Welche Drohnen Gesetze und Regelungen gelten in Österreich? Wo darf ich in Österreich Drohne fliegen? Was muss ich dabei beachten und woher bekomme ich die Informationen? Diese und weitere Fragen beantworten wir euch im folgenden Artikel.
Allgemeine Informationen
Auch in Österreich gilt seit dem 31.12.2022 die EU-Drohnenverordnung. In dieser sind alle Regularien für den Betrieb von Drohnen definiert. Diese Vorgaben wurden und werden nach und nach von den Mitgliedsländern in nationales Recht übernommen und geben somit die Drohnen Gesetze für das jeweilige Land, in diesem Fall Österreich, vor.
Wir empfehlen den folgenden umfangreichen Artikel durchzulesen, auch wenn wir deren Inhalt nachfolgend kurz zusammenfassen. Nur so bekommt ihr ein vollständiges Verständnis für die Gesetze und Regelungen. Gerne könnt ihr sie auch erst im Anschluss an diesen Artikel oder wenn wir es im jeweiligen Absatz ansprechen durchlesen.
Fassen wir die wichtigsten Punkte für Drohnenflüge in Österreich zusammen.
Betriebskategorien
Laut EU-Drohnenverordnung werden Drohnenflüge in Betriebskategorien eingeteilt. Grob gesagt heißt es dort: je schwerer die Drohne, desto größer das Risiko und daher mehr Auflagen. Folgende Kategorien gibt es:
- Open
- Flüge ohne Genehmigung möglich und daher am interessantesten. Besteht aus folgenden Unterkategorien die jeweils eigene Anforderungen an den Flug und die Drohne haben (siehe Grafik unten)
- A1 = Flug nahe an Menschen
- A2 = Flug in der Nähe von Menschen (30m)
- A3 = Flug mit großem Abstand von Menschen und Wohngebieten (150m)
- Flüge ohne Genehmigung möglich und daher am interessantesten. Besteht aus folgenden Unterkategorien die jeweils eigene Anforderungen an den Flug und die Drohne haben (siehe Grafik unten)
- Specific
- In diese Kategorie fallen Drohnenflüge automatisch sobald sie mindestens eine Bedingung von Open nicht erfüllen. Dann ist eine Risikoanalyse und Beantragung einer Genehmigung für den Drohnenflug notwendig (siehe Thema SORA).
- Certified
- Nut relevant bei Transport von Menschen und Gefahrgut
Für die Mehrheit der Drohnenpiloten ist die Open Kategorie am interessantesten, da hier mit den wenigsten Auflagen und ohne behördliche Genehmigung geflogen werden darf. Die folgende Grafik veranschaulicht die Unterteilung der Open Kategorie in ihre Unterkategorien A1-A3.
Behördliche Bewilligung
Trifft eine der Vorgaben aus der oberen Tabelle nicht mehr zu, so rutscht man in die Specific Kategorie. Drohnenflüge, die in diese Kategorie fallen, sind nur mit einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Informationen zur Beantragung einer solchen Betriebsbewilligung liefert euch die Seite https://www.oesterreich.gv.at/
Weitere Informationen zu den Betriebskategorien kannst du einem der beiden Links oben aus dem ersten Absatz entnehmen.
Registrierungspflicht
Seit dem 31.12.2020 müssen sich alle Drohnenbetreiber registrieren, deren Drohne eine Kamera besitzt, oder deren Gewicht 250g übersteigt. Das führt in der Praxis dazu, dass im Grunde jeder Besitzer einer Drohne zur Registrierung verpflichtet ist. Ausgenommen davon sind letztendlich nur Spielzeugdrohnen ohne Kamera.
Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist in Österreich kostenlos bei der Austro Control möglich. Die Registrierung ist im gesamten Gebiet der EU gültig und muss für einzelne Mitgliedsstaaten nicht erneut durchgeführt werden, sollte man im Ausland fliegen wollen.
Hinweis: Wer bereits in einem anderen Mitgliedsland als Drohnenbetreiber gemäß der EU-Drohnenverordnung registriert ist, muss sich entsprechend nicht nochmals in Österreich registrieren. Die Registrierung gilt im gesamten Wirkungsbereich der EU-Verordnung. Das gleiche gilt auch für die EU-Drohnenführerscheine aus dem nachfolgenden Absatz. Wer also als Urlauber in Österreich ist, kann seine bestehende Registrierung auch hier nutzen.
Drohnenführerscheine
Wie der oberen Grafik zu entnehmen ist, gibt es darüber hinaus unter bestimmten Bedingungen eine Pflicht zum Erwerb eines EU-Drohnenführerscheins. Davon gibt es zwei Varianten:
- EU-Kompetenznachweis („kleiner EU Drohnenführerschein“)
- EU-Fernpiloten-Zeugnis („großer EU Drohnenführerschein“)
Wann welcher Nachweis erforderlich ist inklusive weiterführender Informationen findet ihr in unserem Artikel EU-Drohnenführerschein – alle Informationen.
Erworben werden können beide Nachweise ebenfalls auf der Austro Control Webseite.
Mindestalter
Das Mindestalter für Drohnenpiloten in Österreich liegt bei 16 Jahren. Die Registrierung ist jedoch nur mit 18 Jahren möglich. Minderjährige benötigen daher einen volljährigen Vollmund beim fliegen von Drohnen, die eine Registrierung voraussetzen.
Versicherungspflicht
Drohnenbetreiber müssen auch in Österreich eine entsprechende Drohnen-Haftpflichtversicherung besitzen um legal Drohne fliegen zu dürfen. Einzelheiten und Anforderungen zur Drohnenversicherung in Österreich liefert euch unser Artikel Drohnenversicherung in Österreich.
Wo darf ich in Österreich Drohne fliegen?
Neben den oben angesprochenen allgemeinen Gesetzen und Regelungen zum Drohnenflug in Österreich gibt es noch zusätzlich nationale No-Fly-Zones, also Gebiete, in denen der Drohnenflug ausdrücklich untersagt ist. Wo sich diese Gebiete genau befinden könnt ihr der offiziellen und interaktiven Karte der Austro Control entnehmen. Zu finden ist diese als Webversion unter https://map.dronespace.at/. Ebenfalls ist die Dronespace App auch im PlayStore von Google sowie dem AppStore von Apple erhältlich.
Zusammengefasst gibt es laut Austro Control dabei folgende Areale, die eine Bewilligung erfordern:
- Kontrollzonen: Vor Betrieb der Drohne in der Nähe von Flughäfen ist die Zustimmung der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle einzuholen.
- Sicherheitszonen: Hier ist die Beantragung einer gesonderten Bewilligung erforderlich.
- Flugbeschränkungsgebiete (zB Wien, Neusiedler See, Rheindelta): Hier ist die Beantragung einer gesonderten Bewilligung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Drohnen unter 250 g, welche unter 30 m über Grund betrieben werden, seit dem 12.08.2022 keiner Betriebsbewilligung mehr bedürfen.
- Flugplätze: Nahe unkontrollierten Flugplätzen ist vor Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges ist seit dem 12.08.2022 der Betrieb nur mehr außerhalb der Flugplatz-Betriebszeiten gestattet. Die Betriebszeiten der Flugplätze können Sie aus dem Luftfahrthandbuch Österreich (AIP Austria) entnehmen.
- Militärische Kontrollzonen: Vor Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Militärflugleitung einzuholen.
- Militärische Flugplatzverkehrszonen: Vor Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Militärflugleitung einzuholen.
- Militärische Nahkontrollbezirke: Vor Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Militärflugleitung einzuholen.
- Militärische Flugbeschränkungsgebiete: Für den Betrieb ist eine gesonderte Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung bzw. der zuständigen Militärflugleitung erforderlich.
- Sicherheitszonen von Militärflugplätzen: Für den Betrieb ist eine gesonderte Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung erforderlich.
Quelle: Austro Control