DJI Mavic Mini Gesetze und Regeln

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 3 Min. Lesen
Alle Gesetze und Regelungen der EU-Drohnenverordnung die die DJI Mavic Mini betreffen zusammengefasst

Die DJI Mavic Mini unterliegt hierzulande der EU-Drohnenverordnung. Welche Gesetze und Regeln für Besitzer einer Mavic Mini gelten und worauf sie achten müssen, fassen wir in diesem Artikel für euch zusammen.

Mit der EU-Drohnenverordnung, die seit 2021 in Kraft getreten ist, gibt es neue Gesetze und Regelungen für den Betrieb von Drohnen. Das zieht weitreichende Änderungen für alle Besitzer von Drohnen mit sich. Welche Auswirkungen diese neuen Regelungen auf Besitzer einer DJI Mavic Mini haben, fassen wir in diesem Artikel in einfacher Form zusammen.

Alle Informationen zur neuen EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. Dort könnt ihr euch einen umfassenden Überblick über die neuen Gesetze verschaffen, die zum Start in das Jahr 2021 EU-weit Gültigkeit bekommen. In diesem Artikel konzentrieren wir uns nur auf die wichtigsten Punkte, die die DJI Mavic Mini betreffen.

Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen.

DJI Mavic Mini als Bestandsdrohne eingestuft

Nach EU-Drohnenverordnung besitzt die DJI Mavic Mini noch keine Einstufung in die neue EU-Klassifizierung für Drohnen (Klassen C0-C4 – siehe dazu Artikel zur EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt und unterliegt deshalb eigenständigen Regelungen. Diese sollen die Weiternutzung von bereits in Umlauf befindlichen Drohnen ermöglichen und mit Übergangsregelungen vereinfachen.

Darunter fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung mit einem CE-Label klassifiziert wurden.

Bestandsdrohnen werden daher nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern lediglich nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff massMTOM). Dieses liegt bei der DJI Mavic Mini bei <249g. Sie wird daher in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht unter 500g eingestuft.

Regelungen und Gesetze für die DJI Mavic Mini

Aufgrund dieser Zuweisung müssen sich Besitzer einer DJI Mavic Mini an folgende Regelungen halten:

Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen.

Quellen: LBA / EASA

Was passiert ab dem 01.01.2024?

Der Betrieb von Bestandsdrohnen wird auch nach dem 01.01.2024 erlaubt sein. Jedoch greifen dann weitere Einschränkungen. Mit einem Abfluggewicht (MTOM) kleiner 250g ist der Betrieb dann nach wie vor noch in der Kategorie OPEN A1 erlaubt. Drohnen mit einem MTOM ab 250g und bis einschließlich 25kg dürfen dann nur noch in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Eine fehlende Zertifizierung wird dann, Stand jetzt, deutliche Einschränkungen mit sich bringen.

Mehr dazu: DJI erwägt Nachprüfung von Bestandsdrohnen für C-Klassifizierung

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FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI Mavic Mini

Welche Gesetze und Regeln gelten für die DJI Mavic Mini im Rahmen der EU-Drohnenverordnung?

Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.

Muss ich mich als Drohnenpilot der DJI Mavic Mini registrieren?

Ja, als Besitzer einer DJI Mavic Mini muss man sich laut neuer EU-Drohnenverordnung ab dem 31.12.2020 beim LBA registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.

Brauche ich einen Drohnenführerschein für die DJI Mavic Mini?

Nein, für die DJI Mavic Mini ist keiner der beiden verfügbaren EU-Drohnenführerscheine notwendig. Genauere Informationen dazu findet ihr im Artikel.

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Folgen:
Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
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