Drohne in Wien fliegen – das musst du wissen

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 6 Min. Lesen
Guide zum Thema Drohne in Wien fliegen. Das musst du wissen. Bild: unsplash

Wer in Wien Drohne fliegen möchte muss einige Punkte beachten. Damit bei der Planung nichts schief geht und ihr rechtlich auf der sicheren Seite seid, zeigen wir euch, was ihr beachten müsst.

Beim Fliegen von Drohnen gibt es immer Regeln und Gesetze an die es sich zu halten gilt. Einige Orte bieten darüber hinaus ihre eigenen Besonderheiten, die man kennen sollte. Ein solcher Ort ist Wien, die Hauptstadt Österreichs. Wir zeigen euch auf, was ihr vorab bei der Planung eures Drohnenflugs beachten müsst, damit ihr keine bösen Überraschungen erlebt.

Wie immer der Hinweis, dass es sich bei diesem Beitrag nicht um eine Rechtsberatung handelt. Informationen und Umstände können sich jederzeit ändern. Kontaktiert im Zweifel immer die zuständigen Stellen. Wir halten diesen Artikel jedoch nach bestem Wissen und Gewissen auf dem aktuellsten Stand.

Kurzfassung

Brauche ich in Wien eine spezielle Genehmigung für einen Drohnenflug?

Für alle, die wenig Zeit zum Lesen haben, hier die Kurzfassung der wichtigsten Punkte. Wer mit einem bestimmten Punkt bereits vertraut ist, kann gleich zum nächsten springen. Wir empfehlen euch aber, den Beitrag vollständig zu lesen.

Allgemeine Regelungen beim Drohnenflug

Zu erst einmal die grundlegenden Regelungen und Gesetze. In den Mitgliedsländern der EU gilt seit Beginn des Jahres 2021 die einheitliche EU-Drohnenverordnung. In dieser ist festgehalten, welche Anforderungen an Drohnenflüge und Drohnenbetreiber gestellt werden. Darunter fallen Punkte wie die Unterteilung in Flugkategorien, Drohnen-Klassen, Registrierungspflicht von Drohnenbetreibern, die Kennzeichnungspflicht für Drohnen und die Versicherungspflicht.

Es ist daher zwingend notwendig sich mit den dort festgelegten Regelungen vertraut zu machen, da weitere Regelungen daran anknüpfen.

Wer den oben verlinkten Artikel zur EU-Drohnenverordnung zu lang findet, kann sich auch unsere Zusammenfassung zur EU-Drohnenverordnung durchlesen und sich durch die entsprechenden Tehemenblöcke hangeln.

Erst wenn euch die oben genannten Grundlagen bekannt sind, solltet ihr euch mit den lokalen Einschränkungen vertraut machen. Diese überlässt die EU-Verordnung nämlich seinen Mitgliedsstaaten, die auf Grundlage dessen GEO-Zones definieren können. Hierbei handelt es sich um Zonen in den Drohnen Flüge erlaubt oder in No-Fly-Zones eben verboten oder nur mit Auflagen möglich sind.

Lokale Einschränkungen

Die Grundlagen sind bekannt und sitzen? Ihr wisst in welche Kategorie euer Flug fällt? Sehr gut. Dann widmen wir uns den lokalen Einschränkungen. Abhängig davon wo ihr genau in Wien Drohne fliegen wollt, gelten unter Umständen Einschränkungen. Das ist beispielsweise in der Nähe von bestimmte Grundstücken, Gebäuden, Straßen oder Anlagen der Fall.

Diese hier im Detail aufzulisten sprengt den Rahmen. Dennoch solltet ihr wissen, wo ihr das alles nachlesen könnt – österreichische Luftverkehrsregelungen.

Glücklicherweise gibt es hierfür jedoch auch passende Anwendungen. Über die Webseite des ÖAMTC gelangt ihr beispielsweise auf eine interaktive Karte, die euch zu einer Adresse wichtige Informationen über die lokalen Einschränkungen liefert. Auch von der Austro Control gibt es ein ensprechendes Tool.

Dabei handelt es sich um den einfachsten Weg um herauszufinden ob und wenn ja unter welchen Auflagen und mit wessen Genehmigung in Wien Drohne geflogen werden kann. Der ÖAMTC bietet für die Anwendung auch eine entsprechende App für mobile Geräte (zur ÖAMTC Drohnen Info App) an.

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Ansicht der Desktop Version der ÖAMTC Anwendung mit einer Markierung in Wien und den dazugehörigen Informationen zum Drohnenflug. Bild: oeamtc.at

Wer nun die erste Suche über die Anwendung durchführt wird auch schnell auf die Besonderheit von Wien stoßen. Darum geht es im nächsten Abschnitt.

Besonderheit von Wien: Flugbeschränkungsgebiet

Wie auf der oben erwähnten Karte zu sehen ist befindet sich Wien in einem großen roten Bereich. Rote Bereiche auf Karten sind selten ein gutes Zeichen für Drohnenpiloten. In diesem Fall handelt es sich bei dem Bereich um die Kontrollzone Wien, wobei es sich um ein sogenanntes Flugbeschränkungsgebiet handelt. Von diesen Kontrollzonen und Flugbeschränkungsgebieten gibt es eine Handvoll in ganz Österreich. Drohnenflüge in diesen Arealen sind immer nur mit einer Genehmigungen einer entsprechenden Stelle erlaubt. Im Fall von Wien muss diese Genehmigung von der Austro Control stammen.

Eine gute Nachricht gibt es aber seit August 2022 für einige Drohnenpiloten.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 12.08.2022 Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen unter 250 g und unter 30 m Flughöhe innerhalb der Flugbeschränkungsgebiete keiner Bewilligung mehr bedürfen. 

Austro Control

Wer also in diese Ausnahme fällt, kann weiter zum Abschnitt „Was gilt es vor Ort zu beachten?“ scrollen. Außer, wenn der Flug innerhalb eines 2,5 km Radius um Flugplätze stattfinden soll. Dort gibt es erneut Einschränkungen.

Fliegen im Radius von Flugplätzen und Heliports

Zusätzlich solltet ihr folgenden Artikel beachten – Drohnenflüge in Österreich rund um Flugplätze – Update 2023. Hier geht es um eine zeitgleich durchgeführte Regeländerung, die Drohnenflüge massiv einschränkt.

Flug nur mit Genehmigung von Austro Control

Wo und wie bekommt man aber eine Genehmigung, wenn man eine Drohne über 250g oder über 30m fliegen möchte? Oder mit einer Drohne, egal welchen Gewichts, innerhalb des 2,5 km Radius um Flugplätze abheben will? Und welche Kosten kommen auf einen zu?

Notwendige Dokumente für die Genehmigung

Um an eine Genehmigung der Austro Control (Webseite) für Lo R 15 (Flugbeschränkungsgebiet Wien) zu kommen gilt es einige Formalitäten zu beachten.

Hier gibt es zu erst das offizielle Formular zur Bewilligung UAS-Betrieb Flugbeschränkungsgebiet. Zusätzlich zum Antragsformular selbst werden dann noch folgende Dokumente erwartet:

  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Angabe des temporären Befliegungszeitraumes (genaues Datum bzw. Zeitraum, in dem ein- oder mehrmalig geflogen werden soll)
  • max. Fluggeschwindigkeit in m/s
  • gewünschte Flughöhe
  • geplante Anzahl der Starts
  • Maßstabsplan (inkl. eingezeichneten Flug- und Sicherheitsbereichen)
  • Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge
  • Kopie Versicherungsbestätigung bzw. -absichtserklärung (Deckungssumme von 750.000 SZR)
  • Kopie amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers sowie des/der Piloten
  • Nachweis über den Abschluss des Onlinelehrganges für Kategorie A1/A3 des/der Piloten (falls zutreffend)
  • Nachweis über die theoretische Prüfung für Kategorie A2 des/der Piloten (falls zutreffend)

Aber keine Angst, auch wenn es am Anfang etwas viel wirkt, sind die Unterlagen in der Regel schnell zusammengestellt und der Antrag an die im Formular hinterlegte Adresse flott verschickt. Der Versand kann dabei auch per E-Mail erfolgen. Ausdrücke sind damit nicht notwendig.

Tipps zu oben genannten Punkten

Bei der ausführlichen Projektbeschreibung wird keine Doktorarbeit erwartet. Fasst euch kurz. Nennt die wichtigsten Eckdaten und versucht das Vorhaben in einfachen Worten und dennoch konkret zu beschreiben:

  • Wo soll geflogen werden?
  • Warum soll geflogen werden?
  • Wann (Datum oder Zeitraum)?
  • Wie viele Starts werden an dem Tag voraussichtlich geplant?
  • Drohne
  • geplante Flughöhe und -geschwindigkeit

Das folgende Bild zeigt ein Beispiel für einen Maßstabsplan. Beachtet, dass der Absperrradius um den Flugbereich herum die geplante Flughöhe betragen muss, mindestens jedoch 50m.

austro control beispiel maßstabsplan
So in etwa sollte euer Maßstabsplan für euren Antrag aussehen. Bild: Austro Control

Kosten der Austro Control Bewilligung

Was jedoch etwas sauer aufstoßen dürfte sind die Kosten der Bewilligung. Eine Auflistung der genauen Kosten gibt es während der Antragsstellung. Ihr müsst euch jedoch auf Kosten im Bereich ab 500€ – 700€ einstellen. Die Abrechnung erfolgt dabei aktuell pro notwendiger Zeit für einen Antrag. Es ist daher erstrebenswert bereits bei der ersten Einreichung alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen um mögliche Rückfragen zu vermeiden. Das erhöht natürlich auch die Bearbeitungszeit des Antrags.

Wie lange dauert es bis ich die Bewilligung erhalte?

Wie lange es dauert bis der Antrag bearbeitet werden kann fällt unterschiedlich aus, da es sich dabei aktuell nach wie vor um einen manuellen Prozess handelt. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit rund 3 Wochen.

In unserem Fall (Ende Juni 2022) dauerte es jedoch gerade einmal rund 1 Woche bis zur Bewilligung.

Abschluss

Ihr erhaltet recht zügig eine Rückmeldung der Austro Control bezüglich eures Antrags. Alle weiteren Informationen erhaltet ihr dann direkt per Mail.

Sollte euer Antrag bewilligt werden, bekommt ihr einen vorläufigen Bescheid per E-Mail, dem ihr nochmals zustimmen müsste. Prüft die Angaben dort nochmals, denn das ist eure letzte Chance bevor der Bescheid final ausgestellt und die Rechnung geschrieben wird.

Beweisaufname Bewilligung Austro Control Flug in Wien
Seit 1 des vorläufigen Bescheid („Ergebnis der Beweisaufnahme“) für unseren Drohnenflug in Wien. Bild: Dimitri Wolf

Erst danach erfolgt der Versand per Post. Nur der Bescheid der per Post kommt ist als Nachweis für die genehmigte Bewilligung gültig! Plant also noch einige Tage für den Postweg mit ein.

Die Rechnung erhaltet ihr dann einige Tage oder auch mal Wochen später per E-Mail. Die Bezahlung muss aber gemäß Bescheid bereits 2 Wochen nach dessen Erhalt erfolgen. Entnehmt Informationen zur Zahlung aber einfach direkt aus dem Bescheid, da sich diese Angaben unter Umständen ändern können.

Was gilt es vor Ort zu beachten?

Vor Ort müsst ihr alle üblichen Unterlagen mitführen (Welche Unterlagen muss man als Drohnenpilot mitführen?). Zusätzlich müsst ihr auch den Austro Control Bescheid einpacken, wenn ihr einen solchen benötigt (siehe oben).

Je nachdem wo ihr genau in Wien fliegt, müsst ihr auch direkt vor dem Start eine oder mehrere zuständige Stelle kurz telefonisch informieren. Welche das sind, erfahrt ihr über die oben verlinkte ÖAMTC Map oder könnt diese Information direkt aus eurem Austro Control Bescheid entnehmen.

austro control bescheid drohne fliegen wien zuständige stellen
Dem Austro Control Bescheid könnt ihr direkt entnehmen, welche Stellen ihr vor Ort vor dem Drohnenflug telefonisch benachrichtigen müsst.

Zusammenfassung

Wer in Wien Drohne fliegen möchte muss sich anfangs mit einigen Punkten vertraut machen. Doch alles halb so wild. Wie, wo unter welchen Bedingungen Drohne geflogen werden dürfen, ist klar geregelt. Mit Hilfe des folgenden Beitrags habt ihr erfahren welche Regelungen und Gesetze ihr beachten müsst, wie ihr eine entsprechende Genehmigung von der Austro Control bekommt und was es vor Ort zu tun gibt. So seid ihr auf der sicheren Seite und einem regelkonformen Flug in Wien steht nichts mehr im Weg.

Du hast noch Fragen zu dem Thema? Dann schreibe uns gerne direkt in unserem Forum und erhalte dort Hilfe von uns und zahlreichen Community Mitgliedern.

Folgen:
Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
1 Kommentar

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Hallo,

Ich habe mich sehr gefreut, als ich über diese Erleichterungen gelesen habe.
Ich bin sowieso sehr verantwortungsbewusst und würde mit meiner (natürlich versicherten und registrierten) DJI mini 2 im Rahmen des Zulässigen nur so kurz wie nötig fliegen, um einige schöne Bilder zu bekommen. Nun habe ich mich zur Sicherheit erkundigt, wie das zB im Belvederegarten ist, da ich heute Abend dort sein werde. Das ist zwar laut Austro Control luftfahrtrechtlich unproblematisch, aber seitens der Bundesgärten ist es leider strikt untersagt, dort zu fliegen.

Nun frage ich mich natürlich schon, wie groß die Einschränkungen in Wien allgemein sind. Muss ich wirklich für jeden noch so kurzen und niedrigen Flug in jedem Park vorher um Genehmigung ansuchen, oder gilt das nur für Bundesgärten bzw. für Anlagen mit historischen Gebäuden?

Für den Donaupark (beim Donauturm) wurde ich zum Beispiel für eine Drehgenehmigung an die MA42 verwiesen, eine Antwort ist noch ausständig. Wo darf ich nun fliegen? Beispiele: Vor dem Hochstrahlbrunnen am Schwarzenbergplatz, sofern keine Menschenmenge dort steht? Vor dem Riesenrad, zeitig in der Früh? Vor dem Stephansdom, sofern wenig los ist? Im nächsten Park, an und über der Alten Donau, auf der Donauinsel? Offenbar ist die ÖAMTC-App ja nur ein Grundgerüst aus luftfahrtrechtlicher Sicht, aber es gilt offenbar weitere Einschränkungen zu beachten, zB eben bei historischen Gebäuden und Anlagen. Mir ist weiters auch nicht ganz klar, ob ich nun in meinem eigenen Wohngebiet über meinem Garten aufsteigen darf, um mein Haus zu fotografieren, oder ob dies schon als Überflug eines Wohngebiets gilt.
Insgesamt finde ich es bei allem Verständnis für den Schutz von Personen und Gebäuden schon etwas absurd, dass man z.B. im Donaupark zwar nicht einmal 3 Meter aufsteigen darf, ohne (für rein private Aufnahmen, die nirgendwo veröffentlicht werden!) eine Drehgenehmigung zu haben, aber täglich Dutzende Menschen mit ihren Handys Fotos und Videos in alle Richtungen schießen dürfen.

Wie gesagt, über die Neuerungen habe ich mich sehr gefreut, doch angesichts der offenbar doch recht unübersichtlichen Einschränkungen bin ich momentan doch wieder recht verunsichert.

Wie handhaben das andere, erfahrenere Drohnenbesitzer denn so?

Danke und liebe Grüße,
Alex

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