Die DJI Mavic Mini unterliegt hierzulande der EU-Drohnenverordnung. Welche Gesetze und Regeln für Besitzer einer Mavic Mini gelten und worauf sie achten müssen, fassen wir in diesem Artikel für euch zusammen.
Mit der EU-Drohnenverordnung, die seit 2021 in Kraft getreten ist, gibt es neue Gesetze und Regelungen für den Betrieb von Drohnen. Das zieht weitreichende Änderungen für alle Besitzer von Drohnen mit sich. Welche Auswirkungen diese neuen Regelungen auf Besitzer einer DJI Mavic Mini haben, fassen wir in diesem Artikel in einfacher Form zusammen.
Alle Informationen zur neuen EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. Dort könnt ihr euch einen umfassenden Überblick über die neuen Gesetze verschaffen, die zum Start in das Jahr 2021 EU-weit Gültigkeit bekommen. In diesem Artikel konzentrieren wir uns nur auf die wichtigsten Punkte, die die DJI Mavic Mini betreffen.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen.
DJI Mavic Mini als Bestandsdrohne eingestuft
Nach EU-Drohnenverordnung besitzt die DJI Mavic Mini noch keine Einstufung in die neue EU-Klassifizierung für Drohnen (Klassen C0-C4 – siehe dazu Artikel zur EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt und unterliegt deshalb eigenständigen Regelungen. Diese sollen die Weiternutzung von bereits in Umlauf befindlichen Drohnen ermöglichen und mit Übergangsregelungen vereinfachen.
Darunter fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung mit einem CE-Label klassifiziert wurden.
Bestandsdrohnen werden daher nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern lediglich nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff mass – MTOM). Dieses liegt bei der DJI Mavic Mini bei <249g. Sie wird daher in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht unter 500g eingestuft.
Regelungen und Gesetze für die DJI Mavic Mini
Aufgrund dieser Zuweisung müssen sich Besitzer einer DJI Mavic Mini an folgende Regelungen halten:
- es herrscht Versicherungspflicht
- die Anleitung der DJI Mavic Mini muss gelesen werden
- Flug nur in Sichtweite erlaubt
- maximale Flughöhe beträgt 120m
- Registrierung des Drohnenbesitzers notwendig
- Kennzeichnung der DJI Mavic Mini mit eID des Drohnenbesitzers notwendig (siehe Link zur Registrierung)
- geflogen werden darf die DJI Mavic Mini in allen Unterkategorien (A1, A2, A3) der Kategorie OPEN (siehe dazu EU-Drohnenverordnung)
- es ist kein Drohnenführerschein notwendig (weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis) egal in welcher Unterkategorie geflogen werden soll
- Flugverbotszonen sowie weitere nationale Beschränkungen (Flug über fremde Grundstücke nur mit Genehmigung, Privatsphäre beachten, usw.) einhalten.
Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen.
Was passiert ab dem 01.01.2024?
Der Betrieb von Bestandsdrohnen wird auch nach dem 01.01.2024 erlaubt sein. Jedoch greifen dann weitere Einschränkungen. Mit einem Abfluggewicht (MTOM) kleiner 250g ist der Betrieb dann nach wie vor noch in der Kategorie OPEN A1 erlaubt. Drohnen mit einem MTOM ab 250g und bis einschließlich 25kg dürfen dann nur noch in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Eine fehlende Zertifizierung wird dann, Stand jetzt, deutliche Einschränkungen mit sich bringen.
Mehr dazu: DJI erwägt Nachprüfung von Bestandsdrohnen für C-Klassifizierung
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FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI Mavic Mini
Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.
Ja, als Besitzer einer DJI Mavic Mini muss man sich laut neuer EU-Drohnenverordnung ab dem 31.12.2020 beim LBA registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.
Nein, für die DJI Mavic Mini ist keiner der beiden verfügbaren EU-Drohnenführerscheine notwendig. Genauere Informationen dazu findet ihr im Artikel.
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