Für Besitzer einer DJI Mavic 2 (Pro/Zoom) ändern sich ebenfalls einige wichtige Gesetze und Regelungen mit der neuen EU-Drohnenverordnung. Was man beachten muss, fassen wir hier für dich zusammen.
Die neue EU-Drohnenverordnung löst seit dem 31.12.2020 EU-weit reine nationale Drohnenverordnungen ab und vereinheitlicht diese weitestgehend. Das führt zu Anpassungen an der Gesetzeslage durch Einführung neuer Regelungen. Welche davon für Besitzer einer DJI Mavic 2 Pro oder Zoom relevant sind, erfahrt ihr in den nachfolgenden Abschnitten.
Alle Informationen zur neuen EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. In dem Beitrag könnt ihr euch einen Überblick über alle wichtigen Punkte der neuen EU-Drohnenverordnung verschaffen. Dort findet ihr auch vollständige Erklärungen zu allen nachfolgend genannten Begriffen. In diesem Artikel hier konzentrieren wir uns nur auf die wichtigsten Punkte, die die DJI Mavic 2 Serie im Rahmen der neuen Verordnung betreffen.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen.
DJI Mavic 2 Pro und Zoom als Bestandsdrohne eingestuft
Nach neuer EU-Drohnenverordnung besitzt die DJI Mavic 2 Serie keine Einstufung in die neue EU-Klassifizierung für Drohnen (Klassen C0-C4 – siehe dazu Artikel zur EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt und unterliegt eigenständigen (Übergangs-) Regelungen.
Darunter fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden.
Hinweis: Stand Dezember 2020 gibt es noch keine Drohne mit der neuen Klassifizierung. Daher sind alle bisher auf dem Markt befindlichen Drohnen Bestandsdrohnen.
Bestandsdrohnen werden daher nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff mass – MTOM). Dieses liegt bei der DJI Mavic 2 Serie bei etwas über 900g. Sie wird daher in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht über 500g und weniger als 2kg geführt.
Regelungen und Gesetze für die DJI Mavic 2 Pro und Zoom
Besitzer einer DJI Mavic 2 müssen sich an folgende Regelungen halten:
- es herrscht Versicherungspflicht
- die Anleitung der DJI Mavic 2 muss gelesen werden
- Flug nur in Sichtweite erlaubt
- maximale Flughöhe beträgt 120m
- Registrierung des Drohnenbesitzers notwendig
- Kennzeichnung der DJI Mavic 2 mit eID des Drohnenbesitzers notwendig (siehe Link zur Registrierung)
- geflogen werden darf die Mavic 2 Serie in der Kategorie OPEN …
- in der Unterkategorie A2, wenn eine EU-Fernpiloten-Zeugnis vorliegt. Dabei ist ein Abstand von mindestens 50m zu Menschen einzuhalten. Alternativ ist auch ein bisher gültiger Kenntnisnachweis in Kombination mit einem EU-Kompetenznachweis und einer Selbsterklärung zur Durchführung eines Selbststudiums bis zum 31.12.2022 als Nachweis ausreichend. Danach gilt nur noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis.
- in der Unterkategorie A3, wenn ein EU-Kompetenznachweis vorliegt. Alternativ genügt hier bis zum 01.01.2022 auch ein bisheriger Kenntnisnachweis. Ab dem 01.01.2022 gilt nur noch der EU-Kompetenznachweis.
- Da Einstufung als Bestandsdrohne: Ab dem 01.01.2024 sind nur noch Flüge in der Unterkategorie A3 erlaubt
- Flugverbotszonen sowie weitere nationale Beschränkungen (Flug über fremde Grundstücke nur mit Genehmigung, Privatsphäre beachten, usw.) einhalten.
Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen (siehe Thema SORA).
Was passiert ab dem 01.01.2024?
Der Betrieb von Bestandsdrohnen wird auch nach dem 01.01.2024 erlaubt sein. Jedoch greifen dann weitere Einschränkungen. Mit einem Abfluggewicht (MTOM) kleiner 250g ist der Betrieb dann nur noch in der Kategorie OPEN A1 erlaubt. Drohnen mit einem MTOM ab 250 g und bis einschließlich 25 kg dürfen dann nur noch in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Eine fehlende Zertifizierung wird dann, Stand jetzt, deutliche Einschränkungen mit sich bringen.
Mehr dazu: DJI erwägt Nachprüfung von Bestandsdrohnen für C-Klassifizierung
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FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI Mavic 2 Pro/Zoom
Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.
Ja, als Besitzer einer DJI Mavic 2 muss man sich laut neuer EU-Drohnenverordnung ab dem 31.12.2020 beim LBA registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.
Ja, für die DJI Mavic 2 Serie wird ein EU-Drohnenführerschein notwendig sein. Welcher wann genau erforderlich ist, haben wir im Artikel beschrieben.
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