Remote-ID für Drohnen seit 2024 Pflicht

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 2 Min. Lesen
Ab jetzt Pflicht: die Remote-ID bei Drohnen. Bild: Dall-E

Die Fernidentifikation für Drohnen, bekannt als Remote-ID, ist seit dem 01.01.2024 Pflicht. Wir erklären dir, was das für dich als Drohnenpilot bedeutet.

Zum Start ins Jahr 2024 gibt es für Drohnenpiloten einige Gesetzesänderungen und somit wichtige Punkte zu beachten. Neben dem Auslaufen der Übergangsregelung für Bestandsdrohnen betrifft das nun auch die Remote-ID.

Über die Remote-ID lassen sich Drohnenbetreiber per Fernidentifikation erkennen. Das geschieht über die von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde ausgestellten UAS-Betreiber-Nummer, die du nach der Registrierung als Drohnenbetreiber erhältst (bekannt als e-ID) und ein entsprechendes System in der Drohne selbst.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden (Drohnen mit den Drohnenklassen C1, C2, C3), sowie in der Specific Kategorie (Drohnen mit den Drohnenklassen C5 und C6, einschließlich Bestandsdrohnen), mit einem Fernidentifikationssystem ausgestattet sein.

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Ausgenommen sind in der offenen Kategorie C0 Drohnen wie die DJI Mini 4 Pro sowie Drohnen der Klasse C4, bzw. Bestandsdrohnen oder selbst gebaute Drohnen < 25 kg, sofern sie in der A3 Kategorie geflogen werden, sowie Bestandsdrohnen oder selbst gebaute Drohnen < 250 g in der Kategorie A1/A3. 

Hinweis: Mitgliedstaaten können Gebiete veröffentlichen in denen für alle Drohnen eine Remote-ID Pflicht gilt!

Drohnen, die nach dem 01.01.2024 in Verkehr gebracht werden und nicht über eine CE-Klassifizierung verfügen, dürfen nicht mehr in der offenen Kategorie betrieben werden.

Drohnen mit CE-Kennzeichnung müssen bereits serienmäßig über ein solches System verfügen. Falls deine Drohne nicht über ein Fernerkennungssystem verfügt, kannst du ein Modul kaufen und nachrüsten. Auf der Seite der EASA findest du eine Liste von Fernidentifikationsmodule, für die der Hersteller die Konformität erklärt hat.

Remote-ID für Drohnen – Was du beachten musst

Für Drohnenpiloten bedeutet das nun, dass sie ihre e-ID im jeweiligen Drohnensystem hinterlegen müssen, damit dieses per Fernidentifikation abgefragt werden kann. Wie das genau gemacht wird, hängt von der jeweiligen Drohne ab. Hier hilft ein Blick in das Handbuch der Drohne oder in die jeweilige App.

Hinweis: Anders als bei der Anbringung deiner Betreibernummer an der Drohne selbst, musst du bei der Remote-ID deine komplette e-ID eintragen – also auch die letzten 3 Stellen. Dabei handelt es sich um Prüfziffern die bei der Fernidentifikation der Drohne notwendig sind.

Abfrage der Remote-ID

Alle Personen können die Informationen zur Fernidentifizierung über eine spezielle App auf Smartphones abrufen. Allerdings werden nur die Vollzugsbehörden in der Lage sein, die Datenbank abzufragen und die Registrierungsnummer mit einem Namen verknüpfen. Auf diese Weise soll der Datenschutz gewährleistet werden und entsprechenden Behörden dennoch den Zugriff auf notwendige Kontaktdaten ermöglichen.

QUELLEN:EASA
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Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
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