allem je nach Modell. Je teurer das Modell im Verkauf ist, desto teurer ist logischerweise auch die Miete.

Preise in Abhängigkeit zur Mindestmietdauer

Vorsicht bei „ab“-Preisen. Die meisten Vermieter geben einen sehr günstigen Ab-Preis an, der sich aber oft auf eine hohe Mindestmietdauer bezieht. Am Beispiel von Grover sieht das so aus (Stand 07/2024):

drohne mieten grover ab preis angebot übersicht
Der Preis für die Drohnenmiete in der Produktübersicht
drohne mieten grover ab preis angebot details lange mietdauer
Der Preis in der Detailansicht. Die hohe Mindestmietdauer wird deutlich.
drohne mieten grover ab preis angebot details kurze mietdauer
Der Preis für eine kurze Mindestmietdauer. Er liegt deutlich über dem zuerst sichtbaren preis.

Die anfänglichen 58,90€/Monat sehen verlockend aus. Schaut man sich die Drohne und das Angebot dann im Detail an, stellt man fest, dass sich dieser Preis nur bei einer Mindestmietdauer von 12 Monaten ergibt. Das würde über die volle Mietdauer Gesamtkosten von 706,08€ bedeuten (UVP für das Fly More Paket mit RC 2 liegt aktuell bei 1129€).

Stellt man die Mindestmietdauer auf lediglich einen Monat, ergibt sich bereits ein Preis von 218,90€. Schon sieht das Angebot wieder anders aus.

Es ist also sehr wichtig, sich die Angebote genau anzusehen und die Preise für die gewünschte Mietdauer zu vergleichen. Nicht alle Anbieter sind hier flexibel, was die Mindestmietdauer angeht. Vor allem, wenn man die Drohne nur für ein paar Tage mieten möchte und nicht gleich für einen ganzen Monat.

Preise in Abhängigkeit von Zusatzleistungen

Du kennst es sicher vom Autoverleih: kein Verleih ohne (optionale) Zusatzleistungen. Diese gibt es natürlich auch beim Verleih von Drohnen. Vor allem rund um den Versicherungsschutz bieten die Anbieter in der Regel immer mehrere Optionen an, die sich natürlich auch auf den Preis auswirken. Wichtig ist, hier den Überblick zu behalten und darauf zu achten, nur die Zusatzangebote abzuschließen, die man auch wirklich benötigt. Das Thema Versicherung wird weiter unten noch einmal ausführlich behandelt.

Kaution

Zu den eigentlichen Mietkosten kommt noch eine eventuell fällige Kaution hinzu. Diese wird beim Vermieter der Drohne hinterlegt, um im Schadensfall eine Absicherung durch den Kunden zu haben. Bei Schadensfreiheit wird die Kaution zurückerstattet. Sollte ein Schaden an der Drohne entstehen, der nicht durch eine eventuelle Versicherung abgedeckt ist, wird die Kaution zur Begleichung des Schadens herangezogen.

Auch wenn du im Idealfall dein Geld zurückbekommst, solltest du darauf achten, dass die Kaution nicht unverhältnismäßig hoch ist. Orientiere dich am tatsächlichen Wert der Drohne und an den Mietkosten. Außerdem musst du eine eventuelle Kaution erst einmal aufbringen und das Geld zur Hand haben.

Entnehme weitere Details dem jeweiligen Angebot eines Vermieters.

Was ist bei der Miete enthalten?

Nicht unerheblich (auch preislich) ist das im Mietpreis enthaltene Zubehör. Wie viele Batterien sind enthalten? Welche Fernsteuerung wird mitgeliefert? Das hängt oft vom konkreten Modell bzw. Ausstattungspaket der Drohne ab (bei DJI-Drohnen die bekannten Fly-More-Versionen), diese Angaben sind meist schon auf der Produktseite zu finden. Wenn du die Drohne länger als einen Tag haben möchtest, ist es ratsam darauf zu achten, dass mehrere Akkus im Mietpreis enthalten sind.

Hinweis: Es ist nicht selbstverständlich, dass auch eine Speicherkarte Teil der Miete ist. Einige Drohnen haben zwar einen internen Speicher, der reicht aber selten für viele Aufnahmen. Denk also dran, dich auch um eine entsprechende Speicherkarte zu kümmern.

Was passiert bei Schäden an der Drohne?

Die Haftpflichtversicherung deckt nur die Kosten für Schäden an Dritten, nicht an der Drohne selbst. Daher hat jeder Drohnenverleih auch immer Bedingungen, wie mit Schäden an der Drohne selbst umgegangen wird und welche Kosten auf dich zukommen. Auch hier solltest du immer einen genauen Blick in die Bedingungen des Vermieters werfen.

Oft sind kleine Gebrauchsspuren wie leichte Kratzer im Preis inbegriffen und werden nicht in Rechnung gestellt. Anders sieht es bei größeren Schäden aus. Dann kann es unter Umständen teuer werden. Ob sich ein entsprechender Zusatzschutz lohnt, muss im Einzelfall je nach Kosten und Bedingungen des Versicherers abgewogen werden.

drohne mieten schadensfall
Dieser Schaden fällt leider nicht unter die Kategorie „kleine Kratzer“ 👀

Beim Erhalt der Drohne

Um sich gegen unberechtigte Ansprüche zu schützen, solltest du die Drohne direkt nach Erhalt auf sichtbare und funktionelle Schäden überprüfen und diese dokumentieren. Einfache Fotos mit der Smartphone-Kamera reichen hier bereits aus. Auf diese Weise kannst du unverschuldete Mängel bereits im Vorfeld festhalten. Teile diese dem Vermieter vor der ersten Inbetriebnahme mit. So schützt du dich vor zusätzlichen Kosten bei der Rückgabe der Drohne.

Checkliste vor der Inbetriebnahme

  • Kratzer am Gehäuse vorhanden?
  • Kratzer an der Kamera(linse) zu sehen?
  • Beschädigungen an den Propellern zu erkennen?
  • Größere Defekte vorhanden?
    • Gimbal
    • Akkus
    • Fernsteuerung

Vor der Rückgabe der Drohne

Bevor du die Drohne zurückgibst, solltest du ebenfalls einige Punkte beachten:

  • Lösche alle deine persönlichen Daten von der Drohne und der evtl. eingelegten Speicherkarten, oder entferne diese, wenn sie dir gehört.
  • Setze die Drohne in die Werkseinstellungen zurück oder trenne zumindest die Verbindung zu deinen eingeloggten Accounts (beispielsweise DJI Konto).
  • Entferne die Drohnenplakette, falls du eine eigene angebracht hast.
  • Reinige die Drohne nochmals abschließend.

Übersicht: Vermieter von Drohnen

Die folgende Übersicht liefert einige Anbieter, die Drohnen vermieten. Wir haben die Anbieter (bisher) nicht selbst getestet. Die Reihenfolge ist zufällig und sagt nichts darüber aus, welcher Anbieter besser ist. Wir halten diese Liste nach Möglichkeit aktuell.

AnbieterWebseite
Groverhttps://www.grover.com/
Drohnen Vermietunghttps://vermietung-drohnen.de/
Objektvermietunghttps://www.objektivvermietung.de/produkt-kategorie/kameras/dji-kameras/drohnen/
Mietedochhttps://mietedoch.de/produkt-kategorie/drohnen/dji-drohnen/
MIQUAKOhttps://www.miquako.de/

Pflichten als Besitzer einer Drohne

Ob gekauft oder gemietet: Wer eine Drohne besitzt, muss sich an das geltende Recht halten. Daraus ergeben sich einige Pflichten. Im Detail kannst du diese im Artikel über die EU-Drohnenverordnung nachlesen. Dort haben wir alles Wichtige für dich zusammengefasst. Wir empfehlen dir dringend: Lies dir den Artikel durch. Im Folgenden findest du jedoch die absolute Minimalversion für einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Die Pflicht zur Haftpflichtversicherung von Drohnen

Falls du es noch nicht wusstest: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland und Österreich (wie in der gesamten EU) Pflicht. Ganz gleich ob gekauft, gemietet oder geliehen. Ohne Versicherungsschutz darf keine Drohne abheben.

Bei den meisten Anbietern ist eine entsprechende Versicherung bereits im Mietpreis der Drohne enthalten. Hier sollte man aber immer einen Blick auf die Details werfen. Oft sind diese Versicherungen mit einer recht hohen Selbstbeteiligung verbunden. Im Falle von Grover sind dies beispielsweise in der Basisversion stolze 1500€. Dieser Wert kann durch optionale Pakete gegen Aufpreis auf 0€ reduziert werden.

Ein Blick in die bestehende Privathaftpflichtversicherung ist aber auf jeden Fall zu empfehlen. In manchen Fällen sind Drohnenflüge bereits mitversichert. Wichtig ist, dass die geliehene Drohne unter die Versicherungsbedingungen fällt (meist kommt es auf das Gewicht an), ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Flug handelt und auch der Geltungsbereich der Versicherung.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst und auch vor hast häufiger Drohnen zu fliegen, empfehlen wir dir aber definitiv den Abschluss einer eigenen speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung. Diese gibt es bereits für unter 40€/Jahr. Schau dir dazu unseren ausführlichen Vergleich im Artikel Drohnen Haftpflichtversicherung an.

drohnen haftpflichtversicherungen vergleich
Unser Artikel zur Drohnen-Haftpflichtversicherung klärt dich über alle Wichtigen Punkte auf und liefert dir Empfehlungen.

Registrierung als Drohnenbetreiber

Wenn du eine Drohen mietest, wirst du zum Drohnenbetreiber (so schreibt es auch Grover auf ihrer Seite). Das setzt eine Registrierung beim LBA voraus. Mit der Registrierung erhältst du eine sogenannte e-ID, die du dann auch an der Drohne anbringen musst. Was es dazu weiteres zu wissen gibt, erfährst du in unserem Artikel Drohnen Kennzeichen und Plakette – Pflichten und Regeln.

Drohnenführerscheine

Je nachdem, welche Drohne gemietet wurde und wo sie geflogen werden soll, musst du als Mieter der Drohne und damit als Drohnenpilot unter Umständen einen oder sogar zwei Drohnenführerscheine besitzen. Details dazu findest du in unserem Artikel Drohnenführerschein – Pflichten, Regelungen und Kosten.

Wo darf ich überhaupt fliegen?

Wo du mit deiner Drohne überhaupt ohne oder nur mit Genehmigung fliegen darfst, verrät dir unser Artikel Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?

Dazu solltest du die folgenden Punkt für den Drohnenflug beachten, wenn du ohne Genehmigung fliegen willst (Flüge in der Open Kategorie):

  • Gewicht der Drohne liegt unter 25kg.
  • Die Flughöhe beträgt max. 120m.
  • Der Drohnenflug findet in sicherer Entfernung von Menschen und nicht über Menschenansammlungen statt.
  • Der Flug findet in Sichtweite statt.
  • Es werden keine gefährlichen Güter transportiert.
  • Es werden keine Gegenstände von der Drohne abgeworfen.
drohnen karte flugverbotszonen geo zones
Interaktive Drohnen Karte für Deutschland zeigt wo unter welchen bedingungen geflogen werden darf. Bereitgestellt von DIPUL

Mieten von Privatpersonen (Freunde, Familie, Bekannte)

Nicht unerwähnt bleiben soll natürlich auch die Möglichkeit, eine Drohne von Privatpersonen zu mieten. Seien es Freunde, Familie, Bekannte oder Leute aus der Drohnen-Community. Viele der in diesem Artikel genannten Punkte gelten dann natürlich auch für diesen Fall. Was wegfällt ist der Punkt mit den Kosten, wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass dir die Drohne kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Bei den rechtlichen Punkten gibt es dann zwei Unterschiede:

  • Der Besitzer der Drohne kann als Drohnenbetreiber fungieren, während du „nur“ der Drohnenpilot bist. Das würde dir in diesem Fall die Registrierung beim LBA ersparen.
  • Der Besitzer und Drohnenbetreiber kann bereits über eine Drohnenversicherung verfügen, die das Fliegen der Drohne von Dritten gestattet. Auch in diesem Fall wärst du als Drohnenpilot dann ggf. bereits abgesichert und müsstest dich nicht nochmals separat um eine entsprechende Versicherung kümmern.

Den genauen Unterschied zwischen Drohnenbetreiber und Drohnenpilot haben wir dir im verlinkten Artikel zusammengefasst.

Das Ausleihen einer Drohne von Privatpersonen statt von kommerziellen Anbietern kann also durchaus Vorteile haben – nicht nur beim Preis. Allerdings ist dies natürlich nur eine Option, wenn du bereits über die nötigen Kontakte verfügst.

Zusammenfassung

In diesem Artikel hast du erfahren, wann es sich lohnt, eine Drohne zu mieten oder zu leihen. Dazu haben wir dir noch die wichtigsten Punkte mit auf den Weg gegeben, die du beim Mieten einer Drohne beachten solltest. Sei es die Mietdauer und der damit verbundene Preis, das Kleingedruckte beim inkludierten Versicherungsschutz mit oft hohen Selbstbeteiligungen oder Zusatzleistungen oder auch kurze Checklisten bei der Übernahme und Rückgabe der Drohne. Dazu gab es noch einen kleinen Crashkurs zu rechtlichen Punkten mit entsprechenden Verweisen.

Auch wenn das Mieten von Drohnen eine gute Option sein kann, führt kein Weg daran vorbei, sich mit den Drohnengesetzen vertraut zu machen und diese einzuhalten.

Folgen:
Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
Hinterlasse einen Kommentar

Bisher keine Antworten.

Lade neue Antworten