Wenn du fremde Wohngrundstücke mit deiner Drohne überfliegen möchtest, brauchst du dafür die Einverständnis des Grundstückseigentümers oder einer berechtigen Person. Zu diesem Zweck bieten wir dir eine Vorlage als Muster PDF zum kostenlosen Download an.
Download
Der Download der Vorlage ist für dich kostenlos und steht dir sowohl für private als auch kommerzielle Zwecke zur Verfügung. Wir bitten dich jedoch den Downloadhinweis und das DeinDrohnenpilot.de-Logo im unteren Bereich Einverständniserklärung für Grundstückseigentümer nicht zu entfernen.
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Drohnenflug Einverständniserklärung Grundstückseigentümer
Mit diesem Muster einer Einverständniserklärung zum Überfliegen von (Wohn-)Grundstücken kannst du dich vor einem Drohnenflug absichern.
Das PDF erlaubt es dir und dem Grundstückseigentümer (bzw. dem Nutzungsberechtigten am Grundstück) eine Vereinbarung zu unterzeichnen, mit der dir gestattet wird das Grundstück zu Überfliegen und dort ggf. Luftbildaufnahmen anzufertigen.
Das ist insofern notwendig, da du ohne Genehmigung des Grundstückseigentümers dessen Grundstück nicht überfliegen, oder von diesem starten bzw. auf diesem landen darfst. Zusammengefasst haben wir das in diesem Ratgeber: Mit der Drohne über fremde Grundstücke fliegen – erlaubt oder nicht?
Mit der Einverständniserklärung hast du im Streitfall oder gegenüber Behörden den Nachweis, dass dir das Starten, Landen, Filmen und Überfliegen eines Grundstücks gestattet worden ist.
Erfahre hier, wie du den Eigentümer eines Grundstücks ermitteln kannst.
Gesetzliche Grundlage für das Überfliegen von Wohngrundstücken
Die Grundlage für die Notwendigkeit einer Einverständniserklärung zum Starten, Landen und Überfliegen von Wohngrundstücken liefert in der EU die EU-Drohnenverordnung und die davon abgeleiteten nationalen Gesetze.
In Deutschland findet sich der entsprechende Gesetzestext in der Luftverkehrs-Ordnung im §21h Absatz 7 a).
… über Wohngrundstücken, wenn
a) der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat oder …
Ausnahme von der Pflicht einer ausdrücklichen Genehmigung für den Überflug von Wohngrundstücken
Ausnahmen dieser Regelung finden sich ebenfalls im Gesetzestext wieder. Die wichtigste davon ist:
b) die Startmasse des unbemannten Fluggerätes bis zu 0,25 Kilogramm beträgt und das unbemannte Fluggerät und seine Ausrüstung zu optischen und akustischen Aufzeichnungen und Übertragungen sowie zur Aufzeichnung und zur Übertragung von Funksignalen Dritter nicht in der Lage sind oder
Weitere Ausnahmen können dem obigen Link entnommen werden.
Der Download funktioniert nicht
Um eine Erlaubnis zu bekommen vom Nachbarn oder Eigentümer
Hallo,
was genau funktioniert denn nicht bei dir?
Ich habe mich nun auch zum Newsletter angemeldet und zudem auf eurer Website registriert. Jedoch startet hier weder ein Download noch sehe ich ein Button über den ich das Dokument herunterladen kann.
Liebe Grüße
Marc
Hallo Marc,
unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse haben wir keine Newsletteranmeldung in unserem System.
Hast du die Anmeldung zum Newsletter auch über die Bestätigungsmail bestätigt?
Danach erhältst du den Downloadlink automatisch.
Hallo.
Mir geht es genauso.
Schon mehrfach bestätigt, aber einen Link oder PDF noch nicht bekommen.
VG Arndt Stieglitz
Hallo Arndt,
dich finde ich im System. Hast du den Downloadlink mittlerweile bekommen?
Hallo
Trotz bestätigung habe ich keinen Download link erhalten. Oben am Monitor läuft ein blaues Band mit anzeige “
Lesen: Download – Drohnenflug Einverständniserklärung Grundstückseigentümer[Muster]“ aber der Download fuktioniert nicht
Firefox hat mir eine Sicherheitswarnung nach dem Download wegen Phishing gegeben und die Anzeige verweigert
Hallo, ich habe mich sowohl für den Newsletter als auch zur Webseite angemeldet, kann aber die Einverständniserklärung nicht herunterladen.
Hallo Mike,
hast du auch mal in deinem Spam Ordner nachgeschaut?
Den Download solltest du nach der Bestätigungsmail für den Newsletter automatisch erhalten.