Erleichterung bei Bewilligungspflicht für Drohnenflüge in Österreich

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 1 Min. Lesen
Erleichterungen für Mini Drohnen in Österreichs Flugbeschränkungsgebieten. Quelle: unsplash

Ab dem 12. August 2022 werden einige Drohnenflüge in Österreich ohne offizielle Bewilligung der Austro Control für Flugbeschränkungsgebiete möglich sein. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, erklären wir euch in diesem Artikel.

Wie wir bereits in unserem Artikel Drohne in Wien fliegen – das musst du wissen ausführlich zusammengetragen haben, kommt man in Wien und anderen Flugbeschränkungsgebieten innerhalb von Österreich bisher nicht um eine kostspielige Bewilligung der Austro Control herum. Unzwar für jeden Drohnenflug.

Ab dem morgigen 12. August 2022 nimmt man aber eine nicht unerhebliche Änderung vor. So heißt es auf der Webseite:

Bitte beachten Sie, dass ab dem 12.08.2022 Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen unter 250 g und unter 30 m Flughöhe innerhalb der Flugbeschränkungsgebiete keiner Bewilligung mehr bedürfen. 

Austro Control

Erleichterungen für Drohnenpiloten

Für Drohnenpiloten ist das eine überaus erfreuliche Nachricht. In vielen Fällen reichen Flüge mit Mini Drohnen für eine Vielzahl an Aufgaben aus. Bisher war aber auch für diese eine Bewilligung der Austro Control für Drohnenflüge in Flugbeschränkungsgebieten notwendig. Diese Bewilligung kostet jedoch ab 500€ aufwärts. Das führte nicht selten dazu, dass einige Aufträge auf Grund der Kosten einfach nicht umzusetzen waren. Ab morgen ist das nun glücklicherweise anders.

Wiegt die Drohne über 250g oder wird höher als 30m geflogen besteht nach wie vor die Bewilligungspflicht für Flugbeschränkungsgebiete! Beachtet bei solchen Flügen auch weiterhin unsere Hinweis aus dem im ersten Absatz verlinkten Artikel.

Weiterführende Informationen sollten selbstverständlich direkt bei der Austro Control eingeholt werden.

Weitere rechtliche Aspekte beachten

Ganz wichtig ist dabei zu beachten, dass es hier nur um die Bewilligung der Austro Control für Drohnenflüge in Flugbeschränkungsgebieten geht. Sämtliche anderen Regelungen, Flugeinschränkungen und Genehmigungspflichten sind davon unberührt und bestehen auch ab dem 12.08.2022 noch – auch für Drohnen unter 250g und 30m Flughöhe. Die Anpassung ist somit kein Freifahrtsschein für Mini Drohnen. Vor allen Dingen sollte ihr folgenden Artikel beachten: Drohnen Flüge in Österreich stark eingeschränkt – Flugplätze

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Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
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