Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gibt auf seiner Webseite bekannt, dass der Start der notwendigen Onlineanwendungen für die neue EU-Drohnenverordnung zum 31.12.2020 erfolgen wird.
Der diesjährige Dezember ist ein spannender Monat für Drohnenpiloten. Denn es beginnen die letzten 31 Tage mit der aktuell gültigen deutschen Drohnenverordnung, die seit 2017 Bestand hat. Am 31.12.2020 wird sie dann von der neuen EU-Drohnenverordnung abgelöst.
Teil der neuen EU-weiten DrohnenVO sind neben der Online-Registrierung (eID) von Drohnenbesitzern auch der EU-Kompetenznachweis, auch als kleiner EU-Drohnenführerschein bekannt.
LBA stellt notwendige Plattform
Für beiden Bereiche ist hierzulande das LBA zuständig. Dieses wird daher die notwendigen Onlineanwendungen zur Registrierung und zum Ablegen des EU-Kompetenznachweis bereitstellen.
Update: Die Onlineanwendung für die Registrierung von Drohnenbesitzern und den Erwerb des EU-Kompetenznachweis ist nun online.
Auf ihrer Webseite verkündete das LBA nun, dass die Onlineplattform planmäßig zum 31.12.2020 starten wird.
Die Betreiberregistrierung wird ab dem 31.12.2020 über die Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes erreichbar sein.
Ebenfalls ab dem 31.12.2020 wird das Luftfahrt-Bundesamt einen Onlinetrainingskurs für den Erwerb des Kompetenznachweises für Fernpiloten für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in den Unterkategorien A1 und A3 der „Offenen Kategorie“ anbieten.
LBA
Auslastung des Systems erwartet
Das LBA weist bereits jetzt darauf hin, dass mit einer Auslastung des Systems zu rechnen ist. Drohnenbesitzer und Drohnenpiloten werden daher gebeten auf die Nutzung der Onlineanwendungen bis Mitte Januar 2021 zu verzichten, wenn innerhalb dieser Zeit sowieso keine Flüge geplant sein werden.
Wir erwarten für die ersten Tage nach Freischaltung der Online-Registrierung von UAS-Betreibern, als auch für den Onlinetrainingskurs und –prüfung für Fernpiloten eine hohe Auslastung unserer Systeme. Wir empfehlen die entsprechenden Anwendungen erst ab Mitte Januar 2021 aufzusuchen, sofern ohnehin nicht geflogen werden soll.
LBA
Dennoch ist davon auszugehen, dass alle Interessierten Piloten also rechtzeitig sowohl die Registrierung als auch den Online-Kurs und auch die Online-Prüfung zum EU-Kompetenznachweis rechtzeitig durchführen können.
Sollte es hier zu Änderungen kommen, werden wir darüber berichten. Ebenso folgt noch ein umfangreicher Artikel als Hilfestellung zum Registrierungsvorgang sowie zur Durchführung des Online-Kurses und der Prüfung. Diese können wir jedoch erst umsetzen, sobald die Plattform des LBA offiziell gestartet ist.
Ich habe bis heute noch keine Registrierungsnummer vom Bundesluftfahrtsamt erhalten. Ich bin jetzt unsicher, ob der Antrag dort überhaupt eingegangen ist. Wie kann ich das erfahren?
Hallo Klaus,
wie debo bereits unten auf deinen Kommentar gewantwortet hat, dauert die Vergabe der eID aktuell noch auf Grund des großen Andrangs, den das LBA verzeichnet.
Den aktuellen Status kannst du wie von debo beschrieben in deinem Profil auf der LBA Seite ansehen.
https://exam.lba-openuav.de/
Viele Grüße
Dimitri
… mit un/pw auf der LBA- Seite einloggen und unten den Status von ‚pers. Angaben, Identitäts- und Vers.- Nachweis‘ prüfen (grüner Haken?). Aktuell hängt es wohl an der Prüfung des Id.- N.. EU- Kompetentnachweis A1/A3 hast du schon abgelegt? Dann hast du zumindest schon mal eine Fernpiloten- ID. Die ist aber nicht die, die auf die Drohne muss!