Kommerzielle Drohnenflüge – Das musst du als Drohnenpilot wissen

Erfahre was du als Drohnenpilot bei kommerziellen Drohnenflügen zu beachten hast.
Dimitri Wolf
7 Min. Lesen

Als Besitzer einer Drohne wirst du früher oder später sicher mit dem Gedanken spielen, ob und wie du mit deiner Drohne Geld verdienen kannst. Was es bei kommerziellen Drohnenflügen zu beachten gibt, erklären wir dir in diesem Beitrag.

Drohnen sind in der Regel kein günstiges Hobby. Professionelle Modelle die mit guter Aufnahmequalität und zusätzlichen Funktionen punkten, kosten einige hundert wenn nicht sogar tausende Euro. Da ist der Gedanke mit der eigenen Drohne Geld zu verdienen naheliegend. Um dir dabei jedoch Ärger zu ersparen, solltest du auf einige Punkte achten.

Keine grundsätzliche Unterscheidung mehr zwischen kommerziell und privat

Seit in Kraft treten der EU Drohnenverordnung vom 31.12.2020 findet bei Drohnenflügen erst einmal keine Unterscheidung mehr zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Drohnenflügen statt. Rein für den Drohnenfug ist es also meist erst einmal egal zu welchem Zweck er durchgeführt wird. Kommerzielle Flüge brauchen keine grundsätzliche Aufstiegsgenehmigung mehr.

Dennoch gibt es aber natürlich einige Punkte zu beachten, wenn du mit deiner Drohne Geld verdienen möchtest.

Der folgende Text stellt keine Rechtsberatung dar und ist unverbindlich. Wir haben hier nach bestem Wissen und Gewissen alle uns bekannten Informationen zusammengestellt, um dir den Einstieg in das Thema zu erleichtern. Bitte besprechen Sie alle Details immer mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater, den wir generell nur empfehlen können.

Der erste Schritt: Die Gewerbeanmeldung

Vorweg der wohl wichtigste Punkt: Wenn du mit deiner Drohne Geld verdienen möchtest, handelst du mit der Absicht Gewinne zu erwirtschaften. Wie für für viele andere Tätigkeiten wirst du auch als Drohnenpilot in diesem Fall in Deutschland (und anderen Ländern) ein Gewerbe anmelden müssen und darüber deine Einnahmen versteuern.

Unter Umständen kann die Tätigkeit als Drohnenpilot auch als freiberuflich eingestuft werden. Dann entfällt die Anmeldung eines Gewerbes. Das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und hängt von der genauen Tätigkeit ab. Bitte frage hierzu bei deinem zuständigen Finanzsamt oder deinem Steuerberater nach.

Eine Gewerbeanmeldung ist schnell erledigt und kostet je nach Gemeinde eine geringe Gebühr zwischen 25 und 60 Euro. Als geeignete Tätigkeitsbeschreibung für das Gewerbe bietet sich „Fotografie“ bzw. „Anfertigung von Luftbildaufnahmen“ an. Hier kann dich unter Umständen der zuständige Mitarbeiter des Amts beraten. Hast du den Antrag ausgefüllt, die Gebühr bezahlt und alles unterschrieben, bekommst du gleich deinen Gewerbeschein ausgehändigt.

Pflichten

Handwerkskammer

Fotografie ist in Deutschland ein zulassungsfreies Handwerk, was jedoch die Mitgliedschaft in deiner Handwerkskammer mit sich zieht. Diese wird sich automatisch bei dir melden und dich auf die Mitgliedsgebühren hinweisen. Ein Steuerberater kann dir an dieser Stelle eine ausführlich Auskunft geben.

Finanzamt

Mit einer Gewerbeanmeldung gehen selbstverständlich auch einige Pflichten einher. So ist nach der Anmeldung des Gewerbes die Meldung beim Finanzamt notwendig. In der Regel bekommst du einige Wochen nach der Anmeldung des Gewerbes Post vom Finanzamt. Es schadet aber nicht selbst aktiv zu werden und die nötigen Formulare gleich für das Finanzamt auszufüllen und einzureichen. Nimm dir das generell zu Herzen: Handel lieber proaktiv statt zu warten, dass man sich bei dir meldet. Meistens hast du sonst das Nachsehen.

Angebote und Rechnungen

Durch dein Gewerbe bist du in der Lage Angebote und Rechnungen an deine (potenziellen) Kunden zu schreiben. Daran sind natürlich ebenfalls Vorschriften geknüpft an die du dich abhängig von deinem Gewerbe halten musst (Stichwort Kleinunternehmerregelung, Mehrwertsteuer, etc.). Informiere dich dafür direkt bei deinem Finanzamt oder deinem Steuerberater (du merkst, wir raten dir wirklich zu einem 😜).

Buchhaltung

Gewerbe, Finanzamt, Rechnungen – das schreit förmlich nach Buchhaltung. Über deine Aktivitäten musst du natürlich Aufzeichnungen führen und Belege aufbewahren. Das geht am besten mit passenden digitalen Tools, von denen es eine Menge gibt (beispielsweise Papierkram, Sevdesk, Fastbill, uvm.). Mit diesen Werkzeugen kannst du nicht nur Angebote und Rechnungen erstellen, sondern auch deiner Aufzeichnungspflicht nachgehen und die Erstellung der notwendigen jährlichen Steuererklärungen vereinfachen.

Eine Gewerbeanmeldung für Drohnenpiloten unterscheidet sich dabei nicht von einer Gewerbeanmeldung für andere Tätigkeiten. Aus diesem Grund solltest du hier für weitere Informationen bereits vorhandenes Info- und Hilfematerial nutzen. Wir empfehlen dir hierfür folgende Anlaufstellen:

Wir raten an dieser Stelle erneut zum Aufsuchen eines Steuerberaters der dir aufklären und dir wichtige Arbeiten abnehmen kann. Ein guter Steuerberater ist sein Geld immer wert. Der bürokratische Aufwand kann eine zeitintensive Angelegenheit werden und erfordert einiges an Vorwissen. Nicht jeder hat diese Ressourcen zur Verfügung oder möchte sich damit befassen. Ein Steuerberater kümmert sich um alles notwendige um deiner Pflicht gegenüber dem Finanzamt nachzukommen und steht dir beratend zur Seite, sollten dich Fragen.

Nicht vergessen: Die Drohnen-Haftpflichtversicherung

Der nächste wichtige Punkt ist eine passende Drohnen-Haftpflichtversicherung. Diese ist nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt sowohl für private wie auch für kommerzielle Drohnenflüge. Dabei ist bei gewerblicher Nutzung darauf zu achten, dass die Drohnen-Haftpflichtversicherung eben auch gewerbliche Drohnenflüge mit absichert und nicht nur private Drohnenflüge.

🛑 Wir erleben bei unserer täglichen Arbeit mit Drohnenpiloten leider viel zu häufig, dass dieser Punkt völlig vernachlässigt wird. Bei der Prüfung von Versicherungsnachweisen stellen wir oft fest, dass diese keinerlei Abdeckung von Drohnen bieten oder nur die private Nutzung. Bei einem Unfall kann das verheerende finanzielle Folgen haben!

Eine normale Privat-Haftpflichtversicherung deckt das Thema Drohnen in der Regel nicht (vollständig) ab. Daher solltest du dich um eine separate Drohnenversicherung kümmern, oder in eine Haftpflichtversicherung wechseln, die eine entsprechende Drohnen Police enthält. In unserem Ratgeber zur Drohnen-Haftpflichtversicherung findest du weitere Details sowie unsere persönlichen Empfehlungen für passende Versicherer.

Führung eines Fluglogbuchs für kommerzielle Drohnenflüge

Kommerzielle Drohnenflüge müssen darüber hinaus oft in einem Fluglogbuch festgehalten werden. Erfahre in unserem Fluglogbuch Ratgeber alle notwendigen Infos samt Beispielen zu diesem Punkt. Gerne wird das Fluglogbuch vergessen, da es nicht immer von allen Behörden explizit gefordert wird. Wir raten daher dazu, immer ein Fluglogbuch zu führen. Damit bist du im Fall der Fälle nicht einfach nur auf der sicheren Seite, sondern profitierst auch von folgenden weiteren Punkten:

  • Nachvollziehbarkeit von Drohnenflügen
  • Möglichkeit zu Auswertung deiner Flüge
  • Nachweismöglichkeiten bei Streit- oder Problemfällen

Es mag anfangs etwas lästig klingen, aber mit den richtigen Tools ist das Führen eines Fluglogbuchs schnell erledigt und verschafft dir spannende Einblicke in deine bisherigen Drohnenflüge.

Weitere wichtige Punkte an die du als Drohnenpilot denken musst

Soweit die wichtigsten Punkte, die sich explizit mit dem gewerblichen Drohnenflug befassen. Abgesehen davon darf man natürlich nicht die vielen grundlegenden Pflichten und Regeln vergessen, die für jeden Drohnenpiloten gelten. Hier eine kurze Erinnerung.

Weitere Drohnen Aufstiegsgenehmigungen

Um eine separate Genehmigung für deinen kommerziellen Drohnenflug muss du dich wie erwähnt nicht mehr bei jedem Flug kümmern. Das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht dennoch gewisse Arten von Genehmigungen gibt. Nötig wird eine Genehmigung beispielsweise sobald du nicht in der Kategorie Open A1, A2 oder A3 fliegen willst.

Das ist der Fall wenn dein Drohnenflug …

  • höher als 120 Meter stattfindet
  • in eine Geo-Zone fällt:
    • beispielsweise, über Wohngrundstücken ohne Zustimmung des Eigentümers
    • in der Nähe von Bundesfernstraßen
    • in der Nähe von Flughäfen

    In diesen Fällen musst du dich an die zuständige Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem geflogen werden soll, wenden (siehe unten). Dort kannst du dann eine allgemeingültige Aufstiegsgenehmigung, eine Einzelgenehmigung oder wenn dein Drohnenfluge in der Specific Kategorie stattfindet, ein SORA beantragen. Die Einzelheiten dazu sprengen den Rahmen dieses Artikels und können im Artikel zur EU Drohnenverordnung nachgelesen werden.

    Hier kann durchaus zwischen kommerziellen und privaten Drohnenflügen unterschieden werden. Zugunsten der gewerblichen Drohnenflüge. Denn private Flüge, die oft nur zum Spaß stattfinden, sind oft nicht genehmigungsfähig, während gewerbliche Drohnenflüge, die einem bestimmten Zweck dienen, eher genehmigungsfähig sind. Wie immer kommt es aber auf die genauen Umstände an.

    Zur Antragstellung sind dabei meist folgende Dokumente notwendig:

    • Versicherungsnachweis
    • EU-Drohnenführerschein
    • Persönliche Daten zum Antragsteller und zum Zweck des Fluges
    • Führung eines Fluglogbuch (siehe unten)
    • Je nach gewünschter Genehmigung, Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers oder weitere Dokumente

    Weitere Einzelheiten entnimmst du bitte direkt auf der Seite der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

    Du willst dir den Prozess der Antragsstellung deutlich vereinfachen? Auf skyzr bieten wir dir eine Plattform, auf der wir dir eine Vielzahl an nützlicher Funktionen zur Verfügung stellen um deinen Alltag als Drohnenpilot zu vereinfachen. Ein Feature davon ist unsere Genehmigungsservice, mit dem du ganz leicht die notwendigen Anträge für ausgewählte Genehmigungen online erstellen kannst. 👉 Hier findest du alle Details zum Feature und der kostenlosen Registrierung.

    Beachte bitte, dass du auch mit vorliegender Ausnahmegenehmigung zum Überfliegen fremder Grundstücke in der Regel die Erlaubnis des Grundstückseigentümers brauchst, von dessen Grundstück du starten oder auf dessen Grundstück du landen willst. Die Ausnahmegenehmigung befreit dich nicht davon. Sie ist nur für den Überflug der Grundstücke vorgesehen.

    Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

    Willst du ohne behördliche Ausnahmegenehmigung über fremde Wohngrundstücke fliegen, brauchst du die Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten (Musterformular zur Einverständniserklärung). Dies gilt auch für das Starten und Landen von und auf fremden Grundstücken.

    Weitere Informationen dazu findest du in unserem Artikel Mit der Drohne über fremde Grundstücke fliegen – erlaubt oder nicht?

    EU-Drohnenführerscheine

    Innerhalb der EU gibt es zwei umgangssprachlich „Drohnenführerscheine“ genannte Nachweise, die auch als Fernpiloten-Lizenz bekannt sind.

    • EU-Kompetenznachweis
      (umgangssprachlich als „kleiner EU-Drohnenführerschein“ bezeichnet)
    • EU-Fernpiloten-Zeugnis
      (umgangssprachlich als „großer EU-Drohnenführerschein“ bezeichnet)

    Ob und wann du welchen Drohnenführerschein benötigst, kannst du dem entsprechenden Artikel unter EU-Drohnenführerschein – alle Informationen entnehmen. Wir empfehlen dir auf alle Fälle mindestens den EU-Kompetenznachweis zu erwerben. Er kostet nur wenige Euro und erfordert nicht zu viel Zeit. Innerhalb der Lernphase erhältst du aber wichtige Informationen rund um den Betrieb von Drohnen. Darüber hinaus hilft dir ein entsprechender Nachweis auch bei der Suche nach potenziellen Kunden.

    Die Registrierung als Drohnenpilot und die Kennzeichnung deiner Drohne

    Gewerbliche Drohnenflüge werden in der Regel mit Kamera-Drohnen ausgeführt. In diesem Fall bist du auch zur Kennzeichnung deiner Drohne verpflichtet. Deine Drohne muss also mit einer Plakette die dein eID beinhaltet ausgestattet sein. Alle notwendigen Infos zu Art und Form der Kennzeichnung haben wir für dich in unserem Kennzeichnungspflicht Artikel zusammengefasst.

    Wenn das der Fall ist, wird auch deine Registrierung als Drohnenbetreiber bei der zuständigen Behörde deines Wohnorts notwendig. Die Informationen dazu gibt es in unserem Artikel Drohne registrieren: UAS-Betreiberregistrierung.

    Zusammenfassung

    Kommerzielle Drohnenflüge stehen heutzutage vor weniger Hürden als noch vor einigen Jahren. So muss nicht mehr grundsätzlich eine Aufstiegsgenehmigung angefordert werden um überhaupt fliegen zu können. Natürlich müssen aber alle gültigen Regeln und Gesetze rund um Drohnenflüge eingehalten werden.

    Die zusätzlichen Hürden ergeben sich in der Regel nur aus der Tatsache heraus, dass du mit deiner Drohne Geld verdienen willst. Das bedeutet: Gewerbe anmelden, mit Finanzamt und Steuerberater sprechen und deinen Pflichten rund um das Ausstellen von Rechnungen und die Buchhaltung nachgehen. Hier unterscheidet sich die Tätigkeit des Drohnenpiloten wenig von der Ausübung anderer Gewerbe.

    Wer diese kleinen Hürden erfolgreich meistert, kann schon in Kürze seine kommerziellen Drohnenflüge absolvieren. 🚀

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    Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
    5 Kommentare
    • Ich schreibe Rechnungen als Freiberufler und habe eine Steuernummer beim FA. Möchte jetzt auch gewerblich Luftaufnahmen anbieten. Reicht die Freiberuflichkeit dafür oder muss man ein Gewerbe anmelden für eine Drohne.

    • Ich möchte für meinen Auftraggeber eine Fläche abfliegen. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass randlich andere Grundstücke mit aufgenommen werden muss ich dann die Einwilligung aller Eigentümer einholen?
      Und wenn ich eine Aufstiegerlaubnis beantragen möchte/muss, da ich nicht die Einwilligung des Eigentümers habe (wie oben beschrieben: über Wohngrundstücken für die man keine Genehmigung des Eigentümers hat) ich aber für die Beantragung dann die Einverständniserklärung des Eigentümers mit einreichen muss (siehe oben) wie soll das funktionieren?

      • Hallo C.,

        im Zweifel sollte man immer einen Rechtsberater kontaktieren, gerade im kommerziellen Umfeld. Um Problemen vorzubeugen, würden wir dir raten die Einverständnis aller angrenzender Grundstückseigentümer einzuholen.

        Zur Ausnahmegenehmigung:
        Da es unterschiedliche Arten von Genehmigungen gibt, sind zum Teil auch unterscheidliche Dokumente einzureichen. Die Liste oben nennt alle uns bekannten möglichen Dokumente. Im Einzelfall (wie bei dir für die Ausnahmegenehmigung zum überfliegen fremder Grundstücke) wird entsprechend natürlich keine Einverstädniserklärung notwendig sein (wir passen diese Passage im Text nochmals an).

        Ich hoffe ich konnte dir helfen.
        Zu beachten ist natürlich, dass ich hier keine offizielle Rechtsberatung anbiete sondern lediglich eigene Erfahrungen wieder gebe.

        Viele Grüße
        Dimitri

    • Ich nutze meine Drone privat (bin versichert, Drone ist gekennzeichnet). Ein befreundeter Fotograf möchte Luftbilder als Dienstleistung anbieten, besitzt jedoch keine eigene Drone und hat bei mir meine Drone zur Miete und mich als Pilot angefragt. Ich bin also quasi Assistent des Künstlers.
      Was gilt es hier zu beachten? Ist eine Aufstiegsanmeldung bei den Behörden, Aufstiegseinwilligung des Grundstückseigentümers und führen eines Flight-Logbuchs durch mich ausreichend? Muss der Fotograf selbst eine allg. Aufstiegserlaubnis beantragen?

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