Lange hat es gedauert, lange war unklar wann es soweit ist. Nun hat das Warten aber ein Ende, denn die DJI Mavic 3 erhält als erste Drohne weltweit offiziell das C1 Drohnen-Klassen Label nach aktueller EU-Drohnenverordnung. Was hat das für Folgen?
Seit dem Inkraft treten der EU-Drohnenverordnung am 31.12.2020 warten wir darauf, dass die dort definierten Drohnen-Klassen auch Einzug in die Praxis erhalten. Denn nach wie vor gibt es noch keine einizige Drohne auf dem Markt, die eine solche Prüfung durchlaufen hat und eingestuft wurde. Bis jetzt. Wie der TÜV Rheinland nun offiziell mitgeteilt hat, wurde die DJI Mavic 3 als weltweit erste Drohne nach den aktuellen Vorgaben der EU-Drohnenverordnung geprüft und erhält das C1 Label. Das bringt für Drohnenpiloten einige Vorteile mit sich. Aber vorsicht: Die Anpassung ist noch nicht sofort gültig und erfordert ein Firmware Update. Die Details dazu erfahrt ihr weiter unten.
Welche Vorteile hat die C1-Klassifizierung?
Welche Vorteile bringt nun das C1 Label für die DJI Mavic 3? Eine Menge! Durch die Klassifizierung fällt die Drohne nicht mehr unter die Bestandsdrohnenregelung. Das bedeutet, dass die Drohne nun auch in der vorgesehenen Kategorie Open A1 geflogen werden darf – bisher war das nur mit Drohnen unter 250g erlaubt! Ohne, dass der A2-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) notwendig ist sind dann auch Flüge in der Kategorie Open A2 möglich. Für alle Kategorien ist dann lediglich der kleinere EU-Kompetenznachweis erforderlich. Informationen zu den EU-Drohnenführerscheinen findest du hinter dem Link.
Der Mavic 3 wird es dank C1 auch ermöglicht nahe an Menschen heranzufliegen, ohne den vorher notwendigen Mindestabstand von 50 Metern (5m im Langsam-Flug-Modus) einhalten zu müssen. Ebenfalls entfällt auch der verpflichtende Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten.
Besonders wichtig ist auch der Punkt, dass die Bestandsdrohnenregelung ab dem 01.01.2024 weitere Einschränkungen für Drohnen ohne C-Klassifizierung vorsieht. Auch diese entfallen nun für die Mavic 3.
Einzelheiten und Details zu den unterschiedlichen Drohnen-Klassen findet ihr in unserem Artikel Die Drohnen-Klassen – EU-Drohnenverordnung.
Wie und wann bekommt meine Mavic 3 das C1 Label?
Wie erwähnt ist für das C1 Label der DJI Mavic 3 ein Firmware Update notwendig. Erst dann wird die Drohne final mit der Verordnung konform und kann unter den Bedingungen von C1 Drohnen geflogen werden. Das Update kündigt DJI für das 4. Quartal 2022 an.
Um das Label zu erhalten muss DJI die Seriennummer der Drohne mitgeteilt und bestätigt werden, dass das entsprechende Update eingespielt wurde. Das Update wird freiwillig und die Beantragung des Labels kostenlos sein. Einzelheiten zum genauen Vorgehen werden in den kommenden Wochen bekannt gegeben.
Was ändert das Firmware Update?
Laut DJI werden durch das Firmware Update folgende Eigenschaften der Drohne angepasst, damit diese den notwendigen Kriterien der C1 Klassifizierung entspricht:
- Wenn der ActiveTrack Intelligent Flight Mode zum Filmen von Personen oder Objekten verwendet wird, ist die Entfernung zur Person/zum Objekt auf 50 m begrenzt. Über 50 m hinaus wird ActiveTrack deaktiviert.
- Die Hilfs-LEDs werden während des Einsatzes je nach Umgebung automatisch ein- oder ausgeschaltet, und…
- …die LEDs an den vorderen Armen der Drohne blinken standardmäßig für die Dauer des Einschaltens der Drohne.
Diese Änderungen werden aktiviert, sobald eine C1-zertifizierte Drohne der DJI Mavic 3-Serie nach dem Firmware Update in der EU, Norwegen, Island sowie Liechtenstein geflogen wird.
Übersicht über Regelungen mit und ohne C1 Label
Einsatzgebiet
Mit C1 – Fliegen in der offenen Kategorie A1 von jetzt an und nach dem 31. Dezember 2023.
Ohne C1 – Fliegen in der offenen Kategorie A2 bis zum 31. Dezember 2023; oder in der offenen Kategorie A3 nach dem 1. Januar 2024.
Betriebsbeschränkungen
Mit C1 – kein Überfliegen von unbeteiligten Personen (falls dies doch geschieht, sollte es auf ein Minimum reduziert werden), kein Überfliegen von Menschenansammlungen.
Ohne C1 – kein Überfliegen von unbeteiligten Personen, Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Personen bis 31. Dezember 2023. Nach dem 1. Januar 2024: Fliegen in Gebieten, die frei von Menschen sind und einen horizontalen Abstand von mindestens 150 m zu Grundstücken haben.
Kompetenz des Piloten
Mit C1 – Lesen des Benutzerhandbuchs und erwerben des A1/A3-Drohnen-Führerscheins „EU-Kompetenznachweis“, indem eine offiziell anerkannte theoretische Online-Prüfung ohne Beschränkung der Anzahl der Versuche abgelegt wird.
Ohne C1 – Lesen des Benutzerhandbuch und erwerben des A2 „EU-Fernpiloten-Zeugnis“, indem eine offiziell anerkannte theoretische Online-Prüfung abgelegt und eine Erklärung zur praktischen Ausbildung abgelegt wird. Bei Nichtbestehen muss sich der Drohnenpilot erneut zur Prüfung anmelden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.
- Dual-Kamera
- 4/3 Zoll CMOS-Sensor Hasselblad Kamera
- 1/2 Zoll CMOS-Sensor Tele Kamera
- 5.1K-Videoauflösung
- 46 Minuten Flugzeit
- Sofort lieferbar
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FAQ zur C1 Klassifizierung der Mavic 3
Das testverfahren ist durch, die Gemigung ist gegeben. Es ist jedoch ein Firmware Update notwendig, mit dem im 4. Quartal 2022 zu rechnen ist.
Im 4. Quartal schaltet DJI das Firmware Update frei und ermöglicht jedem Mavic 3 Nutzer die Beantragung des C1 Label unter Angabe der Seriennummer sowie der Bestätigung des notwendigen Firmware Updates. Informationen dazu folgen demnächst von DJI.
Das C1 Label wird kostenlos beantragt werden können.
Letzte Aktualisierung am 2024-11-19 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Ich besitze eine Mavic 3 und freue mich riesig über die C1 Zertifizierung, trotzdem gibt es ein paar Punkte, die noch unklar sind und evtl. doch zu deutlichen Einschränkungen führen könnten. Zu den schon bekannten Einschränkungen:
– das ActiveTrack auf 50m beschränkt ist, hat für mich keine Relevanz. Ich benutze ActiveTrack selten bis nie und dann auch nur in geringer Entfernung
– Die Hilfs-LED hab ich auch seit eh und je auf „Automatisch“ stehen, also auch hier für mich keine Änderung/Einschränkung
– Die Front-LED sind jetzt immer an. Mhm, das könnte ein Knackpunkt sein, insbesondere wenn es schon dunkler ist und man näher an ein Objekt heranfliegt. Ich befürchte aber auch Spiegelungen der LEDs in Wasser/Wasserfällen, etc. Ich habe das Setting jetzt mal von „Automatisch“ (schaltet die LEDs beim Verwenden der Kamera aus) auf „Immer an“ eingestellt um zu sehen, ob das wirklich ein Problem ist.
Was für mich aber noch entscheidender ist: wird es auch zukünftig nur ein Software-Update Package für die Mavic 3 geben und werden neue Funktionen auch für die C1 zertifizierten Drohnen zeitgleich zur Verfügung gestellt oder bleibt der Funktionsumfang, wie er bei Auslieferung der C1-Firmware ist. Letzteres ist doch sehr wahrscheinlich. Beruflich habe ich auch mit Zertifizierungen zu tun und i.d.R. muss jede kleine Änderung mit dem TÜV nachzertifiziert werden, was gerne mal Wochen bis Monate dauern kann und auch nicht ganz billig (für DJI) ist…