DJI Mavic 2 Pro/Zoom Gesetze und Regeln

Wir zeigen dir welche Gesetze und Regelungen du beim Fliegen der DJI Mavic 2 Pro/Zoom beachten musst.
Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 3 Min. Lesen
Alle Gesetze und Regelungen der EU-Drohnenverordnung die die DJI Mavic 2 Pro/Zoom betreffen zusammengefasst

Für Besitzer einer DJI Mavic 2 (Pro/Zoom) ändern sich ebenfalls einige wichtige Gesetze und Regelungen mit der neuen EU-Drohnenverordnung. Was man beachten muss, fassen wir hier für dich zusammen.

Die neue EU-Drohnenverordnung löst seit dem 31.12.2020 EU-weit reine nationale Drohnenverordnungen ab und vereinheitlicht diese weitestgehend. Das führt zu Anpassungen an der Gesetzeslage durch Einführung neuer Regelungen. Welche davon für Besitzer einer DJI Mavic 2 Pro oder Zoom relevant sind, erfahrt ihr in den nachfolgenden Abschnitten.

Alle Informationen zur neuen EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. In dem Beitrag könnt ihr euch einen Überblick über alle wichtigen Punkte der neuen EU-Drohnenverordnung verschaffen. Dort findet ihr auch vollständige Erklärungen zu allen nachfolgend genannten Begriffen. In diesem Artikel hier konzentrieren wir uns nur auf die wichtigsten Punkte, die die DJI Mavic 2 Serie im Rahmen der neuen Verordnung betreffen.

Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen.

DJI Mavic 2 Pro und Zoom als Bestandsdrohne eingestuft

Nach neuer EU-Drohnenverordnung besitzt die DJI Mavic 2 Serie keine Einstufung in die neue EU-Klassifizierung für Drohnen (Klassen C0-C4 – siehe dazu Artikel zur EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt und unterliegt eigenständigen (Übergangs-) Regelungen.

Darunter fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden.

Hinweis: Stand Dezember 2020 gibt es noch keine Drohne mit der neuen Klassifizierung. Daher sind alle bisher auf dem Markt befindlichen Drohnen Bestandsdrohnen.

Bestandsdrohnen werden daher nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff massMTOM). Dieses liegt bei der DJI Mavic 2 Serie bei etwas über 900g. Sie wird daher in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht über 500g und weniger als 2kg geführt.

Regelungen und Gesetze für die DJI Mavic 2 Pro und Zoom

Besitzer einer DJI Mavic 2 müssen sich an folgende Regelungen halten:

  • es herrscht Versicherungspflicht
  • die Anleitung der DJI Mavic 2 muss gelesen werden
  • Flug nur in Sichtweite erlaubt
  • maximale Flughöhe beträgt 120m
  • Registrierung des Drohnenbesitzers notwendig
  • Kennzeichnung der DJI Mavic 2 mit eID des Drohnenbesitzers notwendig (siehe Link zur Registrierung)
  • geflogen werden darf die Mavic 2 Serie in der Kategorie OPEN
    • in der Unterkategorie A2, wenn eine EU-Fernpiloten-Zeugnis vorliegt. Dabei ist ein Abstand von mindestens 50m zu Menschen einzuhalten. Alternativ ist auch ein bisher gültiger Kenntnisnachweis in Kombination mit einem EU-Kompetenznachweis und einer Selbsterklärung zur Durchführung eines Selbststudiums bis zum 31.12.2022 als Nachweis ausreichend. Danach gilt nur noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis.
    • in der Unterkategorie A3, wenn ein EU-Kompetenznachweis vorliegt. Alternativ genügt hier bis zum 01.01.2022 auch ein bisheriger Kenntnisnachweis. Ab dem 01.01.2022 gilt nur noch der EU-Kompetenznachweis.
    • Da Einstufung als Bestandsdrohne: Ab dem 01.01.2024 sind nur noch Flüge in der Unterkategorie A3 erlaubt
  • Flugverbotszonen sowie weitere nationale Beschränkungen (Flug über fremde Grundstücke nur mit Genehmigung, Privatsphäre beachten, usw.) einhalten.

Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen (siehe Thema SORA).

Quellen: LBA / EASA

Was passiert ab dem 01.01.2024?

Der Betrieb von Bestandsdrohnen wird auch nach dem 01.01.2024 erlaubt sein. Jedoch greifen dann weitere Einschränkungen. Mit einem Abfluggewicht (MTOM) kleiner 250g ist der Betrieb dann nur noch in der Kategorie OPEN A1 erlaubt. Drohnen mit einem MTOM ab 250 g und bis einschließlich 25 kg dürfen dann nur noch in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Eine fehlende Zertifizierung wird dann, Stand jetzt, deutliche Einschränkungen mit sich bringen.

Mehr dazu: DJI erwägt Nachprüfung von Bestandsdrohnen für C-Klassifizierung

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FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI Mavic 2 Pro/Zoom

Welche Gesetze und Regeln gelten für die DJI Mavic 2 im Rahmen der EU-Drohnenverordnung?

Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.

Muss ich mich als Drohnenpilot der DJI Mavic 2 registrieren?

Ja, als Besitzer einer DJI Mavic 2 muss man sich laut neuer EU-Drohnenverordnung ab dem 31.12.2020 beim LBA registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.

Brauche ich einen Drohnenführerschein für die DJI Mavic 2?

Ja, für die DJI Mavic 2 Serie wird ein EU-Drohnenführerschein notwendig sein. Welcher wann genau erforderlich ist, haben wir im Artikel beschrieben.

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Folgen:
Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
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