Drohne auf eigenem Grundstück fliegen

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 2 Min. Lesen
Unter welchen Bedingungen das Fliegen einer Drohne auf dem eigenen Grundstück möglich ist, erfahrt ihr im folgenden Artikel. Bild: pixabay.com

Eine der wohl häufigsten Fragen die sich neue Drohnenpiloten stellen: Darf ich meine Drohne auf meinem eigenen Grundstück fliegen? Die Antwort darauf liefert euch der folgende Artikel.

Darf ich eine Drohne auf meinem eigenen Grundstück fliegen?

Grundsätzlich: ja. Das Fliegen einer Drohne auf dem eigenen Grundstück ist (in Deutschland) weitestgehend problemlos und ohne Genehmigung möglich. Beispielsweise zum Anfertigen von Fotos oder Inspektion des eigenen Dachs. Doch wie so immer gibt es auch in diesem Fall einige „Abers“ mit denen man sich vertraut machen sollte.

Wir gehen in diesem Artikel von gängigen Drohnen mit Kameras aus. Drohnen unterhalb von 250g und ohne Aufnahmefunktionen unterliegen nämlich keinen besonderen Regulierungen.

Wo und wie man mit seiner Drohne fliegen darf, ist hierzulande in der EU Drohnenverordnung geregelt. Dort gibt es keinen Punkt, der das Fliegen auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich untersagt. Denn ein Flugverbot besteht nur bei fremden Grundstücken, ohne Zustimmung des Eigentümers. Als Grundstücksbesitzer ist man aber gleichzeitig der Eigentümer und muss sich selbst daher keine Genehmigung ausstellen.

Kommen wir aber nun zum „Aber“. Auch auf dem eigenen Grundstück gilt die Drohnenverordnung genauso wie außerhalb des eigenen Grundstücks. Je nach Lage eures Grundstücks oder Art der Drohne kann das Fliegen auf diesem somit eingeschränkt sein oder verhindert werden. Achtet hierbei auf die Abstände zu unbeteiligten Personen und Wohngebieten bei Flügen nach den unterschiedlichen Unterkategorien A1-A3 der offenen Betriebskategorie. Einzelheiten dazu können im entsprechenden Artikel zur EU Drohnenverordnung nachgelesen werden.

Einige Stichpunkte aus der Verordnung, die häufig auf das eigene Grundstück zutreffen können:

Weitere Beschränkungen

Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn ihr beim Fliegen auf eurem Grundstück Einblick auf das Grundstück eurer Nachbarn habt. Denn auch wenn ihr auf eurem Grundstück gemäß der Drohnenverordnung fliegen dürft, dürft ihr nicht ohne Zustimmung gucken, was der Nachbar so treibt (Stichwörter: Persönlichkeitsrechte, Privatsphäre, „Recht am eigenen Bild“).

Wer also nicht gerade ein riesiges Grundstück hat, wird damit beispielsweise die maximal möglichen 120m Flughöhe vermutlich gar nicht ausreizen können. Denn ab einer bestimmten Höhe erfasst die Drohne unfreiwillig auch angrenzende Grundstücke.

Wer Informationen haben möchte, wann das Fliegen über fremden Grundstücken möglich ist, sollte sich unseren folgenden Ratgeber durchlesen: Mit der Drohne über fremde Grundstücke fliegen – erlaubt oder nicht?

Zusammenfassung

Das Fliegen einer Drohne auf dem eigenen Grundstück ist in der Regel problemlos möglich. Auch wenn eure Nachbarn unter Umständen böse gucken und anderes behaupten wollen: Solange ihr gegen keinen Punkt der EU-Drohnenverordnung verstößt und keine Aufnahmen angrenzender Grundstücke/Nachbarn anfertigt, könnt ihr euch frei austoben. Je nach Größe und Lage des Grundstücks kann man hierbei zwar mehr oder weniger eingeschränkt werden, aber der grundsätzliche Flug auf eurem Grundstück ist ohne spezielle Genehmigung erlaubt.

Zum Thema wütende Nachbarn: Wir empfehlen euch Ruhe zu bewahren und eure Nachbarn freundlich darauf hinzuweisen, dass ihr mit eurer Drohne lediglich das eigene Grundstück filmt und kein Interesse daran habt die Privatsphäre zu stören. In der Regel zeigen Menschen Verständnis, wenn man in ruhe erklärt, was man da eigentlich macht.

THEMEN:
Folgen:
Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
7 Kommentare
  • Hallo,

    Danke für den erhellenden Artikel. Sie erwähnen ja richtigerweise, dass das Recht auf Fliegen auf dem eigenen Grundstück durchaus eingeschränkt oder ganz verhindert werden kann durch die Auflagen der Drohnenverordnung. In Ihrer Aufzählung möglicher konfliktiver Vorschriften steht jedoch nicht der Mindestabstand von 150m in der Kategorie Open A3. Ist damit nicht auch das Fliegen auf dem eigenen Grundstück in A3 verboten, wenn sich das Grundstück inmitten eines Wohn-/Gewerbegebietes befindet (wie wahrscheinlich 99,9% aller Grundstücke)? Selbst wenn ich nur über meinem eigenen Grundstück schwebe, bin ich dann ja nie mehr als 150m außerhalb der Grenzen des Wohn-/Gewerbegebietes. Man könnte höchstens noch spitzfindig argumentieren bei Grundstücken, die so groß sind, dass ich über dem Grundstück fliegen, aber trotzdem mindestens 150m Abstand zu allen Grundstücksgrenzen einhalten kann. Aber selbst dann lese ich die aktuelle Drohnenverordnung eigentlich so, dass das nicht erlaubt wäre. Der Mindestabstand zum Wohngebiet wird erfordert, unabhängig davon, wem das Grundstück gehört, über dem ich fliege. Oder sehen Sie das anders?

    • Hallo David,

      doch, das siehst du unserer Meinung nach richtig. Daher versteckt sich dieser Hinweis von uns bereits oberhalb der Liste. 🙂
      Zitat:
      „Achtet jedoch auf den Mindestabstand von 150m zu Wohngebieten, wenn die zu fliegende Drohne nach Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN betrieben wird! Ebenso […]“.

      Evtl. hast du das nur überlesen. Dann ziehen wir in Erwägung den Hinweis auch nochmals in die Liste zu packen.

      Viele Grüße
      Dimitri

      • Hallo Dimitri,

        Danke für Deine schnelle Klarstellung!
        Den Hinweis vor der Liste hatte ich gesehen, aber da der Punkt dann in der Liste nicht mehr auftauchte war ich nicht sicher, wie Ihr ihn genau interpretiert.

        Faktisch ist damit ja leider das Fliegen auf eigenen (Firmen-)Grundstücken in A3 eigentlich immer verboten (außer man hat ein Grundstück in der kasachischen Steppe) 🙂. Das ist für mich als „Berufspilot“ für eine große Firma mit großem Eigenbedarf für Flüge auf eigenen Geländen leider die größte Einschränkung durch die EU Drohnenverordnung. Aber da hilft dann wahrscheinlich nur das neue Standard-Szenario STS-01.

        Danke nochmal und viele Grüße,
        David

  • Hallo Dimitri,

    „Das Fliegen einer Drohne auf dem eigenen Grundstück ist in der Regel problemlos möglich.“
    Du meinst, dass Drohnenpiloten in der Regel den großen Drohnenführerschein besitzen? Denn nur mit diesem fällt der 150-m-Mindestabstand zu Wohngebieten. Ich finde, dass dieser wichtige Hinweis zum Fliegen auf dem eigenen Grundstück ausdrücklich erwähnt gehört.

    Heinz

    • Hallo Heinz-Jürgen,

      danke für deinen Kommentar.

      Der Hinweis mit den 150m zu Wohngebieten für die Unterkategorie A3 findet sich ja bereits im Artikel in einem gelben Hinweiskasten wieder.

      Viele Grüße
      Dimitri

  • Hallo,
    ich bin ein absoluter Neuling und blicke noch nicht ganz durch. Eigentlich interessiere ich mich überhaupt nicht für Drohnen als solche. Mein Interesse gilt allein der Inspektion unseres eigenen Daches. Neulich hatten wir einen größeren Wasserschaden durch einen einzigen verrutschten Dachziegel, wo sich schnell Schimmel auf dem nassen Mauerwerk bildete. Dabei hatte ich das Dach noch einige Wochen vorher physisch inspiziert. Wir würden nun gern mit einer Kamera-Drohne monatlich (auch im Winter, wo Dachbesteigungen nicht ungefährlich sind) in max. 15 m Höhe unser Dach kontrollieren. Wir wohnen allerdings in einem Eck-Reihenhaus mitten im Wohngebiet. Ich frage mich jetzt, ob wir für diesen Zwecke a) einen Drohnenführerschein und b) eine Genehmigung brauchen. Meine direkten Nachbarinnen hätten sicher nichts dagegen, würden sich womöglich sogar an dem Projekt beteiligen. Und drittens: Welche Art von Drohne reicht für sowas aus?

  • Ich habe was vergessen: Ich wüsste auch gern noch, ob ich bereits registriert und versichert sein muss, wenn ich mit einer gekauften DJI Mini 2 über meinem eigenen Grundstück erst mal nur ausprobieren würde, ob das für meine Zwecke taugt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert