Der folgende Beitrag liefert eine Übersicht der Drohnen-Klassen nach EU-Drohnenverordnung. Wir zeigen euch welche Klassen es gibt, welche Anforderungen sie an Drohne und Drohnenpilot stellen und worin sie sich unterscheiden.
Die folgenden Abschnitte beschreiben die wichtigsten Anforderungen die sich für Drohnenhersteller ergeben um ihre Drohnen entsprechend der Drohnen-Klassen einstufen zu lassen. Die Regelungen der Drohnen-Klassen ergeben sich aus der EU-Drohnenverordnung, die seit 2021 gültig ist. In unserer Quelle am Ende des Artikels gibt es weiterführende Informationen.
Jeder Drohne wird dann auch ein entsprechender Flyer beiliegen, auf dem Sicherheitsinformationen für den Drohnenpiloten vermerkt sind. Diese Flyer stammen von der EASA und können sich noch im Laufe der Zeit ändern. Wir haben die zum Zeitpunkt dieses Artikels aktuellste Version des jeweiligen Drohnen-Klassen Flyers im jeweiligen Abschnitt beigefügt.
Bestandsdrohnen – Übergangsfrist und Übergangsregelungen
Bisher (Stand: Januar 2024) gibt es eine Handvoll Drohnen mit einer entsprechenden Klassifizierung. Eine Pflicht für die neuen Drohnen-Klassen gilt erst seit dem 01.01.2024. Bis dahin durften Drohnen ohne Klassifizierung in den Verkauf gebracht und unter folgenden Übergangsregelungen als sogenannten Bestandsdrohnen betrieben werden:
- Drohnen bis 500g dürfen in der Kategorie Open A1 geflogen werden
- Drohnen bis 2kg dürfen in der Kategorie Open A2 geflogen werden, jedoch mit erhöhtem Mindestabstand von 50m zu unbeteiligten Personen und der Pflicht für das EU-Fernpilotenzeugnis (ohne nur Betrieb in Open A3 möglich)
- Drohnen bis 25kg dürfen nur mit dem EU-Kompetenznachweis in der Kategorie Open A3 geflogen werden
Diese Übergangsregelung endete am 01.01.2024. Was das für deine Drohne bedeutet, kannst du in dem verlinkten Artikel nachlesen.
Drohnen-Klasse C0
Folgende Drohnen inbegriffen:
- Gewicht der Drohne liegt unter 250 Gramm (auch für Eigenbau-Drohnen)
- Eigenbau über 250 Gramm fällt unter Klasse C3 oder C4
Vorgaben an den Hersteller/die Drohne
- Die Drohne darf nicht schneller als 19 m/s (68 km/h) fliegen
- Maximale Flughöhe muss einstellbar sein
Regelungen für diese Klasse
- Drohnenpilot muss Bedienungsanleitung lesen
- Drohnenpilot muss sich registrieren wenn eine Kamera an der Drohne vorhanden ist (dann ist ebenfalls die Anbringung des Kennzeichens mit der Registrierungsnummer des Drohnenpiloten notwendig)
- kein EU Drohnenführerschein/EU Kompetenzsnachweis notwendig
- Es darf in allen Unterkategorien des Open Anwendungszenarios geflogen werden, also auch über Menschen (keine Menschenansammlungen)
Zum Flyer der Drohnen-Klasse C0 (mit Kamera)
Zum Flyer der Drohnen-Klasse C0 (ohne Kamera)
Drohnen-Klasse C1
Folgende Drohnen inbegriffen
- Gewicht der Drohne liegt unter 900 Gramm oder die Bewegungsenergie liegt unterhalb von 80 Joule
Vorgaben an den Hersteller/die Drohne
- Die Drohne darf nicht schneller als 19 m/s (68 km/h) fliegen
- Maximale Flughöhe muss einstellbar sein
- Funktion zur sicheren Rückkehr bei Verbindungsverlust muss vorhanden sein (Return-to-Home)
- Aufbau der Drohne muss so gewählt sein, dass Verletzungen an Menschen so gut es geht vermieden werden
- Eine elektronische Identifikation (eID) ist notwendig
- GEO-Awareness-System (automatische Flugbeschränkungsüberwachung) ist notwendig
Regelungen für diese Klasse
- Drohnenpilot muss Bedienungsanleitung lesen
- Drohnenpilot muss EU-Kompetenznachweis besitzen (Online-Training und Online-Test), auch als „kleiner EU-Drohnenführerschein“ bekannt
- Drohnenpilot muss sich registrieren und ein Drohnenkennzeichen/Plakette mit der Registrierungsnummer an der Drohne anbringen
- Flüge ab Unterkategorie A1 im Anwendungsszenario Open möglich (aber kein Flug über Menschen)
Zum Flyer der Drohnen-Klasse C1
Drohnen-Klasse C2
Folgende Drohnen inbegriffen
- Gewicht der Drohne liegt unter 4 Kilogramm
Vorgaben an den Hersteller/die Drohne
- Maximale Flughöhe muss einstellbar sein
- Return-to-Home Funktion muss vorhanden sein
- Low-Speed-Modus muss verfügbar sein
- Eine elektronische Identifikation (eID) ist notwendig
- GEO-Awareness-System (automatische Flugbeschränkungsüberwachung) ist notwendig
Regelungen für diese Klasse
- Drohnenpilot muss Bedienungsanleitung lesen
- Drohnenpilot muss EU-Kompetenznachweis besitzen (Online-Training und Online-Test), auch als „kleiner EU-Drohnenführerschein“ bekannt
- Drohnenpilot muss sich registrieren und ein Drohnenkennzeichen/Plakette mit der Registrierungsnummer an der Drohne anbringen
- Bei Flügen in Unterkategorie A2 des Anwendungszenarios Open muss der Drohnenpilot einen theoretischen Test in einem anerkannten Prüfzentrum ablegen (EU-Fernpiloten-Zeugnis oder auch „großer Drohnen-Führerschein“ genannt)
- Ein Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen muss eingehalten werden (Unterkategorie A2)
- Bei aktiviertem Low-Speed-Modus (max. 3 m/s) gilt jedoch die 1:1 Regel bezogen auf Höhe und Abstand zu Menschen. Was bedeutet, dass bei einer Flughöhe von 10m bis zu 10m an Personen heran geflogen werden darf. 5m dürfen jedoch nie unterschritten werden.
- Flüge auch in Unterkategorie A3 des Anwedungszenarios Open möglich
Zum Flyer der Drohnen-Klasse C2 (mit low speed mode)
Zum Flyer der Drohnen-Klasse C2 (ohne low speed mode)
Drohnen-Klasse C3
Folgende Drohnen inbegriffen
- Gewicht der Drohne liegt unter 25 Kilogramm oder Drohne ist ein Eigenbau mit über 250 Gramm, Abmessung bis maximal 3 m
Vorgaben an den Hersteller/die Drohne
- Maximale Flughöhe muss einstellbar sein
- Return-to-Home Funktion muss vorhanden sein
- Eine elektronische Identifikation (eID) ist notwendig
- GEO-Awareness-System (automatische Flugbeschränkungsüberwachung) ist notwendig
- kein autonomer Flug erlaubt (Klasse C4)
Regelungen für diese Klasse
- Drohnenpilot muss Bedienungsanleitung lesen
- Drohnenpilot muss EU-Kompetenznachweis besitzen (Online-Training und Online-Test), auch als „kleiner EU-Drohnenführerschein“ bekannt
- Drohnenpilot muss sich registrieren und ein Drohnenkennzeichen/Plakette mit der Registrierungsnummer an der Drohne anbringen
- Flug nur in Unterkategorie A3 des Anwendungszenarios Open möglich. Es darf also nur außerhalb von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können.
Zum Flyer der Drohnen-Klasse C3
Drohnen-Klasse C4
Folgende Drohnen inbegriffen
- Gewicht der Drohne liegt unter 25 Kilogramm
Vorgaben an den Hersteller/die Drohne
- kein autonomer Flug / keine automatischen Flugmodi erlaubt
Regelungen für diese Klasse
- Drohnenpilot muss Bedienungsanleitung lesen
- Drohnenpilot muss EU-Kompetenznachweis besitzen (Online-Training und Online-Test), auch als „kleiner EU-Drohnenführerschein“ bekannt
- Drohnenpilot muss sich registrieren und ein Drohnenkennzeichen/Plakette mit der Registrierungsnummer an der Drohne anbringen
- Flug nur in Unterkategorie A3 des Anwendungszenarios Open möglich. Es darf also nur außerhalb von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können.
Zum Flyer der Drohnen-Klasse C4
Quelle
Alle Informationen stammen von der EASA Webseite und der entsprechenden VERORDNUNG (EU) 2019/945. Dort finden sich weiterführende Informationen zu den Drohnen-Klassen, die für technikinteressierte noch mehr ins Detail gehen.