Ab wie vielen Jahren das Fliegen von Drohnen erlaubt ist, wird ab 2021 ebenfalls von der EU-Drohnenverordnung geregelt. Wir fassen alle wichtigen Informationen dazu zusammen.
Mit der neuen EU-Drohnenverordnung, die seit dem 31.12.2020 in Kraft getreten ist, kamen zahlreiche neue Gesetze und Regelungen auf Drohnenpiloten und Drohnenbesitzer zu. Unter anderem wird dort auch das Mindestalter für das Fliegen von Drohnen geregelt. Dieses liegt laut der Verordnung grundsätzlich erst einmal bei 16 Jahren.
Ausnahmen vom Mindestalter beim Drohnenflug
Die EU-Drohnenverordnung bietet hier aber auch die Möglichkeit für Ausnahmen, die wir im folgenden vorstellen.
Länderspezifische Altersgrenzen
Deutschland
Wer in Deutschland eine Drohne fliegen möchte, muss der neuen Gesetzeslage entsprechend mindestens 16 Jahre alt sein.
Österreich
Drohnenpiloten in Österreich müssen für die Registrierung als Drohnenbetreiber mindestens 18 Jahre alt sein. Da die Registrierung für nahezu alle Drohnenbetreiber notwendig ist (siehe verlinkten Artikel), muss man in Österreich für die meisten Flüge mit Drohnen auch mindestens 18 Jahre alt sein.
Weitere länderspezifische Regelungen
Die Mitgliedsländer haben darüber hinaus einen kleinen Spielraum um das Mindestalter für das Fliegen einer Drohne im eigenen Land zu senken.
In der Kategorie OPEN darf das Mindestalter um bis zu 4 Jahre reduziert werden. Einem Land steht es daher also frei, das Drohnenfliegen bereits ab 12 Jahren zu gestatten.
Auch dürfen Mitgliedstaaten für Drohnenpiloten, die im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen fliegen ebenfalls ein abweichendes Mindestalter festlegen. Wenn ein Land von dieser Anpassung Gebrauch macht, gilt diese Anpassung des Mindestalters natürlich nur in dem jeweiligen Land.
Spielzeugdrohnen
Das Mindestalter entfällt bei Drohnen, die mit der C-Klassifizierung C0 in der Kategorie OPEN und der Unterkategorie A1 betrieben werden sollen und gleichzeitig als Spielzeug nach der Richtlinie 2009/48/EG eingestuft wurden.
Informationen zu den Kategorien und Klassen findet ihr im Artikel zur EU-Drohnenverordnung.
Eigenbauten unter 250g
Ebenfalls ohne Mindestalter geflogen werden dürfen Eigenbau-Drohnen, deren Startmasse unter 250g liegt. Das betrifft häufig vor allem FPV-Racing Drohnen.
Flug unter Aufsicht
Das Mindestalter entfällt ebenfalls, wenn eine Drohne unter Aufsicht einer Person geflogen wird, die für den Flug alle nötigen Anforderungen erfüllt. Die Aufsichtsperson muss also folgende Punkte erfüllen:
- Mindestens 16 Jahre alt sein
- ggf. die nötigen EU-Drohnenführerscheine besitzen (EU-Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- als Drohnenbesitzer registriert sein und die Drohne entsprechend gekennzeichnet haben
- eine gültige Versicherung für die zu fliegende Drohne besitzen
Die Quelle für diese Informationen ist die Verordnung (EU) 2019/947 Artikel 9.
FAQ – Mindestalter für Drohnen
Das Mindestalter für den Flug von Drohnen in Deutschland beträgt laut neuer EU-Drohnenverordnung 16 Jahre.
Ja. Die EU-Drohnenverordnung erlaubt einige Ausnahmen von dem festgelegten Mindestalter. Diese Ausnahmen haben wir im Artikel für euch zusammengetragen.