Die Begriffe Drohnenbetreiber und Drohnenpilot bedeuten nicht dasselbe. Wo der Unterschied liegt und welche Pflichten Drohnenbetreiber und Drohnenpiloten haben, erklären wir in diesem Artikel.
Wer sich mit dem Thema Drohnen und den damit verbundenen Gesetzen und Pflichten beschäftigt, stößt immer wieder auf die Begriffe Drohnenbetreiber und Drohnenpilot. Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass es sich hierbei um Synonyme handelt und immer das Gleiche gemeint ist. Dem ist aber nicht so.
Ein Drohnenpilot muss nicht zwangsläufig auch ein Drohnenbetreiber sein und umgekehrt. Es kann aber der Fall sein und ist es in den meisten Fällen auch.
Definition: Drohnenbetreiber und Drohnenpilot
Was ist ein Drohnenbetreiber? Als Drohnenbetreiber wird eine Person oder auch eine Organisation bezeichnet, die eine oder mehrere Drohnen besitzt (kauft oder mietet). Vergleichbar ist das mit dem KFZ-Halter bei einem Fahrzeug.
Was ist ein Drohnenpilot? Ein Drohnenpilot, auch als Fernpilot bezeichnet, ist die Person, die die Drohne fliegt. Dabei muss es sich nicht um den Eigentümer, also den Drohnenbetreiber, handeln. In unserem Vergleich wäre das dann der Autofahrer dieses KFZ.
In der Praxis ist der Drohnenbetreiber oft auch gleichzeitig der Drohnenpilot. Das trifft dann zu, wenn du dir selbst eine Drohne kaufst und sie dann auch selber fliegst.
Du kannst aber auch Drohnenbetreiber sein, ohne Drohnenpilot zu sein. Wenn du deine eigene Drohne ausschließlich von jemand anderem fliegen lässt. Umgekehrt kannst du auch „nur“ Drohnenpilot sein, ohne auch Drohnenbetreiber zu sein, wenn du die Drohne einer anderen Person fliegst.
Unterschiede zwischen Drohnenbetreiber und Drohnenpilot
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Unterschiede zwischen den beiden Begriffen und erläutert die erforderlichen Verpflichtungen.
Drohnenbetreiber | Drohnenpilot | |
Versicherungsschutz | Als Drohnenbetreiber muss man für einen ausreichenden Versicherungsschutz seiner Drohne sorgen. | Drohnenpiloten müssen vor dem Flug prüfen, ob eine Versicherung seitens des Drohnenbetreibers existiert. |
Registrierung | Nur der Drohnenbetreiber muss sich als solcher bei der nationalen Luftfahrtbehörde registrieren. | Drohnenpiloten sollten vorab prüfen, ob der Betreiber als solcher registriert ist. |
e-ID | Der Drohnenbetreiber ist nach der Registrierung verpflichtet seine UAS-Betreiber-Nummer (die sogenannte e-ID) an der Drohne anzubringen und ggf. per Remote-ID verfügbar zu machen. | Drohnenpiloten müssen prüfen, ob die e-ID des Betreibers an der Drohen befestigt und ggf. im als Remote-ID eingetragen ist. |
Drohnenführerscheine | Der Drohnenbetreiber muss keine Droheenführerscheine erwerben. | Drohnenpiloten müssen je nach Anwendungsfall und Drohen über entsprechende Drohnenführerscheine verfügen. |
Versicherungsschutz als Drohnenbetreiber
Der angesprochene Versicherungsschutz ist essentiell, da er gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflicht ist. Eine entsprechende Drohnen-Haftpflichtversicherung muss nicht teuer sein. Man sollte aber darauf achten, dass auch das Kleingedruckte stimmt. Das heißt, dass Drohnen mit entsprechendem Gewicht mitversichert sind, die Deckungssumme passt und gegebenenfalls auch gewerbliche Flüge mitversichert sind. Einen guten Einstieg bietet unser Artikel zum Thema Drohnen-Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Empfehlungen und weiterführenden Informationen.
Registrierung als Drohnenbetreiber
Die Registrierung als Drohnenbetreiber erfolgt bei der nationalen Luftfahrtbehörde. In Deutschland ist das LBA zuständig, in Österreich die Austro Control. In unserem verlinkten Artikel haben wir dazu alle Informationen zusammengefasst die für dich wichtig sind. In Kürze:
- Registrierung mit persönlichne Dtaen bei der nationalen Luftfahrtbehörde
- Daten werden geprüft
- Bestätigung der Registrierung als Drohnenbetreiber
- Erhalt der e-ID
- Anbringung der e-ID an der Drohne
- Eintragung der e-ID in die Remote-ID Funktion der Drohne (falls nötig)
Drohnenführerscheine für Drohnenpiloten
Ob du als Drohnenpilot einen Drohnenführerschein benötigst hängt von der eingesetzten Drohne und der Kategorie in der geflogen werden soll ab. Der verlinkte Artikel zu dem Thema verrät dir, wann du welchen Drohnenführerschein brauchst und wo du ihn herbekommst. Zur Wahl stehen zwei unterschiedliche Drohnenführerscheine:
- EU-Kompetenznachweis
- EU-Fernpiloten-Zeugnis
Zusammenfassung
Drohnenbetreiber und Drohnenpilot sind zwei verschiedene Dinge, die unterschiedliche Pflichten mit sich bringen. Eine Person kann durchaus beides oder nur eines von beiden sein. Es ist jedoch wichtig, sich mit den Begriffen vertraut zu machen und zu verstehen, welche Pflichten mit welcher Rolle verbunden sind. In der Regel wird eine Person beide Rollen einnehmen.