Die 10 häufigsten Missverständnisse rund um Drohnen

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 3 Min. Lesen
Wir klären über die häufigsten Drohnen Missverständnisse auf. Bild: Unsplash

Wir zeigen euch die 10 häufigsten Missverständnisse, die rund um Drohnen kursieren und oft zu Problemen für Drohnenbesitzer führen. Wenn ihr die nachfolgenden Punkte beachtet, erspart ihr euch neben Ärger auch mögliche Kosten.

Die meisten Probleme rund um Drohnen entstehen aufgrund häufiger Missverständnisse zu diesem Thema. Denn nach wie vor ist vielen Drohnenbesitzern nicht bekannt, welche Regelungen es bei Drohnenflügen zu beachten gibt und wann diese bereits greifen. Wer eine Drohne kaufen oder verschenken möchte, sollte sich also folgende Punkte gut einprägen, um sich unnötigen Ärger zu ersparen.

Mit meiner Drohne kann ich fliegen wo und wie ich will.

Falsch. Einer der größten Missverständnisse, wenn es um das Thema Drohnen geht. Für den Betrieb von Drohnen aller Größen und Ausstattungen gibt es ganz klare Regeln an die sich alle zu halten haben. Das reicht von der Registrierung als Drohnenbetreiber über den Erwerb eines Drohnenführerscheins bis hin zu Gebieten, in denen grundsätzlich nicht geflogen werden darf.

Für viele Situationen kann man sich aber auch entsprechende Ausnahmegenehmigungen einholen. Es findet sich fast immer eine Lösung, man muss sich jedoch an die Regeln halten! Eine gute Übersicht dazu liefert euch unser Artikel zur EU Drohnenverordnung.

Wer Drohnenaufnahmen benötigt und sich nicht selbst mit den Voraussetzungen und Regelungen auseinandersetzen möchte, sollte immer auf einen entsprechenden professionellen Dienstleister zurückgreifen.

Wenn ich privat fliege gelten für mich andere Regeln.

Falsch. Die EU-Drohnenverordnung macht soweit keinen Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Drohnenflügen. Für alle gelten erst einmal die gleichen Regelungen.

Wenn ich gegen Gesetze verstoße droht mir sowieso keine Strafe.

Falsch. Verstöße gegen die EU-Drohnenverordnung bzw. gegen die LuftVO (Deutschland) werden mit Strafen bis zu 50.000€ geahndet. Verstöße gegen das Luftfahrtgesetz (Österreich) können Strafen von bis zu 22.000€ nach sich ziehen.

Eine Registrierung als Drohnenbetreiber ist nur für gewerbliche Drohnenpiloten notwendig.

Falsch. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist für alle Besitzer von Drohnen ab einem Gewicht von 250g notwendig, oder wenn die Drohne über eine Kamera verfügt. Das schließt also auch die beliebten Mini Drohnen einen.

Mit der Drohne darf ich grundsätzlich alles filmen und veröffentlichen.

Falsch. Beim erstellen von Aufnahmen greifen auch Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. Achtet also immer darauf was ihr wo filmt und fragt beteiligte Personen um ihre Erlaubnis. Hierbei handelt es sich um eine durchaus komplexe Thematik, die nicht mit wenigen Sätzen geklärt werden kann. Weiterführende Lektüre dazu findet ihr beispielsweise hier.

Solange ich nicht in der Nähe eines Flughafens bin, kann ich so hoch fliegen wie ich möchte.

Falsch. Die EU-Drohnenverordnung gibt in der meist geflogenen Kategorie „Open“ eine maximale Flughöhe von 120m vor. Flüge die höher stattfinden sollen fallen aus der Kategorie „Open“ raus und rutschen in die Kategorie „Specific“. Sie setzen eine entsprechende Genehmigung einer der zuständigen Stellen voraus.

Zu Testzwecken kann ich auch mal höher als erlaubt fliegen.

Falsch. Viele Drohnenpiloten sind der Meinung die Grenzen ihrer Drohnen testen zu müssen. Technisch gesehen sind diese in der Lage weitaus höher und weiter zu fliegen als es die Gesetze vorschreiben. Selbstverständlich ist es aber auch nicht erlaubt nur zum reinen testen eine Drohne außerhalb der gültigen Regelungen zu betreiben.

Meine Haftpflichtversicherung deckt auch immer meine Drohnenflüge ab.

Falsch. In der Regel sind Drohnenflüge nicht Teil einer üblichen privaten Haftpflichtversicherung. Einige Versicherungen bieten eine Drohnenklausel an, die in der Regel aber nur sehr begrenzte Anwendungsgebiete abdeckt. Eine vollwertige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist jedoch Grundvoraussetzung für den Betrieb einer Drohne. Egal ob privat oder gewerblich.

Im Urlaub gelten für mich die selben Regeln wie zu Hause.

Falsch. Die EU-Drohnenverordnung hat nur innerhalb der EU und einigen weiteren Ländern Europas Gültigkeit. Auch steht es jedem Mitgliedsstaat frei, eigene Geo-Zones zu definieren, also Gebiete, in denen keine Drohnen geflogen werden dürfen. Im Ausland sollte man sich also immer mit den dortigen Regelungen auseinander setzen, bevor man seine Drohne fliegt.

Nach dem Kauf einer Drohne kann ich einfach drauf losfliegen.

Falsch. Auch wenn der Kauf einer Drohne für alle Personen einfach möglich ist, erfordert das Fliegen von Drohnen die notwendigen Kenntnisse für den Betrieb. Das schließt nicht nur Übung für das Fliegen selbst mit ein, sondern auch entsprechende Nachweise und Genehmigungen, die für die oben genannten Regelungen notwendig sind.

Noch Fragen? Lust zu diskutieren?

Welchen Missverständnissen im Bereich von Drohnen seid ihr bereits begegnet? Welche Punkte stören euch am meisten oder was fällt euch sonst noch zu dem Thema ein? Diskutiert gerne mit unserer Community und schreibt in unserem Forum.

Folgen:
Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
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