Ab dem 31.12.2020 tritt die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft. Was das für Besitzer einer DJI Mavic Air 2 im Einzelnen bedeutet, fassen wir in diesem Artikel zusammen.
Besitzer oder potentielle Käufer einer DJI Mavic Air 2 stellen sich oft die Frage, welche Gesetze, Regelungen und Maßnahmen mit der EU-Drohnenverordnung auf sie warten. Dieser Artikel liefert eine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten, speziell auf die Mavic Air 2 bezogen.
Alle Informationen zur EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. Dort könnt ihr euch einen umfassenden Einblick über die neuen Gesetze verschaffen, die zum Start in das Jahr 2021 EU-weit Gültigkeit bekommen hat. In diesem Artikel fassen wir nur die für die DJI Mavic Air 2 relevanten Punkte der neuen Gesetze zusammen.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen.
Mavic Air 2 als Bestandsdrohne eingestuft
Nach EU-Drohnenverordnung besitzt die DJI Mavic Air 2 keine Einstufung nach EU-Klassifizierung (Klassen C0-C4 – siehe dazu Artikel zur EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt und unterliegt entsprechend gesonderten Regelungen.
Darunter fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden.
Bestandsdrohnen werden daher nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff mass – MTOM). Dieses liegt bei der Mavic Air 2 bei 570g. Sie wird daher in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht über 500g und unter 2kg eingestuft.
DJI Mavic Air 2 Produktseite ansehen*.
Regelungen und Gesetze für die Mavic Air 2
Besitzer einer Mavic Air 2 müssen sich an folgende Regelungen und Gesetze halten:
- es herrscht Versicherungspflicht
- die Anleitung der Mavic Air 2 muss gelesen werden
- Flug nur in Sichtweite erlaubt
- maximale Flughöhe beträgt 120m
- Registrierung des Drohnenbesitzers notwendig
- Kennzeichnung der Mavic Air 2 mit eID des Drohnenbesitzers notwendig (siehe Link zur Registrierung)
- EU-Drohnenführerschein notwendig anhand der Angaben im nachfolgenden Punkt
- geflogen werden darf in der Kategorie OPEN …
- in der Unterkategorie A2, wenn eine EU-Fernpiloten-Zeugnis vorliegt. Dabei ist ein Abstand von mindestens 50m zu Menschen einzuhalten. Alternativ ist auch ein bisher gültiger Kenntnisnachweis in Kombination mit einem EU-Kompetenznachweis und einer Selbsterklärung zur Durchführung eines Selbststudiums bis zum 31.12.2022 als Nachweis ausreichend. Danach gilt nur noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis.
- in der Unterkategorie A3, wenn ein EU-Kompetenznachweis vorliegt. Alternativ genügt hier bis zum 01.01.2022 auch ein bisheriger Kenntnisnachweis. Ab dem 01.01.2022 gilt nur noch der EU-Kompetenznachweis.
- Da Einstufung als Bestandsdrohne: Ab dem 01.01.2024 sind nur noch Flüge in der Unterkategorie A3 erlaubt (siehe dazu EU-Drohnenverordnung)
- Flugverbotszonen sowie weitere nationale Beschränkungen (Flug über fremde Grundstücke nur mit Genehmigung, Privatsphäre beachten, usw.) einhalten.
- 48 Megapixel
- 4K-Videoauflösung
- 34 Minuten Flugzeit
- Sofort lieferbar
- kostenloser Versand
Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen (siehe Beitrag zur EU-Drohnenverordnung).
Versicherungstipp
Wenn du noch keine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, können wir dir die Versicherung von helden.de empfehlen*. Dort bist du bereits ab 39€/Jahr auch mit deiner nebenberuflichen Tätigkeit abgesichert. Über unseren Link wird auch unser Gutschein aktiviert, mit dem du dir direkt einen Monatsbeitrag sparen kannst.
FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI Mavic Air 2
Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.
Ja, als Besitzer einer Mavic Air 2 muss man sich laut neuer EU-Drohnenverordnung ab dem 31.12.2020 beim LBA registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.
Je nachdem in welcher Unterkategorie der neuen EU-Drohnenverordnung man die Mavic Air 2 fliegen will, benötigt man entweder einen EU-Kompetenznachweis oder ein EU-Fernpiloten-Zeugnis. Zum Teil sind auch bestehende Kenntnisnachweise noch gültig. Im Detail findet ihr alle Infos im Artikel.
*Die in diesem Artikel enthaltenen Links zum DJI Store und/oder zur Amazon-Webseite sind sogenannte Affiliate-Links. Bei diesen Links bekommt DeinDrohnenpilot.de eine Provision für vermittelte Käufe. Der Preis steigt für die Kunden hierdurch nicht.
Letzte Aktualisierung am 2024-12-21 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
… also dann versuch ich mal, das für mich (seit Anf. Nov MA2) umzusetzen:
aktuell: 1. Versicherung und Kennzeichnung ok; 2. kein Kenntnisnachweis da <2kg
ab 01.01.21: 1. bleibt, zus. Registrierung (eID) sobald online möglich …
2. jede Menge Fragen:
– was ist mit A1 (bei <900g)?
– gelten für A2 nun 30m (anderer Artikel) oder 50m? Für MA2 in 'tripod' (seit letztem update zeigt sie 'C' an) sollten ja auch 5m möglich sein (?)
– die Forderung nach EU-Fernpiloten-Zeugnis stellt ja für den 'Bestand' eine erhebliche Verschärfung dar. Insbesondere wenn man sie aus der Kette <4kg (C2) – <2kg (alt = 'nix') – tatsächlich 570g (also C1 = EU- Kompetenznachweis) herleitet. Warum ist der 'Übergang' härter als die neue Regelung? Was sagt DJI dazu?
– ich werde mich dann mal (sobald online möglich) an dem EU- Kompetenznachweis versuchen.
P.S.: So ein Bildchen wie der Flyer vom BMVI zur DV wäre auch für die EU-DV schön …
Ist der Kompetenznachweis für Offene Klasse c1/c3 für die Air 2 nicht ausreichend?
Hallo Ralf,
du meinst sicher A1/A3. Da die Mavic Air 2 aktuell als Bestandsdrohne ohne C-Klassifizierung eingestuft ist, unterliegt sie wie gesagt der Übergangsregelungen für Bestandsdrohnen und kann daher nur in A2 oder A3 unter den oben genannten Voraussetzungen geflogen werden (EU-Kompetenznachweis für A3, EU-Fernpiloten-Zeugnis für A2).
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Viele Grüße
Dimitri
Danke dir für die schnelle Antwort!
Hallo,
ich bin gerade dabei mich mit dem Kauf einer Drohne, in dem Fall der DJI Mavic Air 2, auseinanderzusetzen. Jedoch bin ich jetzt etwas verunsichert knapp 1.000 Euro dafür auszugeben, damit ich ab 01.01.2023 nicht mehr damit in A2 fliegen darf, weil die C-Klassifizierung fehlt. Kann es sein, dass die „alten“ Drohnen ohne diese Klassifizierung diese einfach nachträglich erhalten können? Am Ende gebe ich fast 1.000 Euro für das More Combo Pack aus und dann nochmal mehrere hundert Euro für den großen EU-Drohnenführerschein und hab damit keine 2 Jahre mehr Spaß.
Gruß Micha