In diesem Artikel fassen wir alle relevanten Punkte der EU-Drohnenverordnung die für Besitzer einer DJI Air 2S wichtig sind zusammen. Wir geben euch die nötigen Infos an die Hand um gesetzeskonform mit eurer Air 2S zu fliegen.
Mit der DJI Air 2S ist dem Marktführer für Consumer Drohnen erneut eine herausragende Drohne gelungen. Sie unterscheidet sich optisch kaum von dem Vorgängermodell DJI Mavic Air 2 (Test), liefert aber technisch zahlreiche Verbesserungen. Unter anderem ist aber auch das Gewicht der Drohne leicht auf 595g gestiegen. Im Bezug auf die EU-Drohnenverordnung macht das jedoch keinen Unterschied. Wir fassen alle wichtigen Punkte der europäischen Gesetzeslage für euch zusammen.
Alle Informationen zur EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. Dort könnt ihr euch einen umfassenden Überblick über die aktuell geltenden Gesetze verschaffen, die seit dem Start des Jahres 2021 EU-weit Gültigkeit haben. In diesem Artikel fassen wir nur die für die DJI Air 2S relevanten Punkte der neuen Gesetze zusammen.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen.
DJI Air 2S als Bestandsdrohne eingestuft
Auch die DJI Air 2S kommt noch ohne C-Klassifizierung nach EU-Drohnenverordnung auf den Markt. Somit wird auch sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt.
Darunter fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden.
Hinweis: Stand April 2021 gibt es noch keine Drohne mit der neuen Klassifizierung.
Bestandsdrohnen werden nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff mass – MTOM). Dieses liegt bei der DJI Air 2S bei 595g. Sie wird daher, wie das Vorgängermodell auch, in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht über 500g und unter 2kg eingestuft.
Regelungen und Gesetze für die DJI Air 2S
Besitzer einer DJI Air 2S müssen sich an folgende Regelungen und Gesetze halten:
- es herrscht Versicherungspflicht für die DJI Air 2S
- die Anleitung der DJI Air 2S muss gelesen werden
- Flug nur in Sichtweite erlaubt
- maximale Flughöhe beträgt 120m
- Registrierung des Drohnenbesitzers notwendig
- Kennzeichnung der DJI Air 2S mit eID des Drohnenbesitzers notwendig (siehe Link zur Registrierung)
- EU-Drohnenführerschein notwendig anhand der Angaben im nachfolgenden Punkt
- geflogen werden darf in der Kategorie OPEN …
- in der Unterkategorie A2, wenn ein EU-Fernpiloten-Zeugnis vorliegt. Dabei ist ein Abstand von mindestens 50m zu Menschen einzuhalten. Alternativ ist auch ein bisher gültiger Kenntnisnachweis in Kombination mit einem EU-Kompetenznachweis und einer Selbsterklärung zur Durchführung eines Selbststudiums bis zum 31.12.2022 als Nachweis ausreichend. Danach gilt nur noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis.
- in der Unterkategorie A3, wenn ein EU-Kompetenznachweis vorliegt. Alternativ genügt hier bis zum 01.01.2022 auch ein bisheriger Kenntnisnachweis. Ab dem 01.01.2022 gilt nur noch der EU-Kompetenznachweis.
- Da Einstufung als Bestandsdrohne: Ab dem 01.01.2024 sind nur noch Flüge in der Unterkategorie A3 erlaubt (siehe dazu EU-Drohnenverordnung)
- Flugverbotszonen sowie weitere nationale Beschränkungen (Flug über fremde Grundstücke nur mit Genehmigung, Privatsphäre beachten, usw.) einhalten.
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Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen (siehe Beitrag zur EU-Drohnenverordnung).
Was passiert ab dem 01.01.2024?
Der Betrieb von Bestandsdrohnen wird auch nach dem 01.01.2024 erlaubt sein. Jedoch greifen dann weitere Einschränkungen. Mit einem Abfluggewicht (MTOM) kleiner 250g ist der Betrieb dann nur noch in der Kategorie OPEN A1 erlaubt. Drohnen mit einem MTOM ab 250 g und bis einschließlich 25 kg dürfen dann nur noch in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Eine fehlende Zertifizierung wird dann, Stand jetzt, deutliche Einschränkungen mit sich bringen.
Mehr dazu: DJI erwägt Nachprüfung von Bestandsdrohnen für C-Klassifizierung
Versicherungstipp
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FAQ – Gesetze und Regelungen für die DJI Air 2S
Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.
Ja, als Besitzer einer DJI Air 2S muss man sich laut neuer EU-Drohnenverordnung seit dem 31.12.2020 beim LBA registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.
Je nachdem in welcher Unterkategorie der neuen EU-Drohnenverordnung man die DJI Air 2S fliegen will, benötigt man entweder einen EU-Kompetenznachweis oder ein EU-Fernpiloten-Zeugnis. Zum Teil sind auch bestehende Kenntnisnachweise noch gültig. Im Detail findet ihr alle Infos im Artikel.
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Hallo ,
das ist wieder einmal ein sehr informativer Artikel, aber …..
egal welchen Artikel den ich über die Nachzertifizierung der Air 2 S lese , nirgends wird über Bestandsdrohnen gesprochen !
Ich verstehe das so, nur neu auf den Markt gebrachte Drohnen werden zertifiziert .Was passiert mit den Bestandsdrohnen ?
Das wäre doch glaube ich der wichtigste Punkt .
Übrigens werden auf der Homepage von DJI gerade Air 2 S mit Combo Paket und Care Refresh zum Sonderpreis verkauft ! ?
Mit oder ohne Zertifizierung ??