Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist in der Regel Pflicht. Dabei gibt es jedoch einige Missverständnis im Umgang mit dem Thema, besonders was die Ausnahmen von der Registrierung betrifft. Ob du deine Drohne anmelden musst erklären wir in diesem Artikel, genauso wie alle wichtige Fakten zum Thema der Drohnenregistrierung und der Anmeldung bei den zuständigen Behörden.
💡Das musst du wissen
- Die Registrierung deiner Drohne ist nicht notwendig
- Du selbst als Drohnenbetreiber musst dich aber registrieren, sobald deine Drohne mehr als 250g wiegt, eine Kamera besitzt oder in der speziellen Kategorie geflogen wird
- Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen Behörde deines Wohnsitzes, kostet einen einmaligen Betrag und ist online möglich
Bestandteil der EU Drohnenverordnung, die die wichtigsten Regeln für den Betrieb von Drohnen vorschreibt, ist die Registrierung als Drohnenpilot, bzw. korrekt als Drohnenbetreiber. Hier ergibt sich bereits die erste Erkenntnis: Du musst deine Drohne nicht registrieren oder anmelden, aber sehr wohl dich selbst als Drohnenbetreiber, abhängig von deiner eingesetzten Drohne (dazu unten mehr).
Doch was gibt es bei der Registrierung zu beachten? Wo registriert man sich in Deutschland oder Österreich? Welche Drohnen setzen eine Registrierung voraus? All diese Fragen beantworten wir dir in diesem Leitfaden.
Hinweis: Wer sich bisher noch nicht mit den aktuellen Gesetze vertraut gemacht hat, sollte zuerst unseren ausführlichen Artikel zur EU Drohnenverordnung lesen. Dadurch werden nachfolgende Begriffe verständlicher. Lasst euch dabei nicht vom Umfang abschrecken. Wir haben alles so verständlich wie möglich gehalten und halten den Artikel stets auf dem neuesten Stand.
Muss ich meine Drohne registrieren?
Nein. Wie oben erwähnt registriert man sich als Drohnenbetreiber. Man muss nicht jede seiner Drohnen registrieren und nach der Anmeldung ist die Anzahl der eigenen Drohnen auch nicht weiter relevant. Du kannst deine Drohnen als nach der Registrierung als Betreiber jederzeit wechseln.
Wer muss sich als Drohnenbetreiber registrieren?
Die Registrierung ist für Besitzer von Drohnen notwendig, die:
- in der speziellen Kategorie betrieben werden
- in der offenen Kategorie betrieben werden und eine maximale Abflugmasse von 250 Gramm oder mehr haben und die bei einem Aufprall auf einen Menschen übertragene kinetische Energie des unbemannten Luftfahrzeug größer als 80 Joule ist oder
- mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. einer Kamera) ausgestattet sind, sofern es sich nicht um Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/4848/EG handelt.
Letztendlich müssen sich also quasi alle Besitzer von Drohnen registrieren. Das schließt beispielsweise sämtliche Modelle des Herstellers DJI ein. Auch die sogenannten Mini Drohnen mit weniger als 250g wie beispielsweise die DJI Mini 4 Pro, Mini 3 Pro oder Mini 2.
Ausgenommen sind dabei Drohnen der Klasse C0 (Gewicht <250g) wenn diese keine Kamera oder andere Sensoren zur Aufzeichnung verfügen oder wenn die Drohnen offiziell als Spielzeug eingestuft wird.
Die Durchführung der Registrierung ist nur einmal notwendig, unabhängig der Anzahl an Drohnen, die man besitzt. Es geht bei der Registrierung um den Besitzer der Drohne, nicht um die Drohne selbst.
Wo kann man sich als Drohnenbetreiber registrieren?
Wo man sich registrieren muss ist abhängig vom eigenen Wohnort. Wir gehen in diesem Artikel auf die Registrierung von Drohnenbetreibern aus Deutschland und Österreich ein.
Drohne registrieren in Deutschland
In Deutschland muss man sich als Drohnenbetreiber beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) registrieren. Es ist dabei die Rede von der UAS-Betreiberregistrierung. Das ganze ist online möglich, aber anders als zum Start Ende 2020 mittlerweile seit dem Jahr 2022 nicht mehr kostenlos.
- natürliche Person: 20,00€
- juristische Person: 50,00€
➡️Die Onlineanwendung zur Registrierung ist hier online auf der LBA Webseite erreichbar.
Es werden folgende Daten bei der UAS-Betreiberregistrierung des Drohnenbetreibers abgefragt:
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Versicherungsnummer (denkt an eine Drohnen-Haftpflichtversicherung)
Drohne registrieren in Österreich
Die Registrierung von Drohnenbetreibern aus Österreich erfolgt bei der Austro Control. Die Registrierung kostet einmalig 32,40€ und ist 3 Jahre gültig.
➡️ Hier geht es zur Registrierung für Österreich auf der Seite der ACG.
Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:
Unter der Betreiberin/dem Betreiber einer Drohne versteht man eine natürliche oder juristische Person, die ein oder mehrere unbemannte Luftfahrzeuge betreiben will:
- Mindestalter: 18 Jahre und volle Geschäftsfähigkeit (natürliche Personen)
- Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz (für juristische Personen) in Österreich; mehrere Registrierungen in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten sind nicht zulässig
- Abgeschlossene Versicherung, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht (Mindestdeckungssumme der Versicherung: 750.000 SZR)
- Quelle: oesterreich.gv.at
Sind meine Daten nach der Drohnenregistrierung öffentlich einsehbar?
Die persönlichen Daten sollen explizit nicht öffentlich einsehbar sein. Lediglich berechtigte Behörden können anhand einer e-ID (e-ID Drohne – UAS-Betreibernummer – Was ist das und wo beantragt man sie?) die damit verknüpften persönlichen Daten des Drohnenbesitzers einsehen. Das soll, dem Sinn einer zentralen Datenbank entsprechend, auch länderübergreifend innerhalb der EU funktionieren.
Quelle: EASA/(EU) 2019/947
Was ist nach der Drohnen Registrierung zu beachten?
Nach der Registrierung erhalten Drohnenbetreiber ihre Betreibernummer oder auch e-ID genannt. Durch den Erhalt der e-ID, die den Drohnenpiloten bzw. den Besitzer der Drohne eindeutig identifiziert, ist man verpflichtet diese Kennzeichnung nicht nur in das System der Drohen einzutragen, die diese dann permanent aussendet (elektronische Fernidentifikation für Drohnen der Klassen C1-C4), sondern muss sie ebenfalls an der Drohne selbst platzieren. Nach wie vor muss die Kennzeichnung dabei auf einer Plakette außen an der Drohne angebracht werden.
Wichtig: Auf die Drohne gehört die e-ID (UAS-Betreiber-Nummer), nicht die ebenfalls vom LBA oder anderen Stellen zugewiesene Fernpiloten-ID! Diese sollte nicht veröffentlicht werden! Weitere Details zur e-ID gibt es im verlinkten Artikel.
Vom LBA heißt es hierzu:
- Auf dem UAS selbst ist nur die um die letzten 3 Zeichen verkürzte e-ID anzubringen. Das Gleiche gilt für die Verwendung in ggfs. anderen Dokumenten.
- Die vollständige e-ID ist für das Programmieren von UAS oder entsprechend mitgeführter Geräte bestimmt, die z.B. der Fernidentifizierung dienen. Die letzten 3 Stellen sind ein Sicherheitsmerkmal, das nicht jedermann zugänglich sein darf.
Empfehlenswert kann eine Plakette mit e-ID und zusätzlichen Kontaktdaten jedoch trotzdem sein. Im Falle eines Verlusts der Drohne kann diese dann von jedermann leicht zugeordnet werden.
Weitere Informationen zum Thema findest du in unserem Artikel Drohnen Kennzeichen und Plakette.
FAQ zum Thema Drohne registrieren
Hier gibt es oft ein Missverständnis. Man registriert nicht seine Drohne, sondern sich selbst als Drohnenpilot bzw. als Drohnenbetreiber. Wer das machen muss und vor allem wo und wie, verraten wir euch im Artikel.
Alle Drohnenbesitzer von Drohnen der Klassen C0-C4. Einzelheiten und mehr Details bitte dem Artikel entnehmen.
Eine Drohne selbst muss man nicht registrieren. Sehr wohl aber sich selbst als Drohnenpilot. Hier spielt die eingesetzte Drohne aber eine Rolle. Was es dabei zu beachten gibt erklären wir dir ganz einfach in unserem Artikel.
In Deutschland ist das bei beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) möglich. Bewohner von Österreich wenden sich hier an die Austro Control (ACG). Alle Links zu den offiziellen Stellen findet ihr direkt im Artikel.
Sobald ein Drohnenbesitzer zur Registrierung verpflichtet ist, muss er auch seine nach der Registrierung erhaltene ID (e-ID) an der Drohne anbringen. Alle Informationen dazu findet ihr im Artikel.
Die e-ID ist eine eindeutige Identifizierungsnummer die man nach der Registrierung von der zuständigen Behörde zugewiesen bekommt. Alle Details dazu stehen im Artikel.
Deine Drohne musst du nicht registrieren. Du registriert dich aber abhängig von deine Drohne als Drohnenpilot bei der zuständigen Stelle. Welche Voraussetzungen dabei gelten, verraten wir dir in unserem Leitfaden.