Das Luftfahrt Bundesamt weist auf seiner Webseite darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Referat B5 Unbemannte Luftfahrtsysteme aktuell eingeschränkt ist.
Die neue EU-Drohnenverordnung und die damit einhergehende neue Online Plattform des Luftfahrt Bundesamt (LBA) zur Registrierung von Drohennbesitzern und zum Erwerben des EU-Kompetenznachweis sorgen für einen hohen Andrang beim LBA.
Aus diesem Grund weist das LBA darauf hin, dass aktuell keine telefonsichen Anfragen möglich sind. Wer sich mit Fragen zu Unbemmanten Luftfahrtsystemen (also auch Drohnen) an das Referat B5 des LBA wenden möchte, kann dies aktuell nur per E-Mail an die Adresse uas@lba.de tun.
Offizielle Meldung des LBA
Das LBA weist auch darauf hin, dass häufig gestellte Fragen unter Umständen bereits auf der Seite beantwortet worden sind (siehe unten) und sich somit auch eine schrifltiche Anfrage erübrigen könnte.
Ebenso kann euch unser Blog und unsere Zusammenfassung und Übersicht zur EU-Drohnenverordnug zahlreiche Fragen beantworten.
Die offizielle Meldung des LBA lautet dabei wie folgt:
„Aufgrund der hohen Anzahl an Nutzern der „Online-Registrierung“ und des „Online Trainings für Piloten“ können momentan keine telefonischen Anfragen beantwortet werden.
Bitte wenden Sie sich bei Nachfragen per Mail unter der Adresse: uas@lba.de
Bitte beachten Sie, dass möglicherweise viele der gestellten Fragen auch von anderen Bürgern gestellt werden. Wir ergänzen unsere FAQ (LBA) entsprechend. Bitte informieren Sie sich zuerst dort, bevor Sie schreiben. Die individuelle Beantwortung ihrer E-Mail wird einige Tage in Anspruch nehmen. Schneller und ausführlicher kommen Sie in jedem Fall über die FAQ zu ihren Antworten.
Auf den Internetseiten des Referates sind alle Informationen, Regelungen und Kontaktadressen abgelegt.
Wir bitten um Verständnis, wenn eine Rückmeldung nicht sofort erfolgen kann. Alle Mails werden in der Reihenfolge des Maileingangs bearbeitet.
Vielen Dank“
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Ihnen eine Drohnen regestriert und diese nunmehr verkauft um mir eine Neue zuzulegen.
1. Wie kann ich die verkaufte Drohne aus meinem Account entfernen und der neue Besitzer diese auf seinen Namen regestrieren?
2. Kann ich in meinem Account, Daten und Versicherung bleiben gleich,
die neue Drohne hinterlegen und mir das Kennzeichen erstellen lassen?
Danke und viel Gesundheit.
MfG
A.Ideus
Hallo Andreas,
wir stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem LBA, daher sollte diese Anfrage direkt dorthin gehen.
Kontaktmöglichkeiten des LBA finden sich auf der Webseite:
https://www.lba.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html
Viele Grüße
Dimitri