Auch die DJI Mavic 3 unterliegt hierzulande der EU-Drohnenverordnung. Welche Regeln für Besitzer einer Mavic 3 gelten und worauf sie achten müssen, fassen wir in diesem Artikel für euch zusammen.
Die EU-Drohnenverordnung gilt bereits seit dem 31.12.2020 EU-weit und hat viele länderspeziefische Regelungen zum Betrieb von Drohnen vereinheitlicht. Das führt zu Anpassungen an der Gesetzeslage durch Einführung neuer Regelungen in der nationalen LuftVO. Welche davon für Besitzer einer DJI Mavic 3 relevant sind, fassen wir für euch in den folgenden Abschnitten zusammen.
Alle Informationen zur EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. In dem Beitrag könnt ihr euch einen Überblick über alle wichtigen Punkte der neuen EU-Drohnenverordnung verschaffen. Dort findet ihr auch vollständige Erklärungen zu allen nachfolgend genannten Begriffen. In diesem Artikel hier konzentrieren wir uns nur auf die wichtigsten Punkte, die die DJI Mavic 3 im Rahmen der neuen Verordnung betreffen.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen.
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DJI Mavic 3 als Bestandsdrohne eingestuft
Nach aktueller EU-Drohnenverordnung besitzt auch die DJI Mavic 3 noch keine Einstufung in die neue EU-Klassifizierung für Drohnen (Klassen C0-C4 – siehe dazu Artikel zur Die Drohnen-Klassen – EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird auch sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt und unterliegt speziellen Übergangsregelungen.
Als Bestandsdrohnen zählen alle Drohnen die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden.
Hinweis: Stand November 2021 gibt es noch keine Drohne mit der neuen Klassifizierung. Daher sind alle bisher auf dem Markt befindlichen Drohnen Bestandsdrohnen. Als Grund dafür nennt DJI die bisher fehlenden Standards bei den dafür notwendigen Zertifizierungsstellen für die Vergabe der Labels. Die Drohne selbst würde alle technischen Vorgaben bereits erfüllen. Ob es zu einer Nachqualifizierung kommen wird, ist bisher noch vollkommen offen.
Bestandsdrohnen werden nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern ausschließlich nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff mass – MTOM). Dieses liegt bei der DJI Mavic 3 bei etwas 895g (Standard) respektive 899g (Cine). Sie fällt damit in eine Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht von über 500g und weniger als 2kg geführt. Für eine mögliche Nachzertifizierung ist es vorteilhaft und von DJI sicher so auch kalkuliert, dass die Drohne noch unterhalb der 900g Grenze liegt. Somit könnte die Mavic 3 theoretisch noch in die C1 Klassifizierung fallen – sollte eine Nachqualifizierung stattfinden.
Regelungen und Gesetze für die DJI Mavic 3
Besitzer einer DJI Mavic 3 müssen sich an folgende Regelungen halten:
- es herrscht Versicherungspflicht
- die Anleitung der DJI Mavic 3 muss gelesen werden
- Flug nur in Sichtweite erlaubt
- maximale Flughöhe beträgt 120m
- Registrierung des Drohnenbesitzers notwendig
- Kennzeichnung der DJI Mavic 3 mit eID des Drohnenbesitzers notwendig (siehe Link zur Registrierung)
- geflogen werden darf die Mavic 3 Serie in der Kategorie OPEN …
- in der Unterkategorie A2, wenn eine EU-Fernpiloten-Zeugnis vorliegt. Dabei ist ein Abstand von mindestens 50m zu Menschen einzuhalten. Alternativ ist auch ein bisher gültiger Kenntnisnachweis in Kombination mit einem EU-Kompetenznachweis und einer Selbsterklärung zur Durchführung eines Selbststudiums bis zum 31.12.2022 als Nachweis ausreichend. Danach gilt nur noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis.
- in der Unterkategorie A3, wenn ein EU-Kompetenznachweis vorliegt. Alternativ genügt hier bis zum 01.01.2022 auch ein bisheriger Kenntnisnachweis. Ab dem 01.01.2022 gilt nur noch der EU-Kompetenznachweis.
- Da Einstufung als Bestandsdrohne: Ab dem 01.01.2024 sind nur noch Flüge in der Unterkategorie A3 erlaubt (siehe dazu EU-Drohnenverordnung)
- Flugverbotszonen sowie weitere nationale Beschränkungen (Flug über fremde Grundstücke nur mit Genehmigung, Privatsphäre beachten, usw.) einhalten.
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Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen (siehe Beitrag zur EU-Drohnenverordnung).
Was passiert ab dem 01.01.2024?
Der Betrieb von Bestandsdrohnen wird auch nach dem 01.01.2024 erlaubt sein. Jedoch greifen dann weitere Einschränkungen. Mit einem Abfluggewicht (MTOM) kleiner 250g ist der Betrieb dann nur noch in der Kategorie OPEN A1 erlaubt. Drohnen mit einem MTOM ab 250 g und bis einschließlich 25 kg dürfen dann nur noch in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Eine fehlende Zertifizierung wird dann, Stand jetzt, deutliche Einschränkungen mit sich bringen.
Mehr dazu: DJI erwägt Nachprüfung von Bestandsdrohnen für C-Klassifizierung
Versicherungstipp
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FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI Mavic 3
Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.
Ja, als Besitzer einer DJI Mavic 3 muss man sich laut EU-Drohnenverordnung seit dem 31.12.2020 beim LBA registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.
Ja, für die DJI Mavic 3 wird ein EU-Drohnenführerschein notwendig sein. Welcher wann genau erforderlich ist, haben wir im Artikel beschrieben.
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Letzte Aktualisierung am 2024-11-15 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API