Vor wenigen Jahren kam der Trend zu Actionkameras auf. Jetzt finden immer mehr Drohnen Verbreitung bei sportlichen Aktivitäten. Doch wer sich oder andere auf der Skipiste filmen will, wird mit harten Regeln konfrontiert.
An vielen Orten werden Drohnen lediglich als zusätzliches Risiko und Problem angesehen. Dadurch fällt es den Verantwortlichen meist leichter, sie generell zu verbieten anstatt einem kontrollierten und sinnvollen Einsatz zuzustimmen. So sehen das auch die meisten Skipistenbetreiber, obwohl es noch keinen bekannten Fall mit einer abgestürzten Drohne gibt.
Der Betreiber Zugspitzbahn Bergbahn AG beispielsweise verbietet den Einsatz von Drohnen für Privatpersonen generell. Ausnahmen gibt es nur per Genehmigung und dann auch nur für Werbeagenturen und Medien. „Damit sichern wir uns ab. Im Zweifelsfall sind wir nicht dafür verantwortlich, wenn ein Unfall passiert oder die Drohne über unerlaubtes Gebiet fliegt“, sagt Verena Lothes von der Zugspitzbahn.
Drohnenflug auf Antrag
Etwas offener zeigt man sich im Skigebiet Oberstdorf/Kleinwalsertal. „Wer auf der Piste eine Drohne aus seinem Rucksack packt, der wird von uns angesprochen und muss dann eben von dannen ziehen“, erklärt Jörn Homburg. Wer jedoch an einem Drohnenflug interessiert ist, hat die Möglichkeit vorab ein Formular auf der Seite des Betreibers auszufüllen und auf diese Weise unter Umständen eine Genehmigung zu erhalten. Nötig ist dafür eine Fluglizenz sowie der Nachweis einer Drohnen-Haftpflichtversicherung. Beide Dokumente können im bereitgestellten Formular hochgeladen werden. Ob damit automatisch auch eine Genehmigung erteilt wird, ist jedoch nicht garantiert.
Bei der genannten Fluglizenz handelt es sich um den Drohnen Kenntnisnachweis der hier zu Lande normalerweise für Drohnen ab 2 kg notwendig ist und seit dem 01.10.2017 Pflicht ist. Hier zeigt sich unsere Vermutung, dass der Kenntnisnachweis auch außerhalb der gesetzlichen Regelungen als Nachweis der eigenen Flugtauglichkeit herangezogen werden kann. Auch wenn es sich bei der eingesetzten Drohne um ein kleineres Modell handelt.
Onlinekarten für mehr Überblick
Zusätzlich wollen viele Betreiber mit Diensten wie map2fly kooperieren um Interessierten eine Anlaufstelle liefern zu können, wo sie schnell sehen können, an welchen Orten sie fliegen dürfen und an welchen nicht. „Uns fehlt nur noch eine Karte mit den genauen Grenzen des Skigebiets“, sagt der Sprecher.
Es bleibt also ab zu warten wie sich dieses Thema in den kommenden Monaten und Jahren weiter entwickelt. Generelle Verbote halten wie nicht für sinnvoll. Viel eher müssen sich die Betreiber mit der „neuen“ Technik auseinander setzen und Lösungen finden den sicheren Drohneneinsatz zu ermöglichen.
Übrigens sollte man davon absehen ohne vorherige Rücksprache seine Drohne in Skigebieten zu starten. Nicht selten kann es hier zu einem Verweis oder weiteren Konsequenzen kommen. Informiert euch lieber vorab direkt beim Betreiber und stellt wenn nötig einen Antrag.