Mit welchern EU-Drohnenklasse kommt die DJI Mini 3 Pro auf den Markt? Was gibt es in der Hinsicht zu beachten und wie ist hier die aktuelle rechtliche Lage?
Eine Besonderheit der DJI Mini Reihe ist das niedrige Gewicht von unter 250g. Das ermöglicht der Drohne in vielen Ländern unter erleichterten Bedingungen zu fliegen. Auch die EU-Drohnenverordnung hat für Drohnen dieser Gewichtskategorie eigene Regeln. Gebunden sind diese Regeln an die EU-Drohnenklassen. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Drohnenklassen findet ihr im verlinkten Artikel.
EU-Drohnenklasse der Mini 3 Pro
Die kurze Antwort: keine. Auch die DJI Mini 3 Pro kommt ohne offizielles Cx-Label daher und wird daher als Bestandsdrohne ohne Drohnenklasse geführt. Als Bestandsdrohne werden Drohnen ohne Cx-Klassifizierung bezeichnet, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind. Für sie gibt es eine andere Einteilung in unterschiedliche Kategorien (siehe den Artikel zu den Drohnenklassen).
Eine Übersicht über die Regelungen die in diesem Zuge für die Mini 3 gelten, haben wir euch im Artikel EU-Drohnenverordnung – DJI Mini 3 Pro zusammengefasst.
Warum ist die DJI Mini 3 Pro keiner Drohnenklasse zugeordnet?
Das hat nichts mit der DJI Mini 3 Pro oder DJI zu tun, ganz im Gegenteil. Die meisten Hersteller von Drohnen bringen neuere Drohnen bereits nach den Standards der EU-Drohnenklassen auf den Markt. Was hier schlicht fehlt ist die gesamte Infrastruktur, die die Drohnen testet und das entsprechende Cx-Label vergibt. Die Behörden hängen hier der eigenen Gesetzgebung also einfach noch hinterher. Aus diesem Grund wurde dieses Jahr auch die Bestandsdrohnenregelung vom 01.01.2023 bis zum 01.01.2024 verlängert.
Welche Auswirkungen hat die fehlende Klassifizierung für die DJI Mini 3 Pro?
Im Grunde keine. Auch ohne offizielle Drohnenklasse und mit dem Bestandsdrohnenstatus kann die Drohne unter den selben Bedingungen wie mit einem möglichen C0-Label geflogen werden. Im Falle der DJI Mini 3 Pro wirkt sich das Fehlen eines Cx-Labels also vorerst nicht weiter aus.
Kann eine Nachzertifizierung erfolgen?
Technisch wäre das sicherlich möglich. DJI hat über diese Möglichkeit auch bereits ausführlich berichtet. Aber leider gibt es auch dazu noch keine Details seitens der Behörden, ob eine solche Nachzertifizierung grundsätzlich möglich sein wird und in welcher Form sie erfolgen könnte. Hierzu müssen wir also weitere Informationen abwarten.
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Letzte Aktualisierung am 2024-11-21 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Für die Mini 3 Pro gibt es auch die Intelligent Flight Battery Plus (3.850 mAh) mit 121 g Gewicht. Das macht die Drohne um fast 40 g schwerer. Damit kann sie nach Ablauf der Übergangsfrist nur noch in der Kategorie A3 „weit weg von Menschen“ geflogen werden!
Außer DJI bemüht sich auch für die Mini 3 Pro um die C1 Klassifizierung.
so ein Blödsinn!! —> A3 stimmt NICHT!! – >>> https://www.dronespace.at/jart/prj3/dronespace/main.jart?rel=de&reserve-mode=active&content-id=1601679780076&baumfrage_id=1606390915310&antwort=ja#anchor
„Drohnen mit einem MTOM ab 250 g und bis einschließlich 25 kg dürfen dann nur noch in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. “
https://www.dein-drohnenpilot.de/eu-drohnenverordnung-dji-mini-3-pro/#:~:text=Drohnen%20mit%20einem%20MTOM%20ab%20250%20g%20und%20bis%20einschlie%C3%9Flich%2025%20kg%20d%C3%BCrfen%20dann%20nur%20noch%20in%20der%20Kategorie%20OPEN%20A3%20betrieben%20werden.
Siehe auch Tabelle zur „CE-Kennzeichnung“, gültig ab 01.01.2024 auch für Bestandsdrohnen – also Drohnen ohne die neue CE-Zertifizierung, die vor dem 01.01.2024 gekauft wurden.
Ohne Drohnenführerschein dürfen solche Drohnen ab 250g nur noch in der Kategorie A3 geflogen werden. Das gilt auch für die Mini 3 Pro mit der schwereren Intelligent Flight Battery Plus.
https://www.dronespace.at/jart/prj3/dronespace/main.jart?rel=de&reserve-mode=active&content-id=1601679780076&baumfrage_id=1606390915393&antwort=ja#:~:text=Drohne%2C%20ob%20die-,CE%2DKennzeichnung,-f%C3%BCr%20den%20von