DJI Mini 3 Pro Gesetze und Regeln

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 3 Min. Lesen
Wir fassen alle wichtigen Informationen zur DJI Mini 3 Pro unter Berücksichtigung der EU-Drohnenverordnung zusammen. Bild: dji.com/Montage dein-drohnenpilot.de

Wir erklären dir, welche Gesetze und Regeln für die DJI Mini 3 Pro gelten und was du beim Fliegen der Drohne zu beachten hast.

Mit der DJI Mini 3 Pro kam im Mai 2022 ein weiteres Modell der sehr beliebten Mini Reihe auf den Markt. Die größte Besonderheit dieser Produktgruppe ist das Gewicht von unter 249g, das in vielen Ländern dieser Welt für erleichterte Regelungen beim Betrieb der Drohne sorgt. Ganz ohne Regelungen geht es aber nicht, daher erklären wir in diesem Artikel worauf man als Besitzer einer DJI Mini 3 Pro im Bezug zur EU-Drohnenverordnung achten muss.

Einen umfassenden Überblick über alles wissenswerte zur EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. Dort gehen wir auf alle relevanten Punkte ein, ganz egal mit welcher Drohne ihr fliegen wollt. In diesem Artikel konzentrieren wir uns nur auf die Punkte, die die DJI Mini 3 Pro betreffen.

Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen.

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Wo darf ich mit der DJI Mini 3 Pro fliegen?

DJI Mini 3 Pro gilt als Bestandsdrohne

Nach EU-Drohnenverordnung besitzt die DJI Mini 3 Pro keine Einstufung in die neue EU-Klassifizierung für Drohnen (Klassen C0-C5 – siehe dazu Artikel zur EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt und unterliegt eigenständigen Übergangsregelungen.

Unter Bestandsdrohnen fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden.

Bestandsdrohnen werden nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff massMTOM). Dieses liegt bei der DJI Mini 3 Pro bei <249g. Sie wird daher in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht unter 500g eingestuft.

Regelungen und Gesetze für die DJI Mini 3 Pro

Bei den Übergangsregelungen (Gültigkeit war bis zum 31.12.2024 limitiert – siehe unten) spricht man auch offizielle von der Limited Open Category. Aufgrund dieser Zuweisung müssen sich Besitzer einer DJI Mini 3 Pro an folgende Regeln halten:

Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen.

Quellen: LBA / EASA

Was gilt seit dem 01.01.2024?

Der Betrieb von Bestandsdrohnen ist auch seit dem 01.01.2024 erlaubt. Jedoch greifen dann weitere Einschränkungen. Mit einem Abfluggewicht (MTOM) kleiner 250g ist der Betrieb dann aber weiterhin noch in der Kategorie OPEN A1 erlaubt.

Drohnen mit einem MTOM ab 250 g und bis einschließlich 25 kg dürfen dann jedoch nur noch in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Für die Mini 3 hat sich also soweit nichts geändert.

Mehr dazu: DJI erwägt Nachprüfung von Bestandsdrohnen für C-Klassifizierung

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  • Gewicht <249g
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Diskutiert die Regelungen für die DJI Mini 3 Pro zusammen mit der Community in unserem Forum.

FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI Mini 3 Pro

Welche Gesetze und Regeln gelten für die DJI Mini 3 Pro im Rahmen der EU-Drohnenverordnung?

Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.

Muss ich mich als Drohnenpilot der DJI Mini 3 Pro registrieren?

Ja, als Besitzer einer DJI Mini 3 muss man sich laut EU-Drohnenverordnung registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.

Brauche ich einen Drohnenführerschein für die DJI Mini 3 Pro?

Nein, für die DJI Mini 3 Pro ist keiner der beiden verfügbaren EU-Drohnenführerscheine notwendig. Genauere Informationen dazu findet ihr im Artikel.

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Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
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