Welche Regeln und Gesetze gibt es beim Fliegen der DJI Avata Drohne zu beachten? Wir fassen die wichtigsten Punkte der EU-Drohnenverordnung für die DJI Avata für euch zusammen und geben euch weiterführende Informationen.
Mit der Veröffentlichung der DJI Avata startet DJI seine zweite flugfertige FPV Drohne. Da die Regeln und Gesetze beim Fliegen von Drohnen anfangs etwas unübersichtlich wirken können, fassen wir die für die Avata Drohne wichtigsten Puntke für euch zusammen. Damit bekommt ihr schnell eine Übersicht über die für euch relevanten Regeln und könnt diesen Artikel aus Ausgangspunkt für das weitere Einlesen in die gültigen Gesetze nutzen.
Einen umfassenden Überblick über alles wissenswerte zur EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. Dort gehen wir auf alle relevanten Punkte ein, ganz egal mit welcher Drohne ihr fliegen wollt. In diesem Artikel konzentrieren wir uns nur auf die Punkte, die die DJI Avata betreffen.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen.
Wo darf ich mit der DJI Avata fliegen?
Nach EU-Drohnenverordnung besitzt die DJI Avata keine Einstufung in die neue EU-Klassifizierung für Drohnen (Klassen C0-C4 – siehe dazu Artikel zur EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt und unterliegt gesonderten Übergangsregelungen.
Unter Bestandsdrohnen fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden.
Hinweis: Stand September 2022 gibt es noch keine Drohne mit der neuen Klassifizierung. Einzig die DJI Mavic 3 wird noch im Laufe des Jahres mit einer C1 Einstufung nachqualifiziert. Grund dafür sind die nach wie vor fehlenden Strukturen für die notwendigen Prüfungen der Drohnen.
Bestandsdrohnen werden nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern lediglich nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff mass – MTOM). Dieses liegt bei der DJI Avata bei 410g. Sie wird daher in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht unter 500g eingestuft.
Regelungen und Gesetze für die DJI Avata
Bei den Übergangsregelungen spricht man auch offizielle von der Limited Open Category. Aufgrund dieser Zuweisung müssen sich Besitzer einer DJI Avata an folgende Regelungen halten:
- es herrscht Versicherungspflicht
- die Anleitung der DJI Avata muss gelesen werden
- Flug nur in Sichtweite erlaubt – im Falle des FPV Flugs muss immer eine 2. Person, der sogenannte Spotter anwesend sein. Diese Person muss die Drohne stets im Blick haben.
- maximale Flughöhe beträgt 120m
- Registrierung des Drohnenbesitzers notwendig
- Kennzeichnung der DJI Avata mit eID des Drohnenbesitzers notwendig
- geflogen werden darf die DJI Avata bis zum 31.12.2023 in allen Unterkategorien (A1, A2, A3) der Kategorie OPEN (siehe dazu EU-Drohnenverordnung)
- es ist kein Drohnenführerschein notwendig (weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis) egal in welcher Unterkategorie geflogen werden soll
- Flugverbotszonen sowie weitere nationale Beschränkungen (Flug über fremde Grundstücke nur mit Genehmigung, Privatsphäre beachten, usw.) einhalten.
Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen.
Was passiert ab dem 01.01.2024?
Der Betrieb von Bestandsdrohnen wird auch nach dem 31.12.2023 erlaubt sein. Jedoch greifen dann weitere Einschränkungen. Mit einem Abfluggewicht (MTOM) über 250g und unter 25kg ist der Betrieb für die DJI Avata dann aber nur noch in der Kategorie OPEN A3 erlaubt. Eine fehlende Zertifizierung wird dann, Stand jetzt, deutliche Einschränkungen mit sich bringen.
Mehr dazu: DJI erwägt Nachprüfung von Bestandsdrohnen für C-Klassifizierung
Besonderheiten von FPV Drohnen
Eine wichtige Besonderheit muss bei der DJI FPV Drohne beachtet werden. Denn wie der Name es bereits sagt, handelt es sich dabei um eine FPV Drohne. Das bedeutet, sie wird vom Drohnenpiloten über eine Videobrille gesteuert, mit der der Pilot den Flug aus der Sicht der Drohne absolviert.
Laut EU-Drohnenverordnung handelt es sich dabei dann nicht mehr um einen Flug in Sichtweite (VLOS = Visual Line of Sight). Diese muss aber bei genehmigungsfreien Flügen gewährleistet sein (Flüg in der Kategorie OPEN und den Unterkatergorien A1-A3, siehe vorhergehenden Abschnitt).
Daher muss bei Flügen mit einer Videobrille, also bei FPV Drohnen, immer eine zweite Person, ein sogenannte Spotter anwesend sein. Dieser stellt die nötige Sichtverbindung zu der Drohne her und muss sich in direkter Nähe zum eigentlichen Drohnenpiloten befinden.
Das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) schreibt dabei in seinem Lehrmaterial folgendes:
Ein besonderer Betrieb ist möglich, wenn eine zweite, qualifizierte Person als Beobachter*in agiert. Diese Person übernimmt dann alle Pflichten des Fernpiloten / der Fernpilotin bezüglich der Überwachung des Luftraumes und der Umgebung, während der steuernde Fernpilot / die Fernpilotin z.B. mit Hilfe einer so genannten VR-Brille fliegt („VR“ steht dabei für „Virtuelle Realität“). Der Beobachter / die Beobachterin ist also in diesem Fall für die Sicherstellung des VLOS-Betriebs zuständig und übernimmt die entsprechenden Pflichten.
LBA – Lehrmaterial
Versicherungstipp
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Diskutiert die Regelungen für die DJI Avata zusammen mit der Community in unserem Forum.
FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI Avata
Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.
Ja, als Betreiber einer DJI Avata muss man sich laut EU-Drohnenverordnung registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.
Nein, für die DJI Avata ist keiner der beiden verfügbaren EU-Drohnenführerscheine notwendig. Genauere Informationen dazu findet ihr im Artikel.
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