Nach Inkrafttreten der neuen „Drohnen-Verordnung“ am 07. April 2017 ist ein wichtiger Punkt ab heute Pflicht: der Kenntnisnachweis, umgangssprachlich auch Drohnen-Führerschein genannt.
Drohnenpiloten müssen ab heute aufpassen, wenn sie ihre Drohne in die Luft steigen lassen wollen. Denn wenn die Drohne ein Startgewicht von 2 kg oder mehr aufweist ist ab heute ein so genannter Kenntnisnachweis Pflicht. Dieser Kenntnisnachweis soll sicherstellen, dass der Drohnenpilot das nötige Wissen besitzt, um sein Fluggerät sicher zu steuern. Dieses Wissen soll dabei folgende Punkte umfassen:
- Anwendung und Navigation der Fluggeräte
- der einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
- der örtlichen Luftraumstruktur
Wie kommt man an den Kenntnisnachweis?
Laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt es mehrere Möglichkeiten diesen Kenntnisnachweis zu erlangen.
Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
Geht man davon aus, dass die erste Option, also eine Pilotenlizenz, für die meisten Drohnenpiloten nicht in Frage kommt gibt es also die Möglichkeiten b) und c). Laut dem Luftfahrt Bundesamt ist die „Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein“ nur gültig, wenn es sich beim Drohnenflug „ausschließlich um Sport- und Freizeitzwecke“ handelt. Gewerbliche Drohnenpiloten kommen also um die Durchführung einer Prüfung nicht herum.
Kenntnisnachweis Prüfung
Die Prüfungen werden dabei von anerkannten Stellen durchgeführt. Diese Stellen haben dabei einen gewissen Spielraum. Prüfungen können dabei eine Präsenzpflicht voraussetzen, oder auch Online durchgeführt werden. Darüber hinaus kombinieren einige Stellen die Prüfung gleich mit einem (kostenpflichtigen) Seminar, dass auf die Prüfung vorbereitet.
Eine Übersicht aller aktuell offiziell gelisteten Stellen, bei denen der Kentnissnachweis erlangt werden kann, findet ihr hier beim Luffahrt Bundesamt.
Zu beachten ist die Art des Kenntnisnachweises. Während der Kenntnisnachweis nach §21e LuftVO lediglich für den ausschließlich privaten Betrieb von Modellflugzeugen/Coptern gültig ist, dient der Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO auch für den gewerblichen Einsatz. Alle offiziellen Stellen sollten den Nachweis nach §21d LuftVO aushändigen.
Kennzeichnungspflicht
Ebenfalls ab heute Pflicht, die Kennzeichnung eurer Drohnen:
- Kennzeichnungspflicht ab 0,25 kg, z.B. durch Plaketten oder Aluminiumaufkleber aus Fach-, Schreibwarenhandel oder Internet. Sie muss Name und Anschrift enthalten. Sie muss dauerhaft, feuerfest und fest mit dem Gerät verbunden sein.