Drohne im Naturschutzgebiet fliegen

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 2 Min. Lesen
Ist das Fliegen von Drohnen in bzw. über Naturschutzgebieten erlaubt? Bild: faiknagiyev/pixabay

Ist das Fliegen einer Drohne über einem Naturschutzgebiet erlaubt oder nicht? Diese Frage wollen wir euch im folgenden Artikel beantworten.

Ob das Fliegen von Drohnen über Naturschutzgebieten erlaubt ist oder nicht ist eine Frage die uns vielfach erreicht. Die Antwort darauf findet sich in den aktuellen Gesetzestexten wider und ist klar geregelt.

Anmerkung: Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Wir geben lediglich die uns bekannten Informationen weiter und verlinken auf die entsprechenden Quellen. Im Zweifelsfall sollte immer ein Rechtsanwalt oder eine dafür zuständige Stelle kontaktiert werden.

Drohnen im Naturschutzgebiet – erlaubt oder nicht?

Die kurze Antwort dazu lautet: Nein, nicht ohne Bedingungen. Ein Drohnenflug in Naturschutzgebieten ist in Deutschland nicht ohne weiteres erlaubt. Es sind einige Voraussetzungen zu beachten die erfüllt sein müssen um in diesen ausgewiesenen Gebieten fliegen zu dürfen, wenn man keine explizite Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde hat.

Laut Überarbeitung der LuftVO im Jahr 2021 nach Vorgaben der EU-Drohnenverordnung findet sich der entsprechende Paragraph in der deutschen LuftVO §21h Absatz 3 Punkt 6.

(3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
(…)
über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, über Nationalparks im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften abweichend geregelt ist oder, mit Ausnahme von Nationalparks,
a)wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt,
b)wenn der Betrieb in einer Höhe von mehr als 100 Metern stattfindet,
c)wenn der Fernpilot den Schutzzweck des betroffenen Schutzgebietes kennt und diesen in angemessener Weise berücksichtigt und
d)wenn die Luftraumnutzung durch den Überflug über dem betroffenen Schutzgebiet zur Erfüllung des Zwecks für den Betrieb unumgänglich erforderlich ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21h.html

Wer seine Drohne im Naturschutzgebiet fliegen möchte, muss sich also um eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde bemühen wenn nicht alle oben genannten Voraussetzungen (a-d) erfüllt sind. Besonders Punkt d dürfte nur schwer zu erfüllen sein.

Ansprechpartner für Naturschutzgebiete

Doch wie findet man heraus, welche Naturschutzbehörde zuständig ist und wer dort der Ansprechpartner ist? In der Regel ist das Thema Naturschutz im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder. Für Deutschland liefert die Seite des Bundesamt für Naturschutz eine Liste der jeweiligen Behörden mit der dazugehörigen Webseite. Darüber lassen sich dann die Kontaktdaten finden.

Woher weiß ich ob ich in einem Naturschutzgebiet fliege?

Wenn du dir nicht sicher bist wo die offiziell ausgewiesenen Naturschutzgebiete überhaupt sind und ob dein Drohnenflug in ein solches Gebiet fällt, kannst du mit Hilfe von offiziellen Drohnen Karten schnell prüfen wie die Lage an einer ausgewählten Adresse ist.

Zu diesem Thema haben wir auch einen umfangreichen Artikel verfasst: Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?

dipul-wo-darf-man-drohne-fliegen
Die dipul Drohnen Karte zeigt, wo man Drohne fliegen darf und wo nicht.

EU Drohnenverordnung

Seit dem 31.12.2020 ist die EU Drohnenverordnung in Kraft. Die EU Drohnenverordnung sieht vor, dass jedes Mitgliedsland seine eigenen Flugverbotszonen (bzw. Geo-Zones) definieren darf, die zusätzlich zu den Regelungen der EU Verordnung greifen. Hierzulande sind diese Erweiterungen des Gesetzes in der oben zitierten Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) wiederzufinden. Dort sind Naturschutzgebiete als entsprechende Geo-Zone definiert.

Mehr dazu gibt es in dem Artikel zur Gesetzesanpassung der LuftVO.

Folgen:
Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
16 Kommentare
  • Ich habe eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erhalten zur Aufnahme eines Ehrenfriedhofes, dieser befindet sich in einem Naturschutzgebiet.
    Darf man durch die Genehmigung dort fliegen oder muss ich noch eine zusätzliche Erlaubnis einholen bei entsprechender Stelle wegen des Naturschutzgebietes?
    Der Flug findet ausschließlich auf dem Gelände statt und nicht außerhalb.

    • Hallo Jan,

      unserem Verständnis nach reicht die Genehmigung des Grundstückseigentümers in diesem Fall nicht aus, da der Schutz des Naturschutzgebiets höher gewertet wird.
      Du solltest dein Anliegen aber nochmals bei der zuständigen Behörde vortragen um eine verbindliche Antwort zu erhalten.

      Gerne kannst du uns über deinen Fall auf dem Laufenden halten.

      Viele Grüße
      Dimitri

  • Hallöchen,

    ich wohne im Naturschutzgebiet.
    Darf ich mit der Drohne nicht in meinem Garten fliegen wenn es nicht höher als das Haus ist?

    Danke für die Hilfe.

    • Für ein UAS (Unmanned Aircraft System), also eine Drohne, sobald sie in der Luft ist, gelten alle gesetzlichen Bestimmungen des Luftrechts und ev. weiteren Einschränkungen durch Naturschutzgebiete, Privatsphäre usw. – ungeachtet der Flughöhe!. Des gleichen ist es in diesem Falle der Fragenstellung nicht von Bedeutung, wer der Grundeigentümer über dem sich das UAS im Luftraum bewegt, ist.

      Daher muss man leider auf die Frage: „Darf ich mit der Drohne nicht in meinem Garten fliegen wenn es nicht höher als das Haus ist? “ in diesem Falle mit einem deutlichem NEIN antworten.

      • Ich meine mich an eine bestimmte Höhe zu erinnern bis zu der Flüge theoretisch Lizenzfrei sind.
        Was auch nur theoretisch ist, weil zumindest jedes Flugzeug mit Motor eine Zulassung braucht.
        Das bedeutet man dürfte theoretisch ohne Flugschein „fliegen“, aber keine Drohne steigen lassen.
        Man darf eine Kamera in der Hand auf 2m Höhe halten, aber sie nicht auf 2m Höhe schweben lassen.

        Man darf mit einem 20m-Teleskopstab für €3500 durch ein Naturschutzgebiet trampeln, aber keine Drohne, egal wie leise der Motor ist, hindurch oder darüber hinweg fliegen?!?

        Es braucht ein Gesetz, dass Gesetze und Verordnungen einen echten Schutz-Zweck erfüllen müssen, und wenn nicht, sind sie unzulässig.
        Ich darf ja auch zu Fuß durch den Naturschutzgebiet-Wald, aber nicht mit dem Roller.
        Und einige Wälder erlauben Radfahren.
        Wenn man nicht mal einen geräuschlosen Gasballon an der Schnur durch das Naturschutzgebiet ziehen dürfte, riecht es nach Hornbrillen…

  • Habe da mal eine Verständnisfrage zu NSG hier speziell Laacher See NSG-7131-006. Mir ist klar, dass nach der Luftschutzverordnung das fliegen verboten ist. Wie sieht es aus, wenn in der Rechtsverordnung nun aber folgendes steht: §4 Nr. m Naturschutzgebiet sind alle Maßnahmen und Handlungen, die dem Schutzzweck (§ 3)
    zuwiderlaufen, verboten, insbesondere 13. zu lärmen, Modellflugzeuge zu betreiben;.

    https://naturschutz.rlp.de/Dokumente/rvo/nsg/pdf/NSG-7131-006.pdf

    Jetzt handelt es sich bei einem Quadrocopter weder um ein Modelflugzeug, noch mach dieser Lärm. Würde hier die Genehmigung z.b. vom NABu ausreichen?

    • Hallo Throsten,

      wir können natürlich keine offizielle Rechtsberatung geben, daher solltest du die zuständigen Stellen kontaktieren um auf Nummer sicher zu gehen.

      Für uns ist die Lage aber ziemlich klar, denn in der LuftVO §21h steht unter Punkt 3 Satz 6 eindeutig, dass die zuständige Stelle eines Naturschutzgebiets zustimmen muss. Dazu einige Ausnahmen. Diese solltest du dir anschauen:
      https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21h.html
      Meinem Verstädnis nach greift die LuftVO hier noch vor der von dir verlinkten Rechtsverordnung.

      Und das ein Quadcopter keinen Lärm macht, darüber kann man sich sicher streiten, je nachdem mit wem man spricht 😛

      Ich hoffe, dass konnte dir etwas helfen.

      Viele Grüße
      Dimitri

  • Der zitierte Text ist ja nicht gerade verständlich.

    Welchen Zweck erfüllt das Verbot eigentlich?
    Worum geht es?
    Ich habe ja den Verdacht es ging icht um einen echten Schutzzweck, sondern rein reaktionäres Hornbrillen-Verhalten.
    Denn sonst hätte man ja dB-Grenzen festlegen können. Das wäre auch DIE Chance gewesen durch solche Grenzen die Drohnenentwicklung hin zu leiseren Drohnen zu beeinflussen.
    Oder ging es nicht um die Lautstärke?

    Man darf wahrscheinlich nicht mal einen Gasballon an einer Schnur mit Kamera steigen lassen (?).
    Obwohl absolut geräuschlos.
    Aber die 19,2m lange Teleskopstange für €3500 (gibt es da wirklich nichts im zweistelligen Bereich?!?) wäre OK 0_o.

    Sind wirklich nur 2%, und in NRW max. 10% Naturschutzgebiete?

    Ist zwar nur theoretisch weil rund 600km entfernt, aber kann man irgendwo leicht nachsehen ob z.B. der Wald von Brieselang Flugverbotszone ist?
    Gibt es da evtl. eine App?
    In anderen Gemeinden in anderen Ländern freut sich der Bürgermeister über eine lokale Besonderheit und bewirbt sie evtl. sogar mit großen Schildern am Straßenrand.
    Wie hier:
    https://www.mtu.edu/news/2017/10/image180829-fshoriz.jpg
    Der Bürgermeister von Brieselang (mit seinem Wald) tickt typisch Deutsch (irrationaler radikaler wissenschaftsverleugnender Materialismus) genau anders herum.
    Er hat exakt das gleiche Phänomen (sonst noch bekannt, die „Min Min lights“ im australischen Outback).
    Mit dem Unterschied dass in Brieselang Autolichter etc. ausgeschlossen sind. Bei Paulding nicht ganz.
    In Brieselang gab es direkte Nahsichtungen auf dem Waldweg, in Pauldung wohl eher ferne Lichter.
    Einmal lief ein lokaler Autor den Weg entlang, sah ein Licht dass sich bewegte als wäre es ein Mensch mit Taschenlampe, als es nur wenige Meter entfernt erschiem und er mit der eigenen Taschenlampe dort hin leichtete um die Person anzusprechen war da nichts…

    Wäre Ich mal in der Region (600km von hier), würde ich evtl. ein paar Nächte in dem Wald verbringen.
    Da wäre es natürlich ideal, wenn man auch eine Drohne mit Kamera und Wärmebildkamera steigen lassen darf.

  • Es gibt die App DRONIQ und die Website DIPUL.de, auf denen man online sehen kann, ob man an einem bestimmten Ort fliegen darf oder nicht, bzw. warum nicht. Da sind auch die Naturschutzgebiete in den unterschiedlichen Varianten enthalten.

  • Bedeutet folgender Teil, dass man über ein Naturschutzgebiet fliegen darf, wenn man höher als 100m fliegt, also wirklich nur drüber fliegen will:

    „wenn der Betrieb in einer Höhe von mehr als 100 Metern stattfindet“

    • Hallo Manuel,

      so würden wir den Ausschnitt persönlich deuten, ja. Aber wir raten IMMER dazu, die betreffende Stelle des Naturschutzgebietes zu kontaktieren und das direkt von der Quelle bestätigen zu lassen. Niemals einfach drauf los fliegen.

      Wie wir wissen, gibt es kaum eine Regelung ohne eine Vielzahl von passende Ausnahmen 😛

      Viele Grüße
      Dimitri

      • Das gilt doch aber nur für gewerbliche Zwecke. Da ansonsten a positiv zu beantworten ist, also für die meisten. Die Antwort klingt so als ob man ab 100m über ein NSG fliegen kann.

        • Hallo Bernd,

          ganz genau. Die anderen Unterpunkte müssen natürlich ebenfalls berücksichtigt werden. Das habe ich jetzt bei meiner Antwort vorausgesetzt. Hätte ich nochmal erwähnen können, daher danke für deinen Hinweis.

          Wir richten uns auf der Seite aber durchaus auch an viele gewerbliche Drohnenpiloten.

          Viele Grüße

  • Hallo!

    Ich habe einige Fragen. DJI Mini 2, unter 250g. Wie ist das jetzt genau mit den Naturschutzgebieten. Ich darf nicht überfliegen, ausser ich habe eine Ausnahmegenehmigung.

    1. Wie weit darf ich aber an das Naturschutzgebiet heran fliegen? Muss ich einen seitlichen Abstand von 100 m einhalten, oder darf ich bis an das NSG heran fliegen?

    2. Gilt das Flugverbot 365 Tage im Jahr, oder gibt es zeitliche Grenzen? Bei mir vor der Haustüre stehen Schilder an den Feuchtwiesen des Flußes (Vogelschutzgebiet). Auf dem Schild steht, dass man die Wege nicht verlassen soll, Hunde angeleint sein müssen, und bspw. dass man Drachen von März bis Juli nicht steigen lassen darf. Heißt das, dass ich meine Drohne ab Juli dann auch fliegen lassen darf? Die Untere Naturschutzbehörde wollte auf meine Email leider nicht antworten. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen. Dankeschön!

    Grüße
    Hans

    • Ich bin zwar Drohnenfrischling, aber ich würde sagen 1.) nicht näher wie die 100m ran an die Grenze und 2. dieser Zeitraum ist meines Wissens nach Brutsaison und da ist jede Störung für die Tiere der pure Stress. Da die Vögel alles was über ihnen fliegt als potenzielle Raubtiere betrachten, darum sind ja auch Drachen verboten in dieser Zeit.

  • Also nach meinem Verständnis braucht man nur bedingt eine Genehmigung wenn ich nach „c“ agiere,da nach dem Text mit der Zustimmung kein Punkt sondern ein Komma ist,sollten die unteren Punkte ebenfalls für eine Erlaubnis sorgen?
    Wenn man bsp. nach dem entsprechenden FFH Gebiet sucht findet sich das dazugehörige Erhaltungsziel,in meinem Fall sind das überwiegend Kraut und Fische sowie entsprechende Gewässerstrukturen. Keines davon seh ich bedroht bei einem Überflug und bin mir somit dem Erhaltungsziel bewusst.
    Da bin ich doch jetzt nicht komplett auf dem falschen Dampfer,oder?

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