Ist das Fliegen einer Drohne über einem Naturschutzgebiet erlaubt oder nicht? Diese Frage wollen wir euch im folgenden Artikel beantworten.
Ob das Fliegen von Drohnen über Naturschutzgebieten erlaubt ist oder nicht ist eine Frage die uns vielfach erreicht. Die Antwort darauf findet sich in den aktuellen Gesetzestexten wider und ist klar geregelt.
Anmerkung: Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Wir geben lediglich die uns bekannten Informationen weiter und verlinken auf die entsprechenden Quellen. Im Zweifelsfall sollte immer ein Rechtsanwalt oder eine dafür zuständige Stelle kontaktiert werden.
Drohnen im Naturschutzgebiet – erlaubt oder nicht?
Die kurze Antwort dazu lautet: Nein, nicht ohne Bedingungen. Ein Drohnenflug in Naturschutzgebieten ist in Deutschland nicht ohne weiteres erlaubt. Es sind einige Voraussetzungen zu beachten die erfüllt sein müssen um in diesen ausgewiesenen Gebieten fliegen zu dürfen, wenn man keine explizite Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde hat.
Laut Überarbeitung der LuftVO im Jahr 2021 nach Vorgaben der EU-Drohnenverordnung findet sich der entsprechende Paragraph in der deutschen LuftVO §21h Absatz 3 Punkt 6.
(3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
(…)
über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, über Nationalparks im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften abweichend geregelt ist oder, mit Ausnahme von Nationalparks,
a)wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt,
b)wenn der Betrieb in einer Höhe von mehr als 100 Metern stattfindet,
c)wenn der Fernpilot den Schutzzweck des betroffenen Schutzgebietes kennt und diesen in angemessener Weise berücksichtigt und
d)wenn die Luftraumnutzung durch den Überflug über dem betroffenen Schutzgebiet zur Erfüllung des Zwecks für den Betrieb unumgänglich erforderlich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21h.html
Wer seine Drohne im Naturschutzgebiet fliegen möchte, muss sich also um eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde bemühen wenn nicht alle oben genannten Voraussetzungen (a-d) erfüllt sind. Besonders Punkt d dürfte nur schwer zu erfüllen sein.
Ansprechpartner für Naturschutzgebiete
Doch wie findet man heraus, welche Naturschutzbehörde zuständig ist und wer dort der Ansprechpartner ist? In der Regel ist das Thema Naturschutz im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder. Für Deutschland liefert die Seite des Bundesamt für Naturschutz eine Liste der jeweiligen Behörden mit der dazugehörigen Webseite. Darüber lassen sich dann die Kontaktdaten finden.
Woher weiß ich ob ich in einem Naturschutzgebiet fliege?
Wenn du dir nicht sicher bist wo die offiziell ausgewiesenen Naturschutzgebiete überhaupt sind und ob dein Drohnenflug in ein solches Gebiet fällt, kannst du mit Hilfe von offiziellen Drohnen Karten schnell prüfen wie die Lage an einer ausgewählten Adresse ist.
Zu diesem Thema haben wir auch einen umfangreichen Artikel verfasst: Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?
EU Drohnenverordnung
Seit dem 31.12.2020 ist die EU Drohnenverordnung in Kraft. Die EU Drohnenverordnung sieht vor, dass jedes Mitgliedsland seine eigenen Flugverbotszonen (bzw. Geo-Zones) definieren darf, die zusätzlich zu den Regelungen der EU Verordnung greifen. Hierzulande sind diese Erweiterungen des Gesetzes in der oben zitierten Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) wiederzufinden. Dort sind Naturschutzgebiete als entsprechende Geo-Zone definiert.
Mehr dazu gibt es in dem Artikel zur Gesetzesanpassung der LuftVO.
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