DJI prüft aktuell eine rückwirkende Einstufung von Bestandsdrohnen in die neuen C-Klassen. Diese halten mit der Ende 2020 in Kraft tretenden EU Drohnenverordnung Einzug. Was steckt dahinter?
Die Ende des Jahres in Kraft tretende EU Drohnenverordnung führt zahlreiche Gesetzesanpassungen für Drohnenpiloten ein. Unter anderem betrifft das auch die neuen C-Klassen für Drohnen. Diese haben wir in dem verlinkten Artikel zur EU Drohnenverordnung bereits ausführlich erklärt.
Drohnen Risikoklassen
Sie definieren Vorgaben an Drohnen um diese in unterschiedliche Risikoklassen einzuteilen (C0-C4) über die geregelt wird, in welchen Bereichen und unter welchen Bedingungen eine Drohne ohne Ausnahmegenehmigung geflogen werden darf.
Bestehende Drohnen, als Bestandsdrohnen bezeichnet, weisen eine solche Kennzeichnung noch nicht auf und fallen daher in eine Übergangsregelung (siehe auch hierzu den Artikel zur EU Drohnenverordnung).
Nachrüstung von DJI Drohnen für C-Klassifizierung
Um die Beschränkungen der Übergangsregelungen zu umgehen, prüft DJI aktuell Maßnahmen, um bereits produzierte und verkaufte DJI Drohnen, ohne die neue C-Klasse, nachträglich zu klassifizieren.
Diese Nachklassifizierung wird, wenn sie stattfinden kann, ausschließlich an einem Service-Center von DJI möglich sein. Je nach Drohne ist hierfür ein Firmware- oder auch hardware Upgrade der Drohne notwendig. Dazu muss sie einen entsprechenden Prüfprozess durchlaufen, bevor sie die Kennzeichnung bekommen kann.
Alternativ wird auch nach Wegen gesucht, bei denen Drohnenpiloten die Drohne selbst „nachrüsten“ und sie dann nur noch im Service-Center prüfen lasen müssen.
In einem entsprechenden Beitrag geht DJI* auf dieses Thema ein und liefert auch ein umfangreiches FAQ. Noch sind die Pläne nicht konkretisiert. Es ist nicht bekannt ob diese Nachrpfüung wirklich möglich sein wird und welche DJI Modelle es treffen wird.
In dem verlinkten Beitrag spricht DJI in erster Linie von Enterprise Kunden. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Möglichkeiten nur für entsprechende Enterprise Drohnen des Herstellers geprüft werden, wie z.B. die Mavic 2 Enterprise* oder auch die Matrice 300 RTK.
DJI möchte hier weitere Infos folgen lassen, sobald alle noch offenen Fragen zu den Bedingungen einer C-Klasse geklärt und alle Regelungen finalisiert wurden. Erst dann ist DJI in der Lage die nötigen Maßnahmen treffen zu können.
*Die in diesem Artikel enthaltenen Links zum DJI Store und/oder zur Amazon-Webseite sind sogenannte Affiliate-Links. Bei diesen Links bekommt DeinDrohnenpilot.de eine Provision für vermittelte Käufe. Der Preis steigt für die Kunden hierdurch nicht.
deutschland regt einen solangsam auf mit deren übertriebenen geldmacherrei udn verordnungen und gesätzänderungen. sollen mal lieber für die deutschen bürger tun und die dronen piloten mal in ruhe lassen die ahben schon genug auflagen
Die Regeln und Gesetze die in Deutschland in Bezug auf Drohnen umgesetzt werden stammen von EU Verordnungen und müssen von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Das ist kein deutsches Problem.