Seit 2021 gibt es zwei neue EU-Drohnenführerscheine die für bestimmte Drohnenmodelle und je nach Einsatzgebiet notwendig sind. Welche Drohnen aber auch ohne Drohnenführerschein geflogen werden können verraten wir euch in diesem Artikel.
Mit der EU-Drohnenverordnung hielten auch zwei neue EU-Drohnenführerscheine Einzug. Der EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpiloten-Zeugnis.
Für viele Drohnenmodelle ist zumindest der EU-Kompetenznachweis zwingend, für andere wiederum auch das EU-Fernpiloten-Zeugnis erforderlich (abhängig von der Kategorie in der geflogen wird, siehe EU-Drohnenverordnung).
Doch es gibt auch einige Drohnenmodelle, für deren Flug man weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis benötigt.
Mehr Informationen zu den beiden Drohnen-Führerscheinen gibt es in folgendem Artikel:
Welche Drohnen kann man ohne Führerschein fliegen?
Bei Bestandsdrohnen sind Drohnen mit einem Gewicht von unter 250g von den beiden Führerscheinen befreit. Bei in Zukunft neu zugelassenen Drohnen mit CE-Klasse nach EU-Drohnenverordnung entspricht das Drohnen mit der Klasse C0 (siehe Die Drohnen-Klassen).
Darunter fallen beispielsweise folgende Beliebte Drohnenmodelle:
Versicherungspflicht besteht weiterhin
Beachtet aber, dass auch für Drohnen die ohne Führerschein geflogen werden dürfen, eine Versicherungspflicht besteht. Diese gilt für alle Drohnen. Entsprechendes Wissen dazu haben wir für euch in dem Artikel Drohnen Haftpflichtversicherung zusammengefasst.
Eine beliebte Wahl bei unseren Lesern ist hier unsere Empfehlung bei Drohnenversicherungen von helden.de (ab 39€/Jahr)*. Dort sind neben privaten Flügen auch nebenberufliche Tätigkeiten mitversichert.
Weitere Informationen zur EU-Drohnenverordnung
Weitere Informationen zu den neuen Gesetzen und Regelungen die mit der neuen EU-Drohnenverordnung Gültigkeit bekommen, haben wir für euch in folgenden Artikeln zusammengefasst:
- EU Drohnenverordnung
- Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?
- Drohne registrieren: dein Leitfaden – Schritt-für-Schritt
- Mindestalter für Drohnen
Ebenso sind folgende Artikel gerade im Bezug auf die hier empfohlenen Drohnen interessant, da wir dort die Punkte aus der EU-Drohnenverordnung herausfiltern, die für die bestimmten Drohnenmodelle relevant sind.
Lohnt sich der EU-Kompetenznachweis trotzdem?
Auch wenn man eine der Drohnen fliegt für die kein Drohnenführerschein notwendig ist, können wir jedem nur raten, zumindest den kostenlosen EU-Kompetenznachweis zu machen.
Auf der Seite des Luftfahrt Bundesamt (LBA) bekommt man nämlich kostenloses Lerhmaterial, Probetests und dann die eigentliche Prüfung (wiederholbar, kostenlos). Im Rahmen der Bearbeitung dieser Schritte bekommt man viele wichtige Grundlage rund um das Thema Drohne fliegen vermittelt.
Auch für Hobbypiloten mit kleinen Drohnen ist dieses Wissen in der Praxis viel wert und kann zu sicheren Flügen beitragen.
FAQ – Drohnen ohne Führerschen
Ob ein Drohnenführerschein notwendig ist klärt die EU-Drohnenverordnung. Dort ist festgelegt ob der EU-Kompetenznachweis oder gar das EU-Fernpiloten-Zeugnis notwendig sind. Mehr Infos gibt es direkt im Artikel.
Ja. Die EU-Drohnenverordnung sieht auch den Flug ohne einen der beiden Führerscheine vor. Dafür muss die Drohne bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese haben wir mit Beispieldrohnen im Artikel zusammengetragen.
Der EU-Kompetenznachweis kann kostenlos beim LBA erworben werden. Das EU-Fernpiloten-Zeugnis kann gegen Gebühr bei durch das LBA zertifizierten Dienstleistern erworben werden. Mehr Informationen dazu stehen in unserem Artikel zu den EU-Drohnenführerscheinen.
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