Auch die neue DJI FPV Drohne muss selbstverständlich nach der Regelungen der EU-Drohnenverordnung betrieben werden. Welche Punkte hier relevant sind, fassen wir in diesem Artikel zusammen.
Mit der offiziellen Vorstellung der DJI FPV Drohne am 02. März 2021 wird es kurz darauf vermutlich eine Vielzahl neuer Besitzer einer FPV Drohne geben. Welche Punkte es hier aus Sicht der EU-Drohnenverordnung beim Fliegen der Drohen zu beachten gibt erklären wir kurz und knapp in den folgenden Absätzen.
Alle Informationen zur neuen EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. Der Beitrag gibt euch dabei einen umfassenden Überblick über sämtliche Regelungen dir seit in Kraft treten der Verordnung am 01.01.2021 Gültigkeit haben. In diesem Artikel fassen wir nur die für die DJI FPV Drohne relevanten Punkte der neuen Gesetze zusammen.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen. Ebenso passen wir den Artikel ggf. an, sollten sich nach der offiziellen Vorstellung der Drohne neue Informationen ergeben.
DJI FPV Drohne zählt vermutlich als Bestandsdrohne
Aktuell ist davon auszugehen, dass auch die DJI FPV Drohne noch ohne C-Klassifizierung nach EU-Drohnenverordnung auf den Markt kommen wird (Klassen C0-C4 – siehe dazu den Artikel zur EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt und unterliegt entsprechend gesonderten Regelungen.
Darunter fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden.
Hinweis: Stand Februar 2021 gibt es noch keine Drohne mit der neuen Klassifizierung.
Bestandsdrohnen werden daher nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff mass – MTOM). Dieses liegt bei der DJI FPV Drohne bei 795g. Sie wird daher in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht über 500g und unter 2kg eingestuft.
Besonderheiten von FPV Drohnen
Eine wichtige Besonderheit muss bei der DJI FPV Drohne beachtet werden. Denn wie der Name es bereits sagt, handelt es sich dabei um eine FPV Drohne. Das bedeutet, sie wird vom Drohnenpiloten über eine Videobrille gesteuert, mit der der Pilot den Flug aus der Sicht der Drohne absolviert.
Laut EU-Drohnenverordnung handelt es sich dabei dann nicht mehr um einen Flug in Sichtweite (VLOS = Visual Line of Sight). Diese muss aber bei genehmigungsfreien Flügen gewährleistet sein (Flüg in der Kategorie OPEN und den Unterkatergorien A1-A3, siehe nächsten Abschnitt).
Daher muss bei Flügen mit einer Videobrille, also bei FPV Drohnen, immer eine zweite Person, ein sogenannte Spotter anwesend sein. Dieser stellt die nötige Sichtverbindung zu der Drohne her und muss sich in direkter Nähe zum eigentlichen Drohnenpiloten befinden.
Das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) schreibt dabei in seinem Lehrmaterial folgendes:
Ein besonderer Betrieb ist möglich, wenn eine zweite, qualifizierte Person als Beobachter*in agiert. Diese Person übernimmt dann alle Pflichten des Fernpiloten / der Fernpilotin bezüglich der Überwachung des Luftraumes und der Umgebung, während der steuernde Fernpilot / die Fernpilotin z.B. mit Hilfe einer so genannten VR-Brille fliegt („VR“ steht dabei für „Virtuelle Realität“). Der Beobachter / die Beobachterin ist also in diesem Fall für die Sicherstellung des VLOS-Betriebs zuständig und übernimmt die entsprechenden Pflichten.
LBA – Lehrmaterial
Regelungen und Gesetze für die DJI FPV Drohne
Besitzer einer DJI FPV Drohne müssen sich an folgende Regelungen und Gesetze halten:
- es herrscht Versicherungspflicht
- die Anleitung der DJI FPV Drohne muss gelesen werden
- Flug nur in Sichtweite erlaubt – im Falle des FPV Flugs muss immer eine 2. Person, der sogenannte Spotter anwesend sein. Diese Person muss die Drohne stets im Blick haben.
- maximale Flughöhe beträgt 120m
- Registrierung des Drohnenbesitzers notwendig
- Kennzeichnung der DJI FPV Drohne mit eID des Drohnenbesitzers notwendig (siehe Link zur Registrierung)
- EU-Drohnenführerschein notwendig anhand der Angaben im nachfolgenden Punkt
- geflogen werden darf die DJI FPV Drohne in der Kategorie OPEN …
- in der Unterkategorie A2, wenn ein EU-Fernpiloten-Zeugnis vorliegt. Dabei ist ein Abstand von mindestens 50m zu Menschen einzuhalten. Alternativ ist auch ein bisher gültiger Kenntnisnachweis in Kombination mit einem EU-Kompetenznachweis und einer Selbsterklärung zur Durchführung eines Selbststudiums bis zum 31.12.2022 als Nachweis ausreichend. Danach gilt nur noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis.
- in der Unterkategorie A3, wenn ein EU-Kompetenznachweis vorliegt. Alternativ genügt hier bis zum 01.01.2022 auch ein bisheriger Kenntnisnachweis. Ab dem 01.01.2022 gilt nur noch der EU-Kompetenznachweis.
- Ab dem 01.01.2024 sind nur noch Flüge in der Unterkategorie A3 erlaubt (siehe dazu Bestandsdrohnen Regelung ab 2024 – Darauf musst du JETZT achten!)
- Flugverbotszonen sowie weitere nationale Beschränkungen einhalten (Flug über fremde Grundstücke nur mit Genehmigung, Privatsphäre beachten, usw.).
- Beeindruckendes Flugerlebnis
- 4K-Videoauflösung
- 20 Minuten Flugzeit
- Sofort lieferbar
- kostenloser Versand
Wer abweichend dieser Regelungen fliegen möchte, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen (siehe dazu unseren vollständigen Beitrag zur EU-Drohnenverordnung).
Was passiert ab dem 01.01.2024?
Der Betrieb von Bestandsdrohnen wird auch nach dem 01.01.2024 erlaubt sein. Jedoch greifen dann weitere Einschränkungen. Mit einem Abfluggewicht (MTOM) kleiner 250g ist der Betrieb dann nur noch in der Kategorie OPEN A1 erlaubt. Drohnen mit einem MTOM ab 250 g und bis einschließlich 25 kg dürfen dann nur noch in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Eine fehlende Zertifizierung wird dann, Stand jetzt, deutliche Einschränkungen mit sich bringen.
Mehr dazu: DJI erwägt Nachprüfung von Bestandsdrohnen für C-Klassifizierung
Versicherungstipp
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FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI DJI FPV Drohne
Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.
Ja, als Besitzer einer DJI FPV Drohne muss man sich laut neuer EU-Drohnenverordnung seit dem 31.12.2020 beim LBA registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.
Je nachdem in welcher Unterkategorie der neuen EU-Drohnenverordnung man die DJI FPV Drohne fliegen will, benötigt man entweder einen EU-Kompetenznachweis oder ein EU-Fernpiloten-Zeugnis. Zum Teil sind auch bestehende Kenntnisnachweise noch gültig. Im Detail findet ihr alle Infos im Artikel.
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Letzte Aktualisierung am 2024-11-15 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API