Seit Montag, dem 02. November gelten wieder verschärfte Beschränkungen auf Grund von Corona. Deutschland befindet sich in einem neuen, wenn auch abgeschwächten, Lockdown. Was gibt es hier als Drohnenpilot zu beachten? Was ist noch erlaubt und was nicht? Wir klären auf.
Nachdem die bisherigen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gezeigt haben und die Corona Fallzahlen stetig steigen, hat sich die Bundesregierung für erneute Beschränkungen des alltäglichen Lebens entschieden. Auch wenn dieser erneute Lockdown nicht ganz so strikt wie der erste zu Beginn der Pandemie durchgeführte ist, so gibt es dennoch viele Einschränkungen.
Diesmal haben sich die Länder auf weitestgehend einheitliche Regelungen geeinigt, auch wenn es nach wie vor zu abweichenden Maßnahmen kommen kann. Einen Überblick liefert hier beispielsweise die Tagesschau Seite.
Von den Maßnahmen und Beschränkungen sind vor allem Freizeitaktivitäten und die Gastronomie betroffen. Während sich nur noch maximal 10 Leute aus höchstens 2 Haushalten in der Öffentlichkeit treffen können und private Feiern quasi nicht mehr erlaubt sind, muss die Gastronomie den Betrieb soweit einstellen, dass Speisen und Getränke nur noch zum Mitnehmen angbeoten werden können. Weiterführende Informationen gibt es auch auf der Seite von hessen.de.
Was müssen Drohnenpiloten beachten?
Drohnenpiloten müssen natürlich ebenfalls alle gültigen Maßnahmen beachten. Vor allen Dingen betrifft es hier die Anzahl der Personen und Haushalte, mit denen man gemeinsam unterwegs sein darf. Auch an die Abstands– und Maskenpflicht muss man sich natürlich als Drohnenpilot halten.
Wer etwas für sich alleine abseits von Menschen Drohne fliegen will, kann das aber nach wie vor ohne Probleme erledigen. Hier werden soweit keine Beschränkungen vernachlässigt oder verletzt.
Gewerbliche Drohnenpiloten werden hier etwas mehr mit Abstands– und Maskenregelungen konfrontiert sein, wenn Aufträge bei Kunden oder in der Nähe von Menschen durchgeführt werden müssen. Aber auch hier gibt es kein generelles Verbot. Das heißt: mindestens 1,50m Abstand halten und eine Mund-Nasen-Maske tragen. Wer sich an alle Maßnahmen die am gewünschten Flugort gelten hält, kann seine Drohne ohne große Einschränkungen fliegen.
Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen einschließlich Handwerkstätigkeiten soll möglichst ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt erfolgen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes, müssen eingehalten werden.
hessen.de
Und immer dran denken: Auch während Corona gilt natürlich die hierzulande gültige Drohnenverordnung, in der grundsätzlich geregelt ist, wann man unter welchen Auflagen wo fliegen darf.
Haltet euch also bitte an alle Regeln und einem sicheren Flug steht nichts im Weg. Bleibt gesund und guten Flug!